Betreff
Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2014 für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/0171/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2014 bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 60,28 € und für die Niederschlagswassergebühr in der Höhe von 246,22 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016 eingestellt.


Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Der anliegenden Nachkalkulation ist zu entnehmen, dass ein Überschuss in der Höhe von 60,28 € hinsichtlich des Anteils für Schmutzwasser und von 246,22 € für Niederschlagswasser festgestellt wurde. Insgesamt ist somit eine Überdeckung in der Höhe von 306,50 € zu verzeichnen.

 

Kostenunterdeckungen müssen, Kostenüberdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen werden.

 

Sowohl die Rückszahlungsverpflichtung der Schmutzwassergebühren in der Höhe von 60,28 € als auch die Rückzahlungsverpflichtung der Niederschlagswassergebühren in der Höhe von 246,22 € werden aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht als Rückstellung für 2015 eingestellt.

 

Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingeweisen, dass im Gegensatz zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch Gewinn- und Verlustrechnung 2014, die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten sowie die Erstattung von Hausanschlusskosten und auch die Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Auch Abgänge von Restbuchwerten aus Anlagenabgängen und periodenfremde Aufwendungen bleiben in der Nachkalkulatin nach KAG unberücksichtigt.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                            Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                         Bürgermeisterin


Anlagen:

 

 

Nachkalkulation 2014