hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die Bedenken bezüglich der Nutzung der „Annettestraße“ von der „Coesfelder Straße“ aus für die Baufahrzeuge bis zum Neubaugebiet werden zurückgewiesen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erschließungsplan, wie im Sachverhalt beschrieben, zu erarbeiten.
3. Der Anregung, einen zusätzlichen Fußweg als Abstand zwischen der Alt- und Neubebauung anzulegen, wird nicht gefolgt.
4. Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Entsprechend der o. g. Beschlüsse wurde am 10. März 2015 im Kulturzentrum „Alte Landwirtschaftsschule“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es haben sich 84 Bürger in die Anwesenheitsliste eingetragen. Zum Inhalt der Erörterung wurde eine Niederschrift angefertigt, welche nachfolgend abgedruckt ist.
Niederschrift
Herr Mollenhauer begrüßt die Anwesenden und stellt die Mitarbeiter der
Stadtverwaltung (Frau Besecke als Stadtplanerin sowie Frau Kentrup als
Ansprechpartnerin für die Grundstücksvermarktung) vor. Anschließend erläutert
Herr Mollenhauer kurz die Funktion der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
als Bestandteil des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes und den
Sachstand des aktuellen Planverfahrens. Des Weiteren weist er darauf hin, dass
parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgen muss.
Herr Mollenhauer erklärt, dass Anregungen und Bedenken aller Beteiligten
im Rahmen dieser Veranstaltung ausdrücklich erwünscht sind und durch die
Aufnahme in die Niederschrift im Rahmen der weiteren anstehenden politischen
Beratungen im Planverfahren Berücksichtigung finden werden. Herr Mollenhauer
übergibt das Wort an Frau Besecke.
Frau Besecke weist zunächst darauf hin, dass sich die Veranstaltung
inhaltlich im Wesentlichen in zwei Teile gliedern wird: Zum einen wird eine
Vorstellung des aktuellen Sachstandes (Planungsgrundsätze, bisherige
Grundlagenermittlung, diskutierte Erschließungsvarianten) erfolgen, zum anderen
soll die Veranstaltung dazu dienen, Anregungen und Ideen der (Alt-) Anlieger
sowie der Bauinteressenten insbesondere bezüglich der Bauweise abzufragen,
damit diese Berücksichtigung im weiteren Planverfahren finden können. Des
Weiteren wird der voraussichtliche Zeitplan skizziert.
Anhand einer Powerpointpräsentation geht Frau Besecke zunächst auf die
Notwendigkeit der Planung aufgrund des zukünftigen Bedarfs an
Wohnbaugrundstücken ein. Anschließend
wird anhand verschiedener Plangrundlagen (Regionalplan, Entwurf des Landschaftsplanes
Baumberge Nord, Flächennutzungsplan) dargestellt, welche Gebiete prinzipiell
für die Wohnbebauung vorgesehen sind. Des Weiteren stellt Frau Besecke die
bisherige Grundlagenermittlung (Immissionsschutzgutachten,
Artenschutzrechtliche Prüfung) vor. Frau Besecke erläutert anschließend die
vier verschiedenen Erschließungsvarianten für die aktuell geplanten zwei
Bautiefen, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wüllen II“
realisiert werden sollen. Diese unterschiedlichen Erschließungsvarianten sind
aus den Überlegungen entstanden, wie einerseits der Baustellenverkehr und
andererseits der zukünftige Anliegerverkehr abgewickelt werden könnten. Nach
der geführten Diskussion in den entsprechenden politischen Gremien wurde
beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, das Planverfahren mit der
Erschließungsvariante 4 weiterzuführen. Diese sieht vor, dass der
Baustellenverkehr über die bisher nicht endgültig hergestellte Annettestraße
(deren erstmalige endgültige Herstellung dann nach Abwicklung des Baugebietes
Wüllen II erfolgen soll) abgewickelt wird, der spätere Anliegerverkehr wird
dann jeweils über einen Stichweg von der Annettestraße, der Anton-Aulke-Straße
sowie der Hermann-Löns-Straße erfolgen. Diese Variante hat außerdem den
Vorteil, dass sich attraktivere Gestaltungsmöglichkeiten für die
Grundstücksplanungen ergeben würden.
Frau Besecke schlägt vor, an dieser Stelle zunächst einen Schnitt zu
machen und den Anwesenden die Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Herr Bitter als Anwohner der Straße Am Wüllen erkundigt sich, wer die Kosten
übernehmen würde, sofern Schäden an der Straße Am Wüllen durch die Erschließung
des zukünftigen Neubaugebietes entstehen würden.
Herr Mollenhauer entgegnet, dass der Baustellenverkehr ausschließlich
über die bisher noch nicht endgültig hergestellte Annettestraße geführt werden
soll, so dass keine Schäden an der Straße „Am Wüllen“ zu erwarten sind.
Herr Messing
(ebenfalls Anwohner der Straße Am Wüllen) befürwortet grundsätzlich die
Planungen. Er wirft allerdings die Frage auf, warum nicht, wie für eine weitere
Entwicklung von Wohnbaugrundstücken im Anschluss an das aktuelle Plangebiet
Wüllen II vorgesehen, die Erschließung direkt „von hinten“ über die Osterwicker
Straße erfolgen könnte.
Herr Mollenhauer
erwidert, dass diese Diskussion auch in den aktuellen politischen Beratungen
für eine weitere Entwicklung von Baugrundstücken in diesem Bereich geführt
wurde. Für die aktuell geplanten zwei Bautiefen sei die Erschließung über die
Osterwicker Straße jedoch nicht erforderlich, die Politik habe durch Beschluss
die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungen auf der Grundlage einer
Erschließung über die bestehenden Wohngebiete fortzuführen. Prinzipiell wäre
jedoch ein entsprechender politischer Beschluss
möglich, wonach eine komplette Erschließung über die Osterwicker Straße
erfolgt. Hierzu wären jedoch weitreichende Maßnahmen sowohl in
planungstechnischer als auch in finanzieller Hinsicht erforderlich (Erneuerung
der Brücke über die Berkel, Anlegen einer Linksabbiegerspur auf der Osterwicker
Straße, Aufweitung des Einmündungsbereiches zur Osterwicker Straße etc.), die
neben dem erheblichen finanziellen Mehraufwand auch viel Zeit in Anspruch
nehmen würden. Damit wäre eine zeitnahe Realisierung der zwei Bautiefen
unmöglich, man würde dann planerisch völlig anders für das gesamte Gebiet
vorgehen müssen.
Herr Wieling
meldet sich zu Wort und erklärt, dass es sich bei der Erschließung um ein
k.o.-Kriterium handelt, da es ohne sie kein Baugebiet geben wird. Er bezieht
sich auf einen alten Ratsbeschluss, wonach eine Erschließung „von hinten“ über
die Osterwicker Straße bzw. die L 581 vorgeschlagen wurde. Diesen Auftrag habe
die Verwaltung nicht erfüllt. Aus seiner Sicht sei die Straße zur L 581 sehr
wohl möglich. Außerdem nimmt er Bezug auf die von Frau Besecke prognostizierte
Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und kritisiert, dass die Verwaltung diesen
Bedarf in der Vergangenheit bereits hätte sehen müssen und daher das gesamte
Gebiet schon lange hätte überplanen müssen mit einer großzügigen Erschließung.
Seiner Meinung nach hätte die Verwaltung damals das Versprechen abgegeben, dass
keine Erschließung über die Annettestraße erfolgt.
Herr Mollenhauer
entgegnet, dass die Verwaltung den aktuellen politischen Beschluss erfüllt
habe, den Bereich mit zwei Bautiefen zu überplanen, wobei die Erschließung über
die Anton-Aulke-Straße, die Hermann-Löns-Straße sowie die Annettestraße zu
erfolgen hat.
Herr Tauber meldet
sich zu Wort und unterstreicht, dass er heute als Anwohner der Annettestraße
und nicht als Ratsmitglied auftritt. Er stellt heraus, dass der alte Beschluss
sicherlich seine Berechtigung hat. Ihm liegt aber die damalige
Berichterstattung in der örtlichen Presse von vor 17 Jahren vor, wo bereits von
einer „Salamitaktik“ geredet wurde. Bis heute habe sich keine Änderung der
Fakten ergeben, auch damals sei der Wüllen schon endhergestellt gewesen, so
dass es verträglicher wäre und ist, die Erschließung über die L 581
vorzunehmen. Diese Variante hätte seitens der Verwaltung schon lange geprüft
sein müssen, so dass er Herrn Wieling zustimmen kann. Auch viele Anwohner
untermauern diese Wortmeldung. (Anmerkung der Unterzeichnerin: Am Tag nach der
Versammlung spricht Herr Winfried Schulte vor und bittet darum, dass in das
Protokoll aufgenommen wird, dass er den Vorschlag von Herrn Tauber ausdrücklich
befürwortet. Zumindest die Erschließung für die Bauphase sollte über eine
provisorische Straße über die privaten landwirtschaftlichen Flächen zur L 581
erfolgen, da somit weder die Anlieger der Annettestraße als auch der Osterwicker
Straße belastet würden).
Herr Mollenhauer
wiederholt, dass auch damals bereits kontrovers diskutiert wurde und der
vorliegende Plan das Ergebnis sei. Er versichert jedoch, dass alle Hinweise
protokolliert werden und in die anstehenden politischen Beratungen gegeben
werden. Die vorhandenen Stichwege (Hermann-Löns-Straße und Anton-Aulke-Straße)
seien bereits ein Indiz gewesen, dass hier eine weitere Wohnbebauung entstehen
und auch hierüber erschlossen werden würde. Der jetzige Vorschlag, den
Baustellenverkehr über die Annettestraße abzuwickeln, sei nur logisch, da diese
noch nicht endhergestellt ist, so dass Schäden dann mit dem endgültigen Ausbau
behoben werden würden. Im Übrigen müssten auch hergestellte Wohngebietsstraßen
einen Baustellenverkehr aushalten, auch dafür seien sie konzipiert.
