Betreff
Festlegung der Reihenfolge der Stellvertretung für die stellvertretenden Ausschussmitglieder
Vorlage
FBZD/308/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Für die zu bildenden Ausschüsse mit Ausnahme des Bezirksausschusses gilt folgende Regelung:

Alle in den Wahlvorschlägen der Fraktionen aufgeführten Personen, die nicht als ordentliche Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, werden zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern des jeweiligen Ausschusses gewählt, wobei sich die Reihenfolge der Stellvertretung aus der aufgeführten Reihenfolge der Wahlvorschläge ergibt.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 58 Abs. 1 GO NW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Soweit er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NW). Hierbei bieten sich folgende Möglichkeiten einer Stellvertretung an:

 

Entweder wird für jedes Ausschussmitglied ein namentlich bestimmter Stellvertreter gewählt, wobei der Stellvertreter eines Ratsmitgliedes nur ein Ratsmitglied und als Stellvertreter eines sachkundigen Bürgers nur ein sachkundiger Bürger gewählt werden sollte, weil sich anderenfalls das gesetzlich festgelegte Zahlenverhältnis (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO NW) verschieben kann.

 

Oder es werden für jeden Ausschuss auf Grund eines entsprechenden Wahlvorschlages der Fraktionen mehrere Stellvertreter gewählt, die in der Reihenfolge des Vorschlages zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.  

 

Für die zu bildenden Ausschüsse kann die bisher praktizierte Stellvertretungsregelung (Reihenfolge aufgrund eines Wahlvorschlages) wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, getroffen werden.

 

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

 

I. A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: