Betreff
Überarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Billerbeck und weitere Umsetzung des Konzeptes
Vorlage
FBPB/828/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das fortgeschriebene städtebauliche Entwicklungskonzept wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt die Förderanträge für die dort beschriebenen Maßnahmen zu stellen. Die Maßnahmen sind im Haushalt 2014 sowie der Finanzplanung einzuplanen.


Sachverhalt:

 

Nach Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Billerbeck durch den Rat am 13. Juli 2010 bemühte sich die Verwaltung um die Anerkennung des Konzeptes durch die Bezirksregierung sowie die Förderung der dort beschriebenen Maßnahmen, insbes. um die Erstellung des räumlich-gestalterischen Leitbildes für die Billerbecker Innenstadt.

 

Die Mittel für die Erstellung des Leitbildes wurden bewilligt und damit das städtebauliche Entwicklungskonzept im Wesentlichen akzeptiert.

 

Für das Förderprogramm 2013 wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung fristgerecht ein Antrag eingereicht, der dann später nach weiteren Abstimmungsgesprächen ggf. noch modifiziert werden sollte.

 

Ein Abstimmungsgespräch fand im Mai statt und hatte zum Ergebnis, dass mit dem Antrag für 2013 Mittel nur für solche Baumaßnahmen beantragt werden sollten, die spätestens im Jahr 2014 abgerechnet werden können. Weitere Maßnahmen sollten auf spätere Jahre verschoben werden. Im Rahmen einer sehr engen Fristsetzung mussten der Antrag und auch das städtebauliche Entwicklungskonzept überarbeitet und der Bezirksregierung vorgelegt werden.

 

Das fortgeschriebene städtebauliche Entwicklungskonzept wird im Ratsinfosystem unter dieser Vorlage hinterlegt. Je zwei Ausfertigungen je Fraktion und jeweils eine Ausfertigung für die fraktionslosen Ratsmitglieder wird diesen mit der Einladung übersandt.

 

Änderungen im städtebaulichen Entwicklungskonzept sind vornehmlich durch die Aufnahme der städtischen Aktivitäten seit der Erstellung des Konzeptes erfolgt sowie durch die Anpassung des Zeitrahmens. Soweit aus den weiteren Planungen heraus konkretere Zahlen für die Projekte vorliegen, wurden diese in das Konzept eingearbeitet.

Besonders hinzuweisen ist auf die Aufnahme von Planungs-, bzw. Beratungskosten für das Projekt „Wohnen mit (Mehr-)Wert“. Dieses Projekt befindet sich in der Regionale 2016 in der Qualifizierungsphase und wird auch von Seiten des Landes als bedeutsam angesehen.

Im städtebaulichen Entwicklungskonzept wird insbesondere auf die Seiten 38 und 39 verwiesen, auf denen die einzelnen Maßnahmen aufgelistet und beschrieben sind.

Im Gespräch mit der Bezirksregierung wurde erwähnt, dass im Rahmen der Erarbeitung des räumlich-gestalterischen Leitbildes herausgearbeitet wurde, dass die Umgestaltung weiterer historischer Straßen (z. B. Lilienbeck und Mühlenstraße) in Billerbeck wünschenswert sei. Hierzu wurde seitens der Bezirksregierung ausgeführt, dass diese Maßnahmen nicht in die jetzige Überarbeitung einfließen sollen, aber ggf. im Rahmen einer späteren Fortschreibung (2015/2016) berücksichtigt werden können.

 

In Abstimmung mit der Bezirksregierung wurden nun für das Jahr 2013 (Umsetzung überwiegend im Jahr 2014, bei Folgemaßnahmen, z. B. Citymanagement bis 2018) folgende Maßnahmen aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept beantragt:

 

  • Entwurfsplanung für den Neuausbau Lange Straße mit Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und Verbindungswegen, für den Markt und die Bahnhofstraße (von der Kirchstraße bis zum Markt) sowie Einzelmaßnahmen im Stadtumbaugebiet zur Herstellung der Barrierefreiheit

Gesamtkosten: ca. 56.000,- Euro in 2013/2014

  • Umbau der Spiel- und Schulhoffläche am Johannisschulgebäude

Gesamtkosten 324.000,- Euro in 2014

  • Rathausaufzug

Gesamtkosten 350.000,- Euro in 2013/2014

  • Citymanagement

Gesamtkosten 283.000,- Euro in 2013 bis 2018

  • Verfügungsfond

Gesamtkosten 50.000,- Euro in 2014 bis 2018

  • Planungskosten für das Regionale-2016-Projekt „Wohnen mit (Mehr-)Wert“

Kosten 2014: ca. 50.000,- Euro

 

Zum Umbau der Spiel- und Schulhoffläche am Johannisschulgebäude war für den Bewilligungsantrag die deutliche Aufwertung des Areals um das Schulgebäude herum darzulegen. Entsiegelungen durch den Einbau von wasserdurchlässigem Pflaster sowie Verkleinerung der asphaltierten Fläche, die Schaffung eines barrierefreien Zuganges im Bereich des Haupteinganges, Pflanzmaßnahmen im gesamten Grundstücksbereich sowie neue Spielgeräte und Sitzmöglichkeiten sind in der Planung die wesentlichen Punkte. Die Planung (auf DIN A 4 verkleinert) und der Erläuterungsbericht sind als Anlagen beigefügt und im Ratsinfosystem in größerem Maßstab abrufbar.

 

Zum Rathausaufzug wurde eine Machbarkeitsstudie mit einer Kostenberechnung erstellt. Der Aufzug lässt sich optimal in das historische Rathausgebäude einbinden. Einige Büros werden geringfügig verkleinert, die Anzahl der Büroräume und der Arbeitsplätze bleibt jedoch unverändert.

Die Planung für die einzelnen Etagen des Rathausgebäudes ist ebenfalls (auf DIN A 4 verkleinert) als Anlage beigefügt und im Ratsinfosystem in größerem Maßstab abrufbar.

 

Die Maßnahmen des Citymanagements umfassen im Wesentlichen die Beauftragung eines Fachbüros mit ca. 34 Stunden/Monat zur Planung, Koordinierung und Umsetzung von Innenstadtprojekten. Außerdem soll in Einzelmaßnahmen z. B. an einer gemeinsamen Positionierung und Vermarktung des Handelsimmobilienstandortes Billerbeck-Innenstadt gearbeitet werden, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für Unternehmen und Immobilieneigentümer sollen durchgeführt werden und ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen und privaten Raum in der Innenstadt soll erarbeitet und umgesetzt werden. Zur Vorbereitung des Citymanagements hat bereits eine Projektgruppe in zwei Sitzungen Grundlagen erarbeitet.

 

Maßnahmen des Verfügungsfonds wurden noch nicht konkretisiert. Die Entscheidung über Einzelmaßnahmen soll in der Werbegemeinschaft, unter Beteiligung der Stadt, erfolgen. Die Maßnahmen können und müssen auch teilweise sowohl dem investiven Bereich (z. B. Umgestaltung einer Fläche, Begrünung/Pflanzkübel) als auch dem nicht-investiven Bereich (z. B. Unterstützung einer Veranstaltung/Baustelleninszenierung) zuzuordnen sein. Die Finanzierung erfolgt dann so, dass 50 % der Kosten von privater Seite aufgebracht werden müssen und die anderen 50 % von der Stadt (20 %) und dem Land (30 %) kommen müssen.

 

Im Rahmen des Regionale-2016-Projektes „Wohnen mit (Mehr-)Wert“ soll in den nächsten Monaten mit Hilfe der Regionale-Agentur an der Auswahl eines geeigneten Gebietes in Billerbeck gearbeitet werden. Für die darauf folgende weitere Qualifizierung des Projektes sind die beantragten Mittel vorgesehen.

 

Im Rahmen der Erstellung der o. a. Entwurfsplanung soll auch eine konkretere Kostenberechnung für die Umbaumaßnahmen insbes. der Lange Straße und des Marktes erstellt werden, die Grundlage für einen späteren Bewilligungsbescheid für die Baumaßnahmen sein kann.

Vorab soll bereits der Bewilligungsantrag für das Programm 2014 auf Basis der zurzeit aktuellen Grobschätzung eingereicht werden, da die Frist für die Antragstellung der 31. August 2013 ist.

In den Antrag sollen folgende Maßnahmen aufgenommen werden:

 

  • Umgestaltung der Fußgängerzone Lange Straße mit dem Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und der Verbindungswege einschließlich weiterer Planungskosten sowie Bauleitung

Gesamtkosten ca. 1.200.000,- Euro in 2014/2015

  • Barrierefreier Umbau/Anpassungen im Bereich des Marktes

Gesamtkosten ca. 350.000,- Euro in 2014/2015

  • Einzelmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im übrigen Untersuchungsraum

Gesamtkosten ca. 150.000,- Euro in 2014/2015

  • Inszenierende und akzentuierende Innenstadtgestaltung durch die Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtkonzeptes (in Ergänzung zum Funktionslicht)

Gesamtkosten ca. 50.000,- Euro in 2014/2015

 

Es wird bei allen Maßnahmen aus beiden Förderanträgen ein Fördersatz in Höhe von 60 % beantragt.

 

Zur weiteren Erläuterung der Maßnahmen wird auch auf das fortgeschriebene städtebauliche Entwicklungskonzept verwiesen.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                            Bürgermeisterin


Bezug:     Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 6. Juli 2010, TOP 1 ö. S., Rat vom 13. Juli 2010, TOP 5 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                        siehe Sachverhalt

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Fortgeschriebenes städtebauliches Entwicklungskonzept (2 Ausfertigungen je Fraktion und jeweils eine Ausfertigung für fraktionslose Ratsmitglieder)

Erläuterungsbericht sowie Entwurfsplan für die Umgestaltung der Spiel- und Sportfläche im Bereich des Johannis-Grundschulgebäudes

Grundrisse der einzelnen Etagen des Rathauses zum Einbau eines Aufzuges

 

Da die Unterlagen in der Anlage klein und nur bedingt lesbar sind, können alle Anlagen wie auch das städtebauliche Entwicklungskonzept als Anlagen zu diesem Punkt im Ratsinfosystem eingesehen werden.