Betreff
Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze sowie die Bennung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter
Vorlage
FBZD/311/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner


Sachverhalt:

 

 

Die Verteilung bzw. Zuteilung der Ausschussvorsitze ist im § 58 Abs. 5 GO NW geregelt. Dort heißt es:

 

Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.

 

Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen  der Fraktionen durch 1, 2, 3, usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin zu ziehen hat.

 

Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.

 

Dieses Zuteilungsverfahren gilt nicht für den Haupt- und Finanzausschuss und den Bezirksausschuss.

 

Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 Abs. 3 GO NW die Bürgermeisterin. Sie hat Stimmrecht im Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt- und Finanzausschuss besteht daher aus insgesamt 10 stimmberechtigten Mitgliedern.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO NW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter der Vorsitzenden.

 

Der Bezirksausschuss wählt gemäß § 39 Abs. 4 Ziffer 4. aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.

 

Das Zuteilungsverfahren gilt daher für folgende im Beschlussvorschlag zu TOP 3 genannten Ausschüsse:

 

1.    Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

2.    Betriebsausschuss

3.    Umwelt- und Denkmalausschuss

4.    Schul- und Sportausschuss

5.    Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss

6.    Rechnungsprüfungsausschuss

7.    Wahlprüfungsausschuss

 

Nach den derzeitigen Fraktionsstärken ergeben sich folgende Höchstzahlen:

 

Teilungszahl      CDU-Fraktion    SPD-Fraktion    BÜNDNIS 90/GRÜNE

1           12         (1)        ..7          (2)                  5          (4)       

2           6          (3)          3,5        (6)                  2,5        (8)       

3           4          (5)          2,33      (10)                 1,67                 

4           3          (7)          1,75                1                                 

5           2,40      (9)          1,40                0,8                               

 

Von den sieben zu vergebenden Ausschussvorsitzen entfallen somit vier auf die CDU-Fraktion und zwei auf die SPD-Fraktion und einer auf die Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

 

 

Das gleiche Verfahren gilt auch für die stellvertretenden Ausschussvorsitze. Da in der vergangenen Legislaturperiode bereits mehrfach der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter nicht an der Sitzung teilnehmen konnten, sei es aus terminlichen Gründen, krankheitsbedingt oder wegen Befangenheit, bietet es sich für die Zukunft an, einen weiteren Stellvertreter zu bestellen.

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

I. A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: