Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs. 1 GO NW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse und nach § 58 Abs. 7 GO NW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Der Schriftführer in den Ratssitzungen ist gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW und § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung vom Rat zu bestellen.
Seit vielen Jahren ist Frau Freickmann Schriftführerin in sämtlichen Rats- und Ausschusssitzungen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, Frau Freickmann auch für die Dauer der Wahlzeit des neuen Rates zur Schriftführerin zu bestellen.
I.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin