Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Das fortgeschriebene städtebauliche Entwicklungskonzept wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Ausführungen im Sachverhalt die Förderanträge für die dort beschriebenen Maßnahmen zu stellen. Die Maßnahmen sind im Haushalt 2014 sowie der Finanzplanung einzuplanen.
Sachverhalt:
Nach
Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Billerbeck durch
den Rat am 13. Juli 2010 bemühte sich die Verwaltung um die Anerkennung des Konzeptes
durch die Bezirksregierung sowie die Förderung der dort beschriebenen Maßnahmen,
insbes. um die Erstellung des räumlich-gestalterischen Leitbildes für die Billerbecker
Innenstadt.
Die Mittel
für die Erstellung des Leitbildes wurden bewilligt und damit das städtebauliche
Entwicklungskonzept im Wesentlichen akzeptiert.
Für das
Förderprogramm 2013 wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung fristgerecht
ein Antrag eingereicht, der dann später nach weiteren Abstimmungsgesprächen
ggf. noch modifiziert werden sollte.
Ein
Abstimmungsgespräch fand im Mai statt und hatte zum Ergebnis, dass mit dem Antrag
für 2013 Mittel nur für solche Baumaßnahmen beantragt werden sollten, die spätestens
im Jahr 2014 abgerechnet werden können. Weitere Maßnahmen sollten auf spätere
Jahre verschoben werden. Im Rahmen einer sehr engen Fristsetzung mussten der
Antrag und auch das städtebauliche Entwicklungskonzept überarbeitet und der
Bezirksregierung vorgelegt werden.
Das
fortgeschriebene städtebauliche Entwicklungskonzept wird im Ratsinfosystem
unter dieser Vorlage hinterlegt. Je zwei Ausfertigungen je Fraktion und jeweils
eine Ausfertigung für die fraktionslosen Ratsmitglieder wird diesen mit der
Einladung übersandt.
Änderungen im
städtebaulichen Entwicklungskonzept sind vornehmlich durch die Aufnahme der
städtischen Aktivitäten seit der Erstellung des Konzeptes erfolgt sowie durch die
Anpassung des Zeitrahmens. Soweit aus den weiteren Planungen heraus konkretere
Zahlen für die Projekte vorliegen, wurden diese in das Konzept eingearbeitet.
Besonders
hinzuweisen ist auf die Aufnahme von Planungs-, bzw. Beratungskosten für das
Projekt „Wohnen mit (Mehr-)Wert“. Dieses Projekt befindet sich in der Regionale
2016 in der Qualifizierungsphase und wird auch von Seiten des Landes als
bedeutsam angesehen.
Im
städtebaulichen Entwicklungskonzept wird insbesondere auf die Seiten 38 und 39
verwiesen, auf denen die einzelnen Maßnahmen aufgelistet und beschrieben sind.
Im Gespräch
mit der Bezirksregierung wurde erwähnt, dass im Rahmen der Erarbeitung des
räumlich-gestalterischen Leitbildes herausgearbeitet wurde, dass die
Umgestaltung weiterer historischer Straßen (z. B. Lilienbeck und Mühlenstraße)
in Billerbeck wünschenswert sei. Hierzu wurde seitens der Bezirksregierung
ausgeführt, dass diese Maßnahmen nicht in die jetzige Überarbeitung einfließen
sollen, aber ggf. im Rahmen einer späteren Fortschreibung (2015/2016)
berücksichtigt werden können.
In Abstimmung
mit der Bezirksregierung wurden nun für das Jahr 2013 (Umsetzung überwiegend im
Jahr 2014, bei Folgemaßnahmen, z. B. Citymanagement bis 2018) folgende
Maßnahmen aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept beantragt:
- Entwurfsplanung für den Neuausbau Lange
Straße mit Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und
Verbindungswegen, für den Markt und die Bahnhofstraße (von der Kirchstraße
bis zum Markt) sowie Einzelmaßnahmen im Stadtumbaugebiet zur Herstellung
der Barrierefreiheit
Gesamtkosten: ca. 56.000,- Euro in 2013/2014
- Umbau der Spiel- und Schulhoffläche am
Johannisschulgebäude
Gesamtkosten 324.000,- Euro in 2014
- Rathausaufzug
Gesamtkosten 350.000,- Euro in 2013/2014
- Citymanagement
Gesamtkosten 283.000,- Euro in 2013 bis 2018
- Verfügungsfond
Gesamtkosten 50.000,- Euro in 2014 bis 2018
- Planungskosten für das
Regionale-2016-Projekt „Wohnen mit (Mehr-)Wert“
Kosten 2014: ca. 50.000,- Euro
Zum Umbau der
Spiel- und Schulhoffläche am Johannisschulgebäude war für den Bewilligungsantrag
die deutliche Aufwertung des Areals um das Schulgebäude herum darzulegen.
Entsiegelungen durch den Einbau von wasserdurchlässigem Pflaster sowie
Verkleinerung der asphaltierten Fläche, die Schaffung eines barrierefreien
Zuganges im Bereich des Haupteinganges, Pflanzmaßnahmen im gesamten
Grundstücksbereich sowie neue Spielgeräte und Sitzmöglichkeiten sind in der
Planung die wesentlichen Punkte. Die Planung (auf DIN A 4 verkleinert) und der
Erläuterungsbericht sind als Anlagen beigefügt und im Ratsinfosystem in
größerem Maßstab abrufbar.
Zum
Rathausaufzug wurde eine Machbarkeitsstudie mit einer Kostenberechnung erstellt.
Der Aufzug lässt sich optimal in das historische Rathausgebäude einbinden. Einige
Büros werden geringfügig verkleinert, die Anzahl der Büroräume und der
Arbeitsplätze bleibt jedoch unverändert.
Die Planung
für die einzelnen Etagen des Rathausgebäudes ist ebenfalls (auf DIN A 4
verkleinert) als Anlage beigefügt und im Ratsinfosystem in größerem Maßstab
abrufbar.
Die Maßnahmen
des Citymanagements umfassen im Wesentlichen die Beauftragung eines Fachbüros
mit ca. 34 Stunden/Monat zur Planung, Koordinierung und Umsetzung von
Innenstadtprojekten. Außerdem soll in Einzelmaßnahmen z. B. an einer gemeinsamen
Positionierung und Vermarktung des Handelsimmobilienstandortes
Billerbeck-Innenstadt gearbeitet werden, Qualifizierungs- und
Schulungsmaßnahmen für Unternehmen und Immobilieneigentümer sollen durchgeführt
werden und ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen und privaten Raum in der
Innenstadt soll erarbeitet und umgesetzt werden. Zur Vorbereitung des
Citymanagements hat bereits eine Projektgruppe in zwei Sitzungen Grundlagen
erarbeitet.
Maßnahmen des
Verfügungsfonds wurden noch nicht konkretisiert. Die Entscheidung über
Einzelmaßnahmen soll in der Werbegemeinschaft, unter Beteiligung der Stadt, erfolgen.
Die Maßnahmen können und müssen auch teilweise sowohl dem investiven Bereich
(z. B. Umgestaltung einer Fläche, Begrünung/Pflanzkübel) als auch dem
nicht-investiven Bereich (z. B. Unterstützung einer
Veranstaltung/Baustelleninszenierung) zuzuordnen sein. Die Finanzierung erfolgt
dann so, dass 50 % der Kosten von privater Seite aufgebracht werden müssen und
die anderen 50 % von der Stadt (20 %) und dem Land (30 %) kommen müssen.
Im Rahmen des
Regionale-2016-Projektes „Wohnen mit (Mehr-)Wert“ soll in den nächsten Monaten
mit Hilfe der Regionale-Agentur an der Auswahl eines geeigneten Gebietes in
Billerbeck gearbeitet werden. Für die darauf folgende weitere Qualifizierung
des Projektes sind die beantragten Mittel vorgesehen.
Im Rahmen der
Erstellung der o. a. Entwurfsplanung soll auch eine konkretere Kostenberechnung
für die Umbaumaßnahmen insbes. der Lange Straße und des Marktes erstellt
werden, die Grundlage für einen späteren Bewilligungsbescheid für die Baumaßnahmen
sein kann.
Vorab soll
bereits der Bewilligungsantrag für das Programm 2014 auf Basis der zurzeit
aktuellen Grobschätzung eingereicht werden, da die Frist für die Antragstellung
der 31. August 2013 ist.
In den Antrag
sollen folgende Maßnahmen aufgenommen werden:
- Umgestaltung der Fußgängerzone Lange
Straße mit dem Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und der
Verbindungswege einschließlich weiterer Planungskosten sowie Bauleitung
Gesamtkosten ca. 1.200.000,- Euro in 2014/2015
- Barrierefreier Umbau/Anpassungen im
Bereich des Marktes
Gesamtkosten ca. 350.000,- Euro in 2014/2015
- Einzelmaßnahmen zur Schaffung von
Barrierefreiheit im übrigen Untersuchungsraum
Gesamtkosten ca. 150.000,- Euro in 2014/2015
- Inszenierende und akzentuierende
Innenstadtgestaltung durch die Erarbeitung und Umsetzung eines
Lichtkonzeptes (in Ergänzung zum Funktionslicht)
Gesamtkosten ca. 50.000,- Euro in 2014/2015
Es wird bei
allen Maßnahmen aus beiden Förderanträgen ein Fördersatz in Höhe von 60 %
beantragt.
Zur weiteren
Erläuterung der Maßnahmen wird auch auf das fortgeschriebene städtebauliche
Entwicklungskonzept verwiesen.
i.
A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 6. Juli 2010, TOP 1 ö. S., Rat vom 13. Juli 2010, TOP 5 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: siehe Sachverhalt
Anlagen:
Fortgeschriebenes städtebauliches Entwicklungskonzept (2 Ausfertigungen je Fraktion und jeweils eine Ausfertigung für fraktionslose Ratsmitglieder)
Erläuterungsbericht sowie Entwurfsplan für die Umgestaltung der Spiel- und Sportfläche im Bereich des Johannis-Grundschulgebäudes
Grundrisse der einzelnen Etagen des Rathauses zum Einbau eines Aufzuges
Da die Unterlagen in der Anlage klein und nur bedingt lesbar sind, können alle Anlagen wie auch das städtebauliche Entwicklungskonzept als Anlagen zu diesem Punkt im Ratsinfosystem eingesehen werden.