hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Die Bedenken bezüglich der Nutzung der „Annettestraße“ von der „Coesfelder Straße“ aus für die Baufahrzeuge bis zum Neubaugebiet werden zurückgewiesen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erschließungsplan, wie im Sachverhalt beschrieben, zu erarbeiten.
- Die Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung der Anlieger „Annettestraße“ wird als Anregung in das Bebauungsplanverfahren „Wüllen II“ eingebunden. Bei der Erarbeitung des Erschließungsplanes werden die in der Anregung aufgeführten verkehrstechnischen Problemstellungen im Einzelnen betrachtet.
- Der Anregung, einen zusätzlichen Fußweg als Abstand zwischen der Alt- und Neubebauung anzulegen, wird nicht gefolgt.
- Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
In o. g. Ratssitzung wurde der Tagesordnungspunkt zurück an den
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen, um eine Entscheidung über die am
04.05.2015 eingegangene Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) der Anlieger „Annettestraße“ vorzubereiten. Diese ist als Anlage
beigefügt.
Die Beschwerde richtet sich im Wesentlichen gegen die geplante
Erschließung des Baugebietes „Wüllen II“. Zu den Argumenten, welche dort
aufgeführt werden, wird auf die verwaltungsseitigen Ausführungen am Ende der
Niederschrift verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden. In der
Verwaltungsvorlage ist zudem ausgeführt, dass die Bedenken der Anlieger
bezüglich der Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch die Erarbeitung eines
Erschließungsplanes berücksichtigt werden sollen. In der Anregung gem. § 24 GO
NRW sind die einzelnen verkehrstechnischen Probleme, welche bei der
Erschließungsvariante gesehen werden, aufgelistet. Auf diese sollte bei der
Erarbeitung des Erschließungsplanes eingegangen werden, entsprechend ist der
Beschlussvorschlag ergänzt worden.
Entsprechend der Beschlüsse wurde am 10. März 2015 im Kulturzentrum „Alte
Landwirtschaftsschule“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
durchgeführt. Es haben sich 84 Bürger in die Anwesenheitsliste eingetragen. Zum
Inhalt der Erörterung wurde eine Niederschrift angefertigt, welche nachfolgend
abgedruckt ist.
Niederschrift
Herr Mollenhauer begrüßt die Anwesenden und stellt die Mitarbeiter der
Stadtverwaltung (Frau Besecke als Stadtplanerin sowie Frau Kentrup als
Ansprechpartnerin für die Grundstücksvermarktung) vor. Anschließend erläutert
Herr Mollenhauer kurz die Funktion der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
als Bestandteil des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes und den
Sachstand des aktuellen Planverfahrens. Des Weiteren weist er darauf hin, dass
parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgen muss.
Herr Mollenhauer erklärt, dass Anregungen und Bedenken aller Beteiligten
im Rahmen dieser Veranstaltung ausdrücklich erwünscht sind und durch die
Aufnahme in die Niederschrift im Rahmen der weiteren anstehenden politischen
Beratungen im Planverfahren Berücksichtigung finden werden. Herr Mollenhauer
übergibt das Wort an Frau Besecke.
Frau Besecke weist zunächst darauf hin, dass sich die Veranstaltung
inhaltlich im Wesentlichen in zwei Teile gliedern wird: Zum einen wird eine
Vorstellung des aktuellen Sachstandes (Planungsgrundsätze, bisherige
Grundlagenermittlung, diskutierte Erschließungsvarianten) erfolgen, zum anderen
soll die Veranstaltung dazu dienen, Anregungen und Ideen der (Alt-) Anlieger
sowie der Bauinteressenten insbesondere bezüglich der Bauweise abzufragen,
damit diese Berücksichtigung im weiteren Planverfahren finden können. Des
Weiteren wird der voraussichtliche Zeitplan skizziert.
Anhand einer Powerpointpräsentation geht Frau Besecke zunächst auf die
Notwendigkeit der Planung aufgrund des zukünftigen Bedarfs an
Wohnbaugrundstücken ein. Anschließend
wird anhand verschiedener Plangrundlagen (Regionalplan, Entwurf des
Landschaftsplanes Baumberge Nord, Flächennutzungsplan) dargestellt, welche
Gebiete prinzipiell für die Wohnbebauung vorgesehen sind. Des Weiteren stellt
Frau Besecke die bisherige Grundlagenermittlung (Immissionsschutzgutachten,
Artenschutzrechtliche Prüfung) vor. Frau Besecke erläutert anschließend die
vier verschiedenen Erschließungsvarianten für die aktuell geplanten zwei
Bautiefen, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wüllen II“
realisiert werden sollen. Diese unterschiedlichen Erschließungsvarianten sind
aus den Überlegungen entstanden, wie einerseits der Baustellenverkehr und
andererseits der zukünftige Anliegerverkehr abgewickelt werden könnten. Nach
der geführten Diskussion in den entsprechenden politischen Gremien wurde
beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, das Planverfahren mit der
Erschließungsvariante 4 weiterzuführen. Diese sieht vor, dass der
Baustellenverkehr über die bisher nicht endgültig hergestellte Annettestraße
(deren erstmalige endgültige Herstellung dann nach Abwicklung des Baugebietes
Wüllen II erfolgen soll) abgewickelt wird, der spätere Anliegerverkehr wird
dann jeweils über einen Stichweg von der Annettestraße, der Anton-Aulke-Straße
sowie der Hermann-Löns-Straße erfolgen. Diese Variante hat außerdem den
Vorteil, dass sich attraktivere Gestaltungsmöglichkeiten für die
Grundstücksplanungen ergeben würden.
Frau Besecke schlägt vor, an dieser Stelle zunächst einen Schnitt zu
machen und den Anwesenden die Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Herr Bitter als Anwohner der Straße Am Wüllen erkundigt sich, wer die
Kosten übernehmen würde, sofern Schäden an der Straße Am Wüllen durch die
Erschließung des zukünftigen Neubaugebietes entstehen würden.
Herr Mollenhauer entgegnet, dass der Baustellenverkehr ausschließlich
über die bisher noch nicht endgültig hergestellte Annettestraße geführt werden
soll, so dass keine Schäden an der Straße „Am Wüllen“ zu erwarten sind.
Herr Messing (ebenfalls Anwohner der Straße Am Wüllen) befürwortet grundsätzlich
die Planungen. Er wirft allerdings die Frage auf, warum nicht, wie für eine
weitere Entwicklung von Wohnbaugrundstücken im Anschluss an das aktuelle
Plangebiet Wüllen II vorgesehen, die Erschließung direkt „von hinten“ über die
Osterwicker Straße erfolgen könnte.
Herr Mollenhauer erwidert, dass diese Diskussion auch in den aktuellen
politischen Beratungen für eine weitere Entwicklung von Baugrundstücken in
diesem Bereich geführt wurde. Für die aktuell geplanten zwei Bautiefen sei die
Erschließung über die Osterwicker Straße jedoch nicht erforderlich, die Politik
habe durch Beschluss die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungen auf der
Grundlage einer Erschließung über die bestehenden Wohngebiete fortzuführen.
Prinzipiell wäre jedoch ein entsprechender politischer Beschluss möglich, wonach eine komplette Erschließung
über die Osterwicker Straße erfolgt. Hierzu wären jedoch weitreichende
Maßnahmen sowohl in planungstechnischer als auch in finanzieller Hinsicht
erforderlich (Erneuerung der Brücke über die Berkel, Anlegen einer
Linksabbiegerspur auf der Osterwicker Straße, Aufweitung des
Einmündungsbereiches zur Osterwicker Straße etc.), die neben dem erheblichen
finanziellen Mehraufwand auch viel Zeit in Anspruch nehmen würden. Damit wäre
eine zeitnahe Realisierung der zwei Bautiefen unmöglich, man würde dann
planerisch völlig anders für das gesamte Gebiet vorgehen müssen.
Herr Wieling meldet sich zu Wort und erklärt, dass es sich bei der
Erschließung um ein k.o.-Kriterium handelt, da es ohne sie kein Baugebiet geben
wird. Er bezieht sich auf einen alten Ratsbeschluss, wonach eine Erschließung
„von hinten“ über die Osterwicker Straße bzw. die L 581 vorgeschlagen wurde.
Diesen Auftrag habe die Verwaltung nicht erfüllt. Aus seiner Sicht sei die Straße
zur L 581 sehr wohl möglich. Außerdem nimmt er Bezug auf die von Frau Besecke
prognostizierte Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und kritisiert, dass die
Verwaltung diesen Bedarf in der Vergangenheit bereits hätte sehen müssen und
daher das gesamte Gebiet schon lange hätte überplanen müssen mit einer
großzügigen Erschließung. Seiner Meinung nach hätte die Verwaltung damals das
Versprechen abgegeben, dass keine Erschließung über die Annettestraße erfolgt.
Herr Mollenhauer entgegnet, dass die Verwaltung den aktuellen politischen
Beschluss erfüllt habe, den Bereich mit zwei Bautiefen zu überplanen, wobei die
Erschließung über die Anton-Aulke-Straße, die Hermann-Löns-Straße sowie die
Annettestraße zu erfolgen hat.
Herr Tauber meldet sich zu Wort und unterstreicht, dass er heute als
Anwohner der Annettestraße und nicht als Ratsmitglied auftritt. Er stellt
heraus, dass der alte Beschluss sicherlich seine Berechtigung hat. Ihm liegt
aber die damalige Berichterstattung in der örtlichen Presse von vor 17 Jahren vor,
wo bereits von einer „Salamitaktik“ geredet wurde. Bis heute habe sich keine
Änderung der Fakten ergeben, auch damals sei der Wüllen schon endhergestellt
gewesen, so dass es verträglicher wäre und ist, die Erschließung über die L 581
vorzunehmen. Diese Variante hätte seitens der Verwaltung schon lange geprüft
sein müssen, so dass er Herrn Wieling zustimmen kann. Auch viele Anwohner
untermauern diese Wortmeldung. (Anmerkung der Unterzeichnerin: Am Tag nach der
Versammlung spricht Herr Winfried Schulte vor und bittet darum, dass in das
Protokoll aufgenommen wird, dass er den Vorschlag von Herrn Tauber ausdrücklich
befürwortet. Zumindest die Erschließung für die Bauphase sollte über eine
provisorische Straße über die privaten landwirtschaftlichen Flächen zur L 581
erfolgen, da somit weder die Anlieger der Annettestraße als auch der
Osterwicker Straße belastet würden).
Herr Mollenhauer wiederholt, dass auch damals bereits kontrovers
diskutiert wurde und der vorliegende Plan das Ergebnis sei. Er versichert jedoch,
dass alle Hinweise protokolliert werden und in die anstehenden politischen
Beratungen gegeben werden. Die vorhandenen Stichwege (Hermann-Löns-Straße und
Anton-Aulke-Straße) seien bereits ein Indiz gewesen, dass hier eine weitere
Wohnbebauung entstehen und auch hierüber erschlossen werden würde. Der jetzige
Vorschlag, den Baustellenverkehr über die Annettestraße abzuwickeln, sei nur
logisch, da diese noch nicht endhergestellt ist, so dass Schäden dann mit dem
endgültigen Ausbau behoben werden würden. Im Übrigen müssten auch hergestellte
Wohngebietsstraßen einen Baustellenverkehr aushalten, auch dafür seien sie
konzipiert.
Herr Tauber zitiert einen Ratsbeschluss vom 17.02.1998, wonach das
gesamte Gebiet über die Osterwicker Straße abgewickelt werden sollte. Hierauf
berufe er sich zusammen mit den weiteren Anliegern.
Frau Besecke und Herr Mollenhauer erwidern, dass die Verwaltung aufgrund
des Beschlusses das Erschließungskonzept „Südwest“ erarbeitet hätte. Dieses
habe bereits die nun geplanten 2 Bautiefen beinhaltet, die über das Baugebiet
Wüllen und die Annettestraße erschlossen werden sollten. Dieses sei auch in den
aktuellen politischen Beratungen ausführlich thematisiert worden und allen
Ratsmitgliedern bekannt. Auf dieser Grundlage agiere man aktuell.
Herr Wieling zitiert aus einer aktuellen Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes, wonach nur eine öffentliche Straße als Zuwegung für
ein Baugebiet herhalten könnte. Die Annettestraße sei nicht endhergestellt und
nicht öffentlich, auch aufgrund fehlender Gehwege sei sie nicht in der Lage,
Baustellenverkehr aufzunehmen.
Herrn Mollenhauer ist dieses Urteil nicht bekannt, er kann sich jedoch
nicht vorstellen, dass dieses der Erschließung entgegensteht. Herr Wieling
erklärt, dass er das Urteil vorlegen könnte.
Frau Ahlers (Anwohnerin des Eckhauses Hermann-Löns-Straße) gibt den
Hinweis, dass der Stichweg und insbesondere die Einmündung zu eng für
Baufahrzeuge ist. Aufgrund der kreisrunden Beete hätten bereits heute Lkw und
die Müllabfuhr starke Probleme und sich in der Vergangenheit schon
festgefahren. Zudem befürchtet sie auch durch den späteren „normalen“
Anwohnerverkehr eine Minderung der Wohnqualität.
Herr Mollenhauer stimmt zu, dass die örtlichen Gegebenheiten sicherlich
nicht optimal sind und Engpässe vorhanden sind, dieses sei aber durchaus
regelbar. Außerdem sieht er durch den normalen Anliegerverkehr keine
unzumutbare Belastung.
Frau Ahlers ergänzt, dass ihrer Meinung nach direkt ein vernünftiges
Konzept entwickelt werden sollte (mit einer Erschließung von der L 581 oder der
Osterwicker Straße), auch wenn dieses leider mit einer Verzögerung der
Planungen und des Baubeginns für Grundstücksinteressenten einhergehen würde.
Für ihre Ausführungen erhält sie eine breite Zustimmung der weiteren
Teilnehmer.
Herr Mollenhauer nimmt dieses zur Kenntnis und wiederholt, dass dieses
eine Entscheidung der Politik sei. Frau Besecke ergänzt, dass es auch an der
Osterwicker Straße analog zur Annettestraße Konflikte mit Anliegerinteressen
geben würde.
Herr Reimer (Anlieger Annettestraