Sachverhalt:
Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen (s. Präambel der anliegenden Satzung), insbesondere aufgrund der Änderung des Landeswassergesetzes und des Kommunalabgabengesetzes, aber auch durch vielfältige höchstrichterliche Entscheidungen ist eine Anpassung bzw. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck notwendig.
Die anliegende Beitrags- und Gebührensatzung bezieht sich auf die ebenfalls neu zu fassende Abwasserbeseitigungssatzung und auf die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Der hier vorliegende Satzungsentwurf wurde vom Städte- und Gemeindebund NRW als Mustersatzung für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet. Er ist mit dem Innenministerium und dem Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
Die Satzung ist zur besseren Handhabbarkeit in 5 Abschnitte aufgeteilt und wie folgt aufgebaut:
- Abschnitt
Finanzierung der Abwasserbeseitigung (§ 1)
- Abschnitt
Gebührenrechtliche Regelungen (§§ 2-12)
- Abschnitt
Beitragsrechtliche Regelungen (§§ 13-19)
- Abschnitt
Aufwandsersatz für Anschlussleitungen (§§ 20-24)
- Abschnitt
Schlussbestimmungen (§§ 25-29)
In der anliegenden Synopse werden die jeweiligen Regelungen der alten zur neuen Satzung gegenüber gestellt.
Die materialrechtlichen Inhalte der alten Satzung wurden in die neue Satzung überführt, d.h. mit der neuen Satzung sind weder Gebührenerhöhungen noch Beitragserhöhungen oder Verteuerungen zum Grundstücksanschluss oder zur Kleineinleiterabgabe verbunden.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin