hier: Vorberatung zur Anpassung der Friedhofssatzung
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung dieses Ausschusses am 08.05.2012 wurde die Verwaltung beauftragt die Gebührenbedarfsberechnung unter Berücksichtigung der beigefügten Friedhofssatzung vorzulegen. Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt wurde hierüber diskutiert.
Die aufgeworfene Frage, ob die Fristen für Erdbestattungen und Einäscherung gleich sein müssen, kann wie folgt beantwortet werden:
- Grundsätzlich können die Ruhefristen unterschiedlich sein. Allerdings sollten keine unterschiedlichen Zeiten gewählt werden, da über die unterschiedlichen Grabstättengebühren eine Lenkungsfunktion in Richtung der Urnenbestattung erfolgen würde.
- Die Konsequenz wäre, dass die Gebühren für die Erdbestattung zusätzlich steigen würden. Hierdurch würde sich eine Spirale in Gang setzen, die unweigerlich in Richtung der Urne führen würde.
Als Anlage wurde noch einmal die Synopse der Friedhofssatzung beigefügt. Sollten sich keine weiteren Änderungen ergeben, würde für die nächste Ratssitzung die Neufassung der Friedhofssatzung vorbereitet.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Neufassung der Friedhofssatzung zu erstellen.
I.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und
Feuerwehrangelegenheiten vom 08.05.2012, TOP 2 ö. S.
Anlagen:
Synopse der alten und der vorgeschlagenen Satzungsregelungen