Herr Tauber
zitiert einen Ratsbeschluss vom 17.02.1998, wonach das gesamte Gebiet über die
Osterwicker Straße abgewickelt werden sollte. Hierauf berufe er sich zusammen
mit den weiteren Anliegern.
Frau Besecke und
Herr Mollenhauer erwidern, dass die Verwaltung aufgrund des Beschlusses das
Erschließungskonzept „Südwest“ erarbeitet hätte. Dieses habe bereits die nun
geplanten 2 Bautiefen beinhaltet, die über das Baugebiet Wüllen und die
Annettestraße erschlossen werden sollten. Dieses sei auch in den aktuellen
politischen Beratungen ausführlich thematisiert worden und allen
Ratsmitgliedern bekannt. Auf dieser Grundlage agiere man aktuell.
Herr Wieling
zitiert aus einer aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes,
wonach nur eine öffentliche Straße als Zuwegung für ein Baugebiet herhalten
könnte. Die Annettestraße sei nicht endhergestellt und nicht öffentlich, auch
aufgrund fehlender Gehwege sei sie nicht in der Lage, Baustellenverkehr
aufzunehmen.
Herrn Mollenhauer
ist dieses Urteil nicht bekannt, er kann sich jedoch nicht vorstellen, dass
dieses der Erschließung entgegensteht. Herr Wieling erklärt, dass er das Urteil
vorlegen könnte.
Frau Ahlers
(Anwohnerin des Eckhauses Hermann-Löns-Straße) gibt den Hinweis, dass der
Stichweg und insbesondere die Einmündung zu eng für Baufahrzeuge ist. Aufgrund
der kreisrunden Beete hätten bereits heute Lkw und die Müllabfuhr starke
Probleme und sich in der Vergangenheit schon festgefahren. Zudem befürchtet sie
auch durch den späteren „normalen“ Anwohnerverkehr eine Minderung der
Wohnqualität.
Herr Mollenhauer
stimmt zu, dass die örtlichen Gegebenheiten sicherlich nicht optimal sind und
Engpässe vorhanden sind, dieses sei aber durchaus regelbar. Außerdem sieht er
durch den normalen Anliegerverkehr keine unzumutbare Belastung.
Frau Ahlers
ergänzt, dass ihrer Meinung nach direkt ein vernünftiges Konzept entwickelt
werden sollte (mit einer Erschließung von der L 581 oder der Osterwicker
Straße), auch wenn dieses leider mit einer Verzögerung der Planungen und des
Baubeginns für Grundstücksinteressenten einhergehen würde. Für ihre
Ausführungen erhält sie eine breite Zustimmung der weiteren Teilnehmer.
Herr Mollenhauer
nimmt dieses zur Kenntnis und wiederholt, dass dieses eine Entscheidung der
Politik sei. Frau Besecke ergänzt, dass es auch an der Osterwicker Straße
analog zur Annettestraße Konflikte mit Anliegerinteressen geben würde.
Herr Reimer
(Anlieger Annettestraße) teilt mit, dass er die Annettestraße vermessen habe.
Bei einer geteerten Fahrbahnbreite von 4 m sei seiner Meinung nach kein
Begegnungsverkehr von Lkw möglich. Des Weiteren erkundigt er sich, ob die
privaten Pflasterungen vor den Grundstücken wegzunehmen seien bzw. wer die
Kosten bei einer möglichen Beschädigung übernehmen würde. Auch durch den Ausbau
der Johannisstraße sei es schon zu Beschädigungen gekommen.
Herr Mollenhauer
erwidert, dass seiner Meinung nach die Annettestraße durch Lkw befahrbar sei.
Es handele sich bei der Annettestraße um eine provisorische Baustraße. Wie in
anderen Gebieten auch, z. B. der Massonneaustraße, seien Schäden absehbar,
diese würden dann im Rahmen des endgültigen Ausbaus der Straße behoben. Größere
Schäden, die aktuell einen Handlungsbedarf auslösen würden, würden zeitnah
durch den Bauhof notdürftig beseitigt.
Herr Reimer
erkundigt sich weiter, wer die Reinigung der Straße während der Bauphase
übernehmen und finanzieren würde.
Herr Mollenhauer
sieht dieses als nicht so dramatisch an, jeder habe schließlich auch mal selber
gebaut und müsste daher auch Verständnis für aktuelle Bauherren und
gegebenenfalls damit einhergehenden Beeinträchtigungen aufbringen.
Frau Reimer fragt
nach, ob eine weitere, über Wüllen II hinausgehende Bebauung, über die L 581
erschlossen würde.
Herr Mollenhauer
verneint dieses, die Tendenz geht zu einer Erneuerung der Berkelbrücke mit
Anschluss an die Osterwicker Straße.
Frau Besecke
ergänzt, dass der heutige Wirtschaftsweg nicht ausreichend wäre für eine
dauerhafte Erschließung und dass zeitnah Planungen für eine Brücke und
Linksabbiegerspur etc. angestoßen werden sollen.
Herr Wieling weist
nochmals darauf hin, dass aus seiner Sicht die Erschließung über eine
bestehende Bebauung etwas anderes wäre als in einem Neubaugebiet. Die
Bedürfnisse der (Alt-) Anlieger seien mehr zu berücksichtigen, insbesondere,
wie die Sicherheit der Anwohner (Schulweg, ältere Mitbewohner etc.)
gewährleistet werden könnte. Auch die Zufahrt zur Coesfelder Straße sei nicht
ausreichend und ein Gefahrenpotential. Daher spricht er sich nochmals
ausdrücklich für ein Provisorium über die landwirtschaftlichen Flächen zur L
581 aus.
Herr Mollenhauer
ist der Auffassung, dass die Situation (Zufahrt Coesfelder Straße,
Anwohnerschutz) lösbar sei, hierzu aber noch Detailuntersuchungen erfolgen
müssten.
Herr Schlottbohm
stimmt Herrn Wieling zu, dass die Altanwohner betroffener seien. Des Weiteren
fordert er eine Zusage, dass eventuelle Beschädigungen an den vorhandenen
Straßen übernommen werden und eine zeitnahe Instandsetzung durch den
städtischen Bauhof erfolgt.
Herr Dieckmann
(Anwohner Hermann-Löns-Straße) erklärt, dass er prinzipiell damit einverstanden
ist, dass ein neues Baugebiet entwickelt wird. Seiner Meinung nach finden die
Anliegerinteressen (hohes Gefahrenpotential insbesondere für Kinder durch
Baustellenverkehr etc.) aber keine ausreichende Berücksichtigung. Des Weiteren
hätte er sich eine Darstellung der Kosten gewünscht, die durch einen
Brückenneubau über die Berkel, eine Abbiegespur auf der Osterwicker Straße und
weitere Maßnahmen für eine rückwärtige Erschließung entstehen würden, da erst
dann eine ausreichende Diskussionsgrundlage vorhanden wäre. Er würde die
Verwaltung gerne damit beauftragen, diese Kosten zu eruieren. Er bemängelt,
dass die Erschließungsvariante über die Osterwicker Straße seitens der
Verwaltung überhaupt nicht mehr vorgestellt wurde.
Herr Mollenhauer
wiederholt erneut, dass es aufgrund der politischen Beschlüsse für die aktuell
geplanten zwei Bautiefen über die Osterwicker Straße keine Erschließung geben
wird. Nach dem Neubau einer Brücke und einer neuen Anbindung werde man auch von
dort aus das Gebiet entwickeln.
Herr Dieckmann
ergänzt, dass er es als sehr bürgerunfreundlich ansieht, dass man vor
„vollendete“ Tatsachen gestellt wird und erkundigt sich, ob es noch eine Chance
auf andere Ergebnisse gibt.
Frau Besecke gibt
den Hinweis, dass es für eine andere Erschließung auch an der
Flächenverfügbarkeit mangelt. Außerdem handelt es sich bei der Berkelaue um ein
FFH-Gebiet sowie Naturschutzgebiet, so dass eine neue Brücke nicht so einfach
realisierbar wäre. Die Stadt Billerbeck hat erst jetzt ein Angebot für den
Erwerb der Privatflächen für das Baugebiet bekommen, so dass erst jetzt mit den
konkreten Planungen begonnen werden konnte.
Herr Wieling
greift den Begriff „Flächenverfügbarkeit“ auf und verweist auf frühere
Baugebiete, wo es scheinbar kein Problem war, Brücken über die Bahn und
Kreisverkehre etc. anzulegen. Es ärgert ihn, dass nicht direkt ein größeres
Baugebiet mit einer rückwärtigen Erschließung geplant wird, da der Bedarf doch
offensichtlich da ist. Er wünscht sich
mehr Alternativen. Außerdem würden auch die zukünftigen Bewohner eine
verkehrliche Belastung für die Altanwohner darstellen.
Herr Mollenhauer
entgegnet, dass entsprechend der politischen Vorgaben dieser Bereich entwickelt
worden sei und daher auch nur für diesen Bereich eine entsprechende Vorlage für
die politischen Gremien erarbeitet wurde. Es wurden aber in den politischen
Beratungen durchaus beide Varianten gesehen. Des Weiteren bittet er um
Verständnis für die Bauinteressenten.
Ein weiterer
Anwohner versichert sich nochmal, ob es keine Erschließung zur L 581 geben
würde und verweist auf den landwirtschaftlichen Verkehr, der bereits über einen
vorhandenen Feldweg geführt wird, der doch nutzbar sei.
Herr Mollenhauer
verneint nochmals eine Erschließung zur L 581 für diese beiden Bautiefen.
Herr Brall stellt
sich als sachkundiger Bürger im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vor und
teilt mit, dass die verschiedenen Erschließungsvarianten im Ausschuss
diskutiert wurden. Dabei habe auch er die Kosten der Erschließungsvarianten
vermisst, auch die Flächenverfügbarkeit sieht er als unproblematisch an. Er
sagt zu, sich im Ausschuss für weitere Alternativen einzusetzen.
Herr Mollenhauer
weist erneut darauf hin, dass der Ausschuss diskutieren muss. Die Kosten seien
jedoch zunächst zweitrangig, es sei unabdingbar, dass die neue Brücke zukünftig
kommen muss. Aktuell stellt sich jedoch die Frage, ob wie heute vorgestellt
eine Erschließung erfolgen soll, ansonsten wäre das Buch jetzt für die
geplanten zwei Bautiefen zu. Wenn die gesamte Erschließung über die Osterwicker
Straße erfolgen würde, wäre man mindestens zwei bis drei Jahre weiter.
Herr Oster meldet
sich als Grundstücksinteressent zu Wort und bittet um Verständnis für seine
Situation und die anderer Bauwilliger. Das Interesse besteht darin, zeitnah ein
Grundstück zu erwerben und zu bebauen. Aus seiner Sicht sei eine Erschließung
über die Annettestraße logisch und sinnvoll.
Frau Rehse ergänzt,
dass es doch bei der Entwicklung eines Baugebietes immer wieder zur gleichen
Situation kommen würde, die mit einer Belastung der Altanlieger verbunden ist.
Auch wenn eine rückwärtige Erschließung erfolgt und zunächst eine Bebauung aus
Richtung der Osterwicker Straße ansteht, werden diese Anlieger bei der
Entwicklung weiterer Grundstücke belastet. Sie sieht daher keinen Unterschied
in der Belastung.
Herr Mendorf
(Anlieger Karl-Wagenfeld-Straße) erkundigt sich, wer die Kosten der
Erschließung über die Brücke übernehmen würde.
Herr Mollenhauer
erläutert, dass versucht würde, dieses über den Kaufpreis der Baugrundstücke
abzuwickeln, wenn das nicht darstellbar wäre, gehen die Kosten zu Lasten der
Stadt.
Frau Ahlers merkt
an, dass daher die Erschließung über die Annettestraße angedacht sei, um keine
Kosten zu erzeugen. Außerdem sei sie aber der Ansicht, dass der
Baustellenverkehr sich sicherlich auch verfahren würde und somit auch der
Wüllen in Mitleidenschaft gezogen würde.
Herr Mollenhauer
sieht dieses als unproblematisch an, in vorherigen Baugebieten habe sich
gezeigt, dass der Baustellenverkehr sehr gut über eine entsprechende
Beschilderung geführt werden könnte. Außerdem sei z. B. auch der Wüllen über
mehrere Jahre bebaut worden, auch nachdem die Straße endhergstellt war. Auch
hier sind keine großen Beschädigungen entstanden, die Straßen sind dafür
ausgelegt, auch Baustellenverkehr aufnehmen und aushalten zu können.
Herr Thomas Ahlers
meldet sich zu Wort und fasst zusammen, dass man sich im Kreis drehe und es
nicht möglich sei, hier heute eine Einigung zu erzielen, die für alle
vertretbar ist. Er merkt an, dass es doch sicherlich eine rechtliche Grundlage
gibt, wer die Entscheidung zu treffen habe.
Herr Mollenhauer
verweist darauf, dass alle Wortmeldungen im Protokoll berücksichtigt werden.
Dieses wird dann den politischen Gremien im Rahmen der weiteren Beratungen
vorgelegt.
Herr Lemke
erkundigt sich, ob alle Grundstücke bis zur Osterwicker Straße im städtischen
Eigentum stehen. Dieses wird verneint.
Herr Mollenhauer
stimmt Herrn Ahlers zu, dass eine Abstimmung hier heute nicht erfolgen könnte.
Er bittet daher die Anwesenden, eventuell weitere neue Aspekte vorzubringen und
schlägt vor, ansonsten mit dem Bebauungsplan und seinen möglichen Festsetzungen
fortzufahren.
Aus dem Plenum
wird nochmals vorgetragen, dass man gegen den Beschluss und aktuellen Auftrag
sei.
Frau Besecke gibt
erneut zu bedenken, dass ein neues Baugebiet immer mit Belastungen verbunden
sei.
Herr Tauber fasst
nochmal zusammen, dass er durchaus Verständnis für die Bauinteressenten habe.
Er verweist jedoch auf eine Einladung zu einer Stadtentwicklungs- und
Bauausschusssitzung, wonach die „untere“ Annettestraße keine ausreichende
Breite für eine Erschließung habe. Ein Begegnungsverkehr sei daher unmöglich.
Herr Mollenhauer
spricht sich mit dem Hinweis auf das Protokoll und die anstehenden politischen
Beratungen für einen Schnitt an dieser Stelle aus und übergibt das Wort an Frau
Besecke.
Frau Besecke
erklärt, dass aktuell noch kein Bebauungsplanentwurf vorliegt, sondern
lediglich Erschließungsvarianten. Man könnte anhand der Pläne daher noch nicht
auf die endgültigen Grundstücksgrößen, -lagen und –zuschnitte etc. schließen.
Es wird jedoch versucht, dass ein Altanlieger maximal zwei neue
Grundstücksnachbarn bekommt. Frau Besecke stellt anhand der
Powerpointpräsentation die allgemeinen Festsetzungen und unterschiedlichen
Haustypen vor, die man sich in diesem Gebiet vorstellen könnte. Anschließend
bittet sie um Rückmeldung sowohl der Altanlieger als auch der Bauherren, welche
Präferenzen vorliegen, wo z. B. welche Bauformen realisiert werden sollten.
Herr Lemke
erkundigt sich, ob man nicht zwischen der Altbebauung und dem Neubaugebiet
einen Fuß-/Radweg bis zur Berkelaue anlegen könnte, dann wären die angrenzenden
Bauformen egal, man hätte keine neuen Nachbarn.
Herr Mollenhauer
ist skeptisch, ob eine öffentliche Fläche mit weniger Beeinträchtigungen
verbunden ist. Außerdem wäre dieses eine Flächenverschwendung, es existieren
ausreichend Wegeverbindungen zur Berkelaue.
Herr Lemke
erkundigt sich, ob die Geländehöhen beachtet wurden.
Dieses wird von
Herrn Mollenhauer bejaht, ein nicht ganz ebenes Baugrundstück eröffne zudem
schöne Gestaltungsmöglichkeiten.
Frau Uppenkamp verweist
auf die Berkelquellen und die Kraniche und erkundigt sich nach der
Berücksichtigung.
Frau Besecke
erklärt, dass dieses berücksichtigt wurde und das Baugebiet daher im Gegensatz
zur bestehenden Bebauung im Wüllen einen größeren Abstand zur Berkelaue habe.
Da seitens der
Altanlieger auf den schlechten Baugrund und erhöhte Gründungskosten verwiesen
wird, erklärt Frau Besecke, dass ein Bodengutachten beauftragt würde.
Sicherlich sei der Baugrund nicht optimal. Herr Mollenhauer ergänzt, dass diese
Problematik in vielen Baugebieten in Billerbeck bestehe und empfiehlt daher
jedem Bauherren, ein Bodengutachten erstellen zu lassen.
Frau Ahlers greift
das Thema Platzverschwendung auf und erklärt, dass eine neue Wegeverbindung zur
Berkelaue sowohl für die Altanlieger als auch die Bauinteressenten attraktiv
wäre und die Lebensqualität erhöhen würde.
Herr Mollenhauer
stellt die Frage in den Raum, ob auch Holzhäuser, Blockhäuser oder
Fachwerkhäuser gewünscht seien. Es gibt keine Rückmeldungen dazu.
Herr Just erkundigt
sich, wieviel Prozent des zweiten Geschosses bei einer 1 ½ Geschossigkeit
ausgebaut werden dürfte und ob ein Friesenhaus möglich wäre. Frau Besecke
verweist auf die Landesbauordnung und teilt mit, dass im Bebauungsplan die
Gaubenlänge beschränkt wird. Da es sich bei weiteren Nachfragen um Detailfragen
handelt, bittet Frau Besecke um ein persönliches Gespräch im Nachgang.
Herr Mollenhauer
unterstreicht, dass der Bebauungsplan die Rahmenbedingungen für ein homogenes
Bild vorgeben soll.
Ein Anlieger des
Wüllen äußert sich besorgt darüber, dass im Wüllen alle Gebäude aufgrund der
strengen Vorgaben des Bebauungsplanes nur eingeschossig sind, und er jetzt
befürchtet, dass die neuen Häuser alle höher sind.
Frau Besecke
erläutert, dass eben dieses nicht erfolgen soll. Es werden ähnliche Parameter
vorgegeben, die Neubebauung werde aber etwas höher ausfallen. Im Bebauungsplan
Wüllen II sollen die Bestimmungen etwas „lockerer“ sein als in den sehr
strengen Planungsgrundlagen der Altbebauung. Dieses sei aber auch dem über die
Jahre erfolgten Wandel geschuldet, heute sind z. B. andere energetische
Auflagen zu erfüllen.
Auch Frau Ahlers
teilt die Bedenken über die Höhen.
Frau Besecke
versichert daher, dass die alten
Firsthöhen beachtet wurden. Anschließend bittet sie nochmals um Rückmeldung, ob
die Altanlieger eher eine ein- oder zweigeschossige Bebauung ihrer neuen
Nachbarn präferieren.
Frau Ahlers findet
es schwierig, ohne eine Kenntnis über die genauen Grundstückszuschnitte eine
Beurteilung vorzunehmen. Sie ist besorgt, dass eine Aufnahme ins Protokoll
erfolgt und sie damit ihre Zustimmung gegeben hätte.
Herr Mollenhauer
schlägt vor, sich die letzten Neubaugebiete Sandbrink und Gantweger Bach
anzusehen. Diese sind vergleichbar. Seit dem Baugebiet Oberlau II ist die Nachfrage
nach zweigeschossigen Gebäuden stark gestiegen, da diese aus energetischer
Sicht optimaler sind. Der Bebauungsplan werde Baugrenzen vorsehen, wonach die
Gärten im Süden zu den Altanliegern liegen würden, was auch energetisch
sinnvoll sei. Durch die Baugrenzen sind klare Vorgaben für die Nachbarn
gegeben, außerdem führe dieses zu einer geringeren Belastung für die
Altanlieger.
Frau Ahlers
erkundigt sich, ob zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Einflussnahme möglich
sei.
Herr Mollenhauer
bejaht dieses und bezieht sich auf das Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes. Im Rahmen der Offenlage sei dieses möglich. Außerdem könne
immer das Gespräch mit Frau Besecke gesucht werden.
Herr Lemke merkt
an, dass ein trennender Fuß-/Radweg sicherlich dazu beitragen würde, dass die
Bauweise für die Altanlieger relativ wäre.
Seitens der
Bauinteressenten wird der Weg eher negativ gesehen, dieser sei eine beliebte
„Hundegassistrecke“, auch die Pflege wäre sicherlich problematisch.
Herr Schlottbohm
erkundigt sich, ob ein Bauzwang vorgegeben werde.
Herr Mollenhauer
weist darauf hin, dass diesbezüglich noch keine politischen Beschlüsse gefasst
wurden. In der Regel würde eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren
vorgegeben, dieses sei abhängig vom Verkauf. Die Grundstücke werden zur
Eigennutzung vermarktet, ein Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe belegt. Als
möglicher Kaufpreis sind 130,00 €/m² im Gespräch, außerdem wird es
voraussichtlich eine Kinderermäßigung als Nachlass auf den Kaufpreis geben.
Dieses wird vermutlich auch für die Kinder gelten, die innerhalb von 5 Jahren
nach Kaufvertragsbeurkundung geboren werden.
Da es keine
weiteren Wortmeldungen gibt, erläutert Herr Mollenhauer die weitere
Vorgehensweise und die anstehenden politischen Beratungen. Aus der örtlichen
Presse sowie über die Homepage der Stadt Billerbeck im Ratsinformationssystem
wird sich der weitere Verfahrensverlauf verfolgen lassen. Außerdem stehen die
Mitarbeiter der Stadtverwaltung für Gespräche und Nachfragen gerne zur
Verfügung.
Anschließend
bedankt sich Herr Mollenhauer für das Interesse und die Anregungen und beendet
um 20.55 Uhr die Veranstaltung.
Ende der Niederschrift
Durch die betroffenen Anlieger wurde das Thema „Erschließung“ im Wesentlichen thematisiert. Es sollen daher noch einmal die Problemstellungen der einzelnen Möglichkeiten erläutert werden. Die Beschlusslage der Ratssitzung vom 13.08.1998 sieht eine komplette Erschließung für zwei Bauzeilen über das Baugebiet „Wüllen“ vor. Die übrigen Flächen sollten von der Landstraße nach Osthellen (L 581, westlich des Kreisverkehrs) erschlossen werden. Die Flächen für das Erschließungskonzept Südwest standen bisher jedoch nicht zur Verfügung. Die Flächen zwischen der Straße nach Osthellen und der „Annettestraße“ stehen auch heute nicht zur Verfügung.
Aufgrund der schwierigen Eigentumsverhältnisse wurde die bisherige Siedlungsentwicklung an Stellen weiter entwickelt, wo ein Erwerb der Flächen möglich war. Erst im letzten Jahr hat sich die Möglichkeit ergeben, ein erstes Teilstück („Wüllen II“) erwerben zu können. Zusätzlich könnte sich die Option ergeben diesen Bereich weiterzuentwickeln. Im Zusammenhang mit der Erschließung weiterer Flächen könnte mit der Planung einer neuen Brücke über die Berkel begonnen werden. Eine solche Planung ist mit hohen Kosten verbunden, die nicht investiert wurden, solange nicht absehbar war, dass die hinter der Brücke liegenden Grundstücke absehbar erworben werden können.
Mit den Fachbehörden wurden die notwendigen Maßnahmen bereits erörtert. Die Berkel ist FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet, insofern sind neben gutachterlichen Aussagen zum Schutzzweck und zu schützenden Arten auch Anforderungen an die profilfreie Ausführung einer solchen Brücke gegeben. Zusätzlich fordert Straßen NRW eine Linksabbiegerspur. Dazu müßte die „Annettestraße“ vom bestehenden Wohnhaus weg im rechten Winkel auf die Landstraße geführt werden. Im Übrigen wird diese neue Erschließung auch Anwohner belasten und dies an der „Osterwicker Straße“, die bereits heute eine vielbefahrene Straße ist. Es ist davon auszugehen, dass die dortigen Anlieger in einer Öffentlichkeitsbeteiligung auch wenig Begeisterung zeigen werden.
Das damalige Erschließungskonzept Südwest sah eine Erschließung von der Straße nach Osthellen vor, da hier keine Berkelquerung erforderlich wäre. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist diese Variante nicht in absehbarer Zeit umsetzbar. Auch ist zu erwarten, dass der Bedarf für ein so großes Baugebiet mit weit über 300 Grundstücken in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben sein wird. Bei einer Erneuerung der Brücke würde natürlich mit einer neuen Bebauung direkt hinter der Brücke begonnen, da ja nicht erst eine lange neue Straße bis hinter das heutige Baugebiet „Wüllen“ geführt wird, um dann dort erst zu bauen. Diese Planung wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Neben der Planung der neuen Brücke muss eine Überarbeitung des Erschließungskonzeptes erfolgen. Der zu entwickelnde Bereich müsste dazu in neue Erschließungsabschnitte mit einer neuen Haupterschließung unterteilt werden.
Zudem wurde angeregt, zumindest für die Erschließung während der Bauzeit parallel zum Berkelwanderweg von der Straße nach Osthellen eine Baustraße anzulegen. Diese Fläche steht jedoch nicht im Eigentum der Stadt und wird in absehbarer Zeit auch nicht von der Stadt erworben werden können.
Alternativ könnte darüber nachgedacht werden, den Berkelwanderweg als Baustraße zu ertüchtigen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass dies auch erhebliche Nutzungskonflikte, insbesondere in den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen, mit sich bringt. Mit einer Länge von 220 m würde zudem eine Ertüchtigung erhebliche Kosten verursachen, hinzu käme außerdem der spätere Rückbau. Aufgrund der zu geringen Breite des Weges wäre Begegnungsverkehr nicht möglich. Selbst wenn die „Annettestraße“ außerhalb des Siedlungsbereiches für den Durchgangsverkehr gesperrt würde, müssten zusätzlich mehrere provisorische Ausweichen angelegt werden. Aufgrund der Gesamtlänge von ca. 800 m über eine einspurige Straße ist auch mit Ausweichen mit einigen Problemen im Verkehrsablauf zu rechnen. Insgesamt muss von grob überschlagen Kosten in Höhe von mindestens 60.000,- € ausgegangen werden. Dieser finanzielle Aufwand steht nicht im Verhältnis zu der Größe des Neubaugebietes.
Die von den Anliegern der „Annettestraße“ geäußerten Bedenken bezüglich der zu erwartenden Belastungen sind nachvollziehbar. Die Erschließung über den „Wüllen“ zu führen, würde allerdings auch Belastungen für Altanlieger bringen und eine bereits ausgebaute Straße belasten. Auch auf anderen Straßen, wie der „von-Galen-Straße“, wurde in der Vergangenheit den Altanliegern diese Belastung zugemutet. Allen voran die „Massonneaustraße“, über die die „Ketteler Straße“, der „Brockmannweg“ und das Baugebiet „Sandbrink“ erschlossen wurde und ist. Den Bedenken bezüglich der Sicherstellung der Verkehrssicherheit muss jedoch Aufmerksamkeit gewidmet werden. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, einen „Erschließungsplan“ für die „Annettestraße“ von der „Coesfelder Straße“ bis zur Einmündung in das neue Baugebiet zu entwickeln und mit den Anliegern abzustimmen. Hier sollte die Fahrspur der LKW, die Begegnungsbereiche der LKW und die Parkbereiche für die PKW festgelegt und z. B. mit Betonkübeln oder Farbe markiert werden. Zudem sollte geprüft werden, ob ein durch Baken abgesperrter Fußgängerbereich für mehr Verkehrssicherheit sorgen kann. Mit einer Breite von ca. 9,00 Metern wäre auch Platz für entsprechende Schutzabstände.
Zu der Anregung einer zusätzlichen Wegeverbindung als Abstand zwischen Alt- und Neubebauung wird darauf verwiesen, dass aus dem Baugebiet ein Weg Richtung Berkel geführt werden soll. Gerade für Kinder und Spaziergänger ergeben sich dadurch reizvolle Verbindungen. Ein schnurgerader Fußweg als Abstand zur Altbebauung hätte keine große Attraktivität und ergäbe für die Anlieger einen erheblichen Pflegeaufwand.
Zur Gestaltung des Baugebietes wird vorgeschlagen, die Grundstücke so aufzuteilen, dass an die Bestandsgrundstücke höchstens zwei neu angrenzende Grundstücke geplant werden. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wird die angesprochene Höhenentwicklung auch im Verhältnis zur Bestandsbebauung besonders berücksichtigt. Zu weiteren Themen wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit der Flächennutzungsplanung bereits die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Nach Abschluss der Artenschutzprüfung kann der Bebauungsplanentwurf weiter ausgearbeitet werden und parallel an dem o. g. Erschließungsplan gearbeitet werden. Voraussichtlich nach den Sommerferien könnte der Entwurf vorgestellt werden.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin