Betreff
Denkmalförderung durch die Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/869/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Haushaltsplanung ausgewiesenen Eigenanteil für die Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen auch unabhängig von der Gewährung von Pauschalzuweisungen durch das Land NRW zu verwenden. Der Fördersatz für die einzelne Maßnahme wird  auf 25 % der förderfähigen Kosten festgesetzt. Liegen nicht genügend Anträge zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel vor, kann im Einzelfall eine Erhöhung des Zuschusses bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Zur Unterstützung privater Denkmaleigentümer bei der Durchführung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen war bis zum Jahr 2007 sowie in den Jahren 2011 und 2012 im Denkmalförderprogramm des Landes NRW der Programmteil A „Pauschalzuweisungen“ vorgesehen. Zu diesem Programmteil konnten die Gemeinden entsprechende Anträge stellen. Bewilligungsvoraussetzung war, dass die Stadt Billerbeck einen Eigenanteil in gleicher Höhe in den Haushalt einstellt. In früheren Jahren wurde stets ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.500 € gebildet, so dass im Falle der Bewilligung von Zuschüssen durch das Land NRW Gesamtmittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung standen; zuletzt wurden die Ansätze auf 5.000,- Euro Landeszuwendungen und 10.000,- Euro Ausgabeermächtigungen erhöht.

Diese Mittel wurden dann zur Förderung kleinerer privater Maßnahmen (Fassadensanierung, Austausch von Fenstern etc.) eingesetzt. In der Regel wurden Maßnahmen mit 35 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Lagen nicht genügend Anträge zur Ausschöpfung der Mittel vor und konnten die Pauschalzuweisungen nicht für andere Maßnahmen verwendet werden, wurde eine Erhöhung der Förderung auf bis zu 50 % vorgenommen.

Es handelt sich hier um ein wichtiges Instrument der Denkmalförderung, auch wenn in der Regel bei Vorliegen mehrerer Anträge keine großen Summen bewilligt werden konnten. Ein relativ unbürokratisches Antragsverfahren, die zeitnahe Bewilligung und die Unterstützung vor Ort durch die Stadt Billerbeck als Untere Denkmalbehörde Tragen zur Attraktivität und Beliebtheit dieses Instruments bei. Insbesondere die Tatsache, dass die Stadt Billerbeck an den Pauschalzuweisungen mit eigenen Haushaltsmitteln beteiligt ist, zeigt den Denkmaleigentümern das Interesse der Stadt an der Erhaltung der Denkmäler und honoriert deren Engagement.

Bereits in den Jahren 2008 – 2010 wurden aufgrund der knappen Haushaltslage keine Landesmittel aus dem Programmteil A des Denkmalförderprogramms NRW bewilligt. Dennoch hat die Stadt Billerbeck auch in diesen Jahren die verfügbaren Eigenmittel von jeweils 2.500 € an private Denkmaleigentümer zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen ausgezahlt und damit nochmals nachdrücklich das Interesse am Thema Denkmalpflege dokumentiert. Für das laufende Haushaltsjahr 2013 waren aus dem Denkmalförderprogramm erneut Mittel für den Programmteil A avisiert worden. Die Stadt Billerbeck weist für die benötigten Eigenmittel einen Haushaltsansatz von 5.000 € aus. Mit Bescheid vom April dieses Jahres gab die Bezirksregierung dann bekannt, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes Pauschalzuweisungen nach Programmteil A nicht bewilligt werden können. Für das Haushaltsjahr 2014 konnten wieder Anträge auf Landeszuwendungen gestellt werden. Ob eine Bewilligung durch das Land erfolgen wird, ist noch offen.

Da sich eine Beibehaltung der Förderung auch in den Jahren ohne Zuwendungen des Landes NRW bewährt hat, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den ohnehin im Haushalt zur Denkmalpflege vorgesehenen Eigenanteil in Höhe von 5.000 € für die Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen auszuschütten. Der Fördersatz könnte hier analog zu den Vorjahren 25 %, bei Nichtausschöpfung der Mittel bis zu 50 % pro Einzelmaßnahme betragen. Auch wenn es sich in der Regel um kleinere Beträge handelt, vermögen diese das sehr hohe Engagement der Billerbecker Denkmaleigentümer zu honorieren und die Stadt Billerbeck setzt hier doch ein sichtbares Zeichen zur Unterstützung privater Denkmaleigentümer.

 

 

Im Auftrag                                           Im Auftrag

 

 

 

Axel Kuhlmann                                   Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks 

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                 5.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                                         10070.53180000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: