Betreff
Erweiterung eines Schweinemastbetriebes um 1272 Tiere in Esking
Vorlage
FBPB/839/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Nach Ergänzung der Angaben zur Erschließung wird zu dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Sachverhalt:

 

Für den Bereich Esking liegt ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb eines Schweinemaststalles für 1160 Tiere und die Aufstockung eines bestehenden Stalles auf 832 Tiere vor. Das Vorhaben ist eine Anlage, welche im Anhang der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes im vereinfachten Genehmigungsverfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) durchgeführt wird.

Die Stadt Billerbeck wird gebeten über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu entscheiden.

 

Die Erweiterung soll nördlich der Wieske in Esking ca. 300 Meter von der eigentlichen Hofanlage entfernt umgesetzt werden.

1998/1999 wurde an dem Standort bereits ein Stall errichtet, nachdem festgestellt worden war, dass eine Errichtung auf der bisherigen Betriebsstätte aus Sicht des Immissionsschutzes nicht möglich war. Der Standort war damals die nächstgelegene Fläche des Antragstellers, welche zudem noch Potentiale zur Erweiterung bot. Im Weiteren wurden dort ebenfalls eine Lagerhalle und ein Güllehochbehälter gebaut.

Aufgrund der Drubbellage der Höfe in der Wieske bietet die Hofstelle selber keinen Platz für Erweiterungen.

 

Das Vorhaben liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Die notwendigen Gutachten (Geruchs-, Ammoniak- und Staubgutachten, Brandschutzkonzept sowie der landschaftspflegerische Begleitplan) liegen vor. Es ist als landwirtschaftliches Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB beantragt. Die Fassade soll mit rotem Verblendstein und das Dach mit rot-braunen/grauen Wellplatten gestaltet werden. Zudem ist eine Eingrünung vorgesehen. Entgegenstehende Belange werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Zwar ist eine Erweiterung an der Hofstelle unter städtebaulichen Gesichtspunkten zu bevorzugen. Da dies jedoch nicht möglich ist und ein Aussiedlungsstandort bereits besteht, sollte dieser fortentwickelt werden, um eine weiteren Zersiedelung des Außenbereiches zu vermeiden.

 

Bezüglich des Anschlusses der Zufahrten an den Wirtschaftsweg wird noch eine Ergänzung der Unterlagen erfolgen. Die heutige Zufahrt ist über eine Schotterfläche angebunden. Hier wird eine Befestigung erforderlich sein, dies ist bereits mit dem Bauherren besprochen und wird entsprechend nach örtlichen Erfordernissen ergänzt. Aufgrund der Zweimonatsfrist soll jedoch bereits jetzt eine Beratung erfolgen. Sollten sich noch Änderungen ergeben, wird in den Sitzungen hierzu berichtet. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 

 

 

 


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,- 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Übersichtsplan

Lageplan