Sachverhalt:
Durch Beschluss
der Mitgliederversammlung vom 09. Juni 1999 wurde die Stadt Billerbeck wieder
in die EUREGIO-Kommunalgemeinschaft Rhein-Ems e.V. aufgenommen.
Mit anliegendem
Schreiben des Kreises Coesfeld vom 05.10.2009 hat der Landrat einen Vorschlag
zur Aufteilung der Vertreter für die Mitgliederversammlung der EUREGIO e.V.
unterbreitet. Dieser Vorschlag sieht für die kreisangehörigen Städte (unter
30.000 Einwohnern) vor, jeweils einen Vertreter
für die Mitgliederversammlung zu entsenden. Darüber hinaus muss ein
Stellvertreter benannt werden.
Für eine
Bestellung genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Werden mehrere Personen
vorgeschlagen, muss eine Wahl gem. § 50 Abs. 2 GO NW erfolgen Die
Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
I
I. A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin