Sachverhalt:
Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Coesfeld mit der Kreissparkasse Borken vom 20.12.2002 wurde vereinbart, dass die Stadt Billerbeck gemäß § 4 Abs. 2 ein Mitglied in die Verbandsversammlung entsendet.
Zur Vorbereitung der Verbandsversammlung bittet daher die Sparkasse Westmünsterland ein Mitglied und einen Stellvertreter zu benennen.
Darüber hinaus kann der Rat der Stadt Billerbeck einen Vertreter für den Beirat der Sparkasse Westmünsterland benennen. Eine Stellvertretung ist nicht vorgesehen.
Weitere Erläuterungen sind in dem beigefügten Schreiben der Sparkasse Westmünsterland aufgeführt.
Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
I. A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Schreiben der Sparkasse Westmünsterland vom 30. Mai 2014 zu TOP 15 u. 16