Sachverhalt:
Gemäß § 5 der Satzung für den Zweckverband Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl entsendet die Stadt Billerbeck 4 Vertreter in die Verbandsversammlung.
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW entfällt von diesen 4 Vertretern wiederum ein Sitz auf die Bürgermeisterin und für den Vertretungsfall auf deren Stellvertreter im Amt.
Die 3 verbleibenden Vertreter und deren Stellvertreter sind entweder durch einstimmigen Beschluss oder, sofern ein solcher nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu bestellen. Hierbei ist die Bürgermeisterin stimmberechtigt.
I. A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin