Sachverhalt:
Für die Lokale Arbeitsgruppe (LAG) der Leader-Region-Baumberge muss ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied vom Rat der Stadt Billerbeck bestellt werden.
Die Vertretung von Gemeinden in Unternehmen und oder Einrichtungen ist im § 113 GO NW geregelt. Im § 113 Abs. 2 GO NW heißt es:
In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind (also bereits ab 2 Vertreter), muss die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazu zählen (§ 113 Abs. 2 Satz 2 GO).
Für die Bestellung der
Vertreter gilt folgendes Verfahren:
1. Ist nur ein Vertreter zu bestellen und wird hierfür nur eine Person vorgeschlagen, genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss des Rates.
2.
Ist nur ein Vertreter zu bestellen
und werden hierfür zwei oder mehr Personen vorgeschlagen, so ist gemäß §
50 Abs. 2 Satz 2 GO NW die Person gewählt, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen
erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl
die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.
Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
I. A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin