Betreff
Bestellung von Mitgliedern für das Kuratorium der Sparkassestiftung zur Förderung von Kunst, Kultur, Jugend- und Altenhilfe in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/318/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner


Sachverhalt:

 

Die Satzung der Sparkassenstiftung zur Förderung von Kunst, Kultur, Jugend- und Altenhilfe in der Stadt Billerbeck sieht vor, dass die Mitglieder gem. § 6 Abs. Buchstabe c) und d) der Stiftungssatzung innerhalb der ersten sechs Monate der Amtszeit des Rates der Stadt Billerbeck erneut zu wählen sind.

 

Nach dem § 6 der Stiftungssatzung setzt sich das Kuratorium künftig zusammen aus:

 

a) der Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck,

 

b) einem von der Sparkasse Westmünsterland zu benennenden Vorstandsmitglied,

 

c) vier Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Billerbeck gewählt werden,

 

d) einem weiteren auf Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse Westmünsterland vom

    Rat der Stadt Billerbeck zu wählenden Mitglied mit Sach- und Fachkunde auf dem

    Gebiet des Stiftungswesens.

 

 

Als Kuratoriumsmitglied mit Sach- und Fachkunde auf dem Gebiet des Stiftungswesens nach Buchstabe d) wurde vom Vorstand der Sparkasse Westmünsterland Coesfeld Herr Dr. Bernd Andrick, Haltern, vorgeschlagen.

 

Die Kuratoriumsmitglieder nach Buchstabe c) sind gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 GO NW entweder durch einstimmigen Beschluss oder, sofern ein solcher nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu wählen. Bei einer Verhältniswahl würde nach dem wieder eingeführten Auszählverfahren „Hare/Niemeyer“ folgende Aufteilung möglicherweise greifen:

 

CDU-Fraktion                       2

SPD-Fraktion                        1

Bündnis90/Die Grünen      1

FDP                                        -

Familie                                   -

 

Bei der Abstimmung ist die Bürgermeisterin stimmberechtigt.

 

Im Absatz 2 des § 6 der Stiftungssatzung (Seite 5) ist aufgeführt, welche Personen dem Kuratorium nicht angehören dürfen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Aus diesem Grunde ist die Stiftungssatzung auszugsweise als Anlage zur Beachtung beigefügt.

 

Die Bestellung von Stellvertretern ist nach der Stiftungssatzung nicht vorgesehen

 

I. A.

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: