Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Unter der Voraussetzung, dass der Einbau des Aufzuges in das Rathaus durch die Städtebauförderung gefördert wird, wird die Durchführung der Maßnahme beschlossen.


Sachverhalt:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt findet vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung statt.

An der Ortsbesichtigung und der Beratung des Tagesordnungspunktes wird auch der Architekt Stefan Hart teilnehmen, der über den Einbau des Aufzuges eine Machbarkeitsstudie nebst Kostenberechnung erstellt hat.

 

In der o. a. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses ist darüber beraten worden, ob für den Einbau eines Aufzuges in das Rathaus dem gestellten Förderantrag zugestimmt wird. Eine abschließende Beratung im Rat erfolgte nicht, da diese Maßnahme zunächst noch im Fachausschuss diskutiert werden sollte.

 

Wie bereits mehrfach dargelegt wurde, kann der Aufzug in das historische Rathaus sehr gut eingebunden werden. Seitens der Denkmalpflege wurde daher das Benehmen für die Maßnahme hergestellt.

Im Rahmen der Ortsbesichtigung soll gleichzeitig auch die Raumsituation im Rathaus dargestellt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Einbau eines Aufzuges in das Rathaus unbedingt anzustreben. Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Stadt Billerbeck –auch gemeinsam mit den anderen Baumbergekommunen im Rahmen des Leader-Programms- mit dem Thema der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Nachdem verwaltungsseitig die gute Einbindung des Aufzuges in das Rathaus vorgedacht worden war, erfolgte bereits am 23. Oktober 2008 die Vorstellung der Planüberlegungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss. Es wurde beschlossen, das Vorhaben weiter zu verfolgen und einen Statiker einzubinden. In anderen Sitzungen wurde die Verwaltung beauftragt, sich um Förderungen zu bemühen.

Vielfach wurde von Bürgern die fehlende Barrierefreiheit kritisiert. Es ist den Bürgern nicht möglich, selbstbestimmt die Mitarbeiter der Verwaltung aufzusuchen. Dieses gilt nicht nur für Behinderte, sondern auch für Eltern mit Kindern. Veranstaltungen im Sitzungssaal können ebensowenig besucht werden wie Eheschließungen im Trauzimmer. Durch einen Aufzug könnten alle Ebenen des Rathauses erschlossen werden, ohne dass ein Büroraum verloren geht. Allein das in der alten Brennerei untergebrachte Bauamt wäre weiterhin barrierefrei nicht erreichbar.

Die Grundrisse der einzelnen Stockwerke des Rathauses sowie die Kostenberechnung sind als Anlage beigefügt. Die Unterlagen können auch im Ratsinfosystem als Anlagen eingesehen werden.

 

Bei Befürwortung der Umsetzung des Projektes ist eine Förderung über die Städtebauförderung wahrscheinlich. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor, auch weil ein positiver Ratsbeschluss bislang nicht gefasst wurde.

 

Aufgrund der Berichterstattung über die Diskussionen über den Rathausaufzug hat die Altenbegegnung St. Ludgerus eine Eingabe vorgelegt, die als Anlage beigefügt ist. Der Einbau eines Aufzuges wird von der Altenbegegnung als dringend erforderlich angesehen.

 

Auch die KICS (Kreis-AG-Interessenvertretung-Coesfeld-Selbsthilfe für Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke und deren Angehörige) hat sich zu dem Einbau eines Aufzuges geäußert.

Sie führt aus, dass Auslöser der Aktivitäten zur Barrierefreiheit in Öffentlichen Gebäuden bekanntlich die UN – Behindertenrechtskonvention, UN – BRK, die 2007 sei, die von 220 Staaten der Welt in NEW YORK ratifiziert wurde und allmählich in allen Ländern in geltendes Recht umgesetzt wird, so auch in Deutschland und auch in NRW.

Die Landesregierung NRW habe ein umfassendes Aktionsprogram unter dem Titel: „Eine Gesellschaft für Alle - NRW inklusiv“ aufgelegt.

Der Vorsitzende des Sprecherrates der KICS, Herr Prox, führt weiter aus, dass er selbst Mitglied des Inklusionsbeirates des Landes NRW und des Fachbeirates Inklusion Zugänglichkeit und Barrierefreiheit beim MAIS in Düsseldorf sei. Sie, die Vertreter der Selbsthilfe, der Behindertenverbände, der Träger der Sozial- und Wohlfahrtspflege, den Landschaftsverbänden, dem Städtetag, der Agentur barrierefrei und der UNI Siegen bemühten sich, die Bestimmungen der UN – BRK gemeinsam mit dem Ministerium MAIS umzusetzen und vor Ort die Umsetzung vorzubereiten.

In der UN – BRK sei bekanntlich die uneingeschränkte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen, darunter versteht man geh-, seh-, hör- und kognitiv Behinderte, geltendes Recht und müsse von allen Mitgliedsstaaten garantiert und bedingungslos umgesetzt werden. Alle 5 Jahre müssten die Mitgliedsstaaten über die Fortschritte oder noch bestehende Barrieren der UN in Genf berichten.

Die Stadt Billerbeck sollte und müsste die Gelegenheit ergreifen das Projekt „Aufzug im Rathaus Billerbeck“ unbedingt umsetzen. Es sei ein weiterer Schritt zur weiteren Barrierefreiheit in Billerbeck und im Rathaus der Stadt Billerbeck. Herr Prox erinnert daran, dass die Stadt Billerbeck Vorreiter im Kreis Coesfeld war bei der barrierefreien Umgestaltung des Bahnhofes und des Busbahnhofes.

Ein Rückzieher bei der Verwirklichung des Projektes „Aufzug im Rathaus“ wäre fatal.

Zur weiteren Aufklärung verweist Herr Prox auch auf das Aktionsprogramm „Eine Gesellschaft für Alle – NRW inklusiv“, das beim MAIS in Düsseldorf angefordert oder im Internet downgeloadet werden könne. Darin seien die Aufgabenfelder der Landesregierung und des Inklusionsbeirates oder der Fachbeiräte Inklusion verankert.

 

Das Projekt ist im Haushalt 2013/Finanzplanung 2014ff für die Jahre 2015/2016 verplant. Dem erhöhten Mittelbedarf, der sich aus den bisher nicht berücksichtigten Planungskosten ergibt, stehen zusätzliche Einnahmen aufgrund des höheren Fördersatzes gegenüber, sodass der verplante Eigenanteil unverändert bei 140.000,- Euro liegt. Das Vorziehen dieses Projektes gegenüber der Finanzplanung wird im nächsten Haushalt darstellbar sein, da Mittel, die für den Tiefbaubereich für 2014 eingeplant sind aufgrund der sich verzögernden Förderung und der erforderlichen Vorarbeiten/Planungen voraussichtlich überwiegend erst im Jahre 2015 benötigt werden.

 

Verwaltungsseitig wird daher insgesamt deutlich empfohlen, den Aufzug in das Rathaus einzubauen, sofern eine Förderung des Vorhabens erfolgt.

 

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin

 


Bezug:     Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 25. Juni 2013, TOP 2 ö. S., Rat vom 16. Juli 2013, TOP 17 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                             350.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto 01120.7855   siehe auch Sachverhalt      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Grundrisse der einzelnen Stockwerke des Rathauses

Kostenberechnung

Eingabe der Altenbegegnung St. Ludgerus