Sachverhalt:
Die
Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze ist im § 58 Abs. 5 GO NW
geregelt. Dort heißt es:
Haben
sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder
widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus
der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.
Soweit
eine Einigung nicht zustande kommt,
werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen
zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3, usw. ergeben;
mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen
entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin zu ziehen hat.
Die Fraktionen
benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.
Dieses
Zuteilungsverfahren gilt nicht für
den Haupt- und Finanzausschuss und den Bezirksausschuss.
Den
Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 Abs. 3 GO NW die
Bürgermeisterin. Sie hat Stimmrecht im Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt-
und Finanzausschuss besteht daher aus insgesamt 10 stimmberechtigten Mitgliedern.
Gemäß §
57 Abs. 3 Satz 3 GO NW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte
einen oder mehrere Vertreter der Vorsitzenden.
Der
Bezirksausschuss wählt gemäß § 39 Abs. 4 Ziffer 4. aus den ihm angehörenden
Ratsmitgliedern einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.
Das
Zuteilungsverfahren gilt daher für folgende im Beschlussvorschlag zu TOP 3
genannten Ausschüsse:
1.
Stadtentwicklungs- und
Bauausschuss
2.
Betriebsausschuss
3.
Umwelt- und
Denkmalausschuss
4.
Schul- und
Sportausschuss
5.
Jugend-, Familien-,
Senioren- und Kulturausschuss
6.
Rechnungsprüfungsausschuss
7.
Wahlprüfungsausschuss
Nach
den derzeitigen Fraktionsstärken ergeben sich folgende Höchstzahlen:
Teilungszahl CDU-Fraktion SPD-Fraktion BÜNDNIS
90/GRÜNE
1 12 (1) ..7
(2) 5 (4)
2 6 (3) 3,5 (6) 2,5 (8)
3 4 (5) 2,33 (10) 1,67
4 3 (7) 1,75 1
5 2,40 (9) 1,40 0,8
Von den
sieben zu vergebenden Ausschussvorsitzen entfallen somit vier auf die
CDU-Fraktion und zwei auf die SPD-Fraktion und einer auf die Fraktion
Bündnis90/Die Grünen.
Das
gleiche Verfahren gilt auch für die stellvertretenden Ausschussvorsitze. Da in der
vergangenen Legislaturperiode bereits mehrfach der Ausschussvorsitzende und
sein Stellvertreter nicht an der Sitzung teilnehmen konnten, sei es aus
terminlichen Gründen, krankheitsbedingt oder wegen Befangenheit, bietet es sich
für die Zukunft an, einen weiteren Stellvertreter zu bestellen.
Die
Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.
I. A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin