hier: Ergebnis der erneuten verkürzten Offenlage und
Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hörster
Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hörster Straße“ als Satzung.
4. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Hörster Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die erneute verkürzte Offenlage vom 10.
März 2015 bis zum 23. März 2015 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die
Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange statt.
Weder von
öffentlicher, noch von privater Seite sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen
worden.
Unter Abwägung
aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hörster
Straße“ als Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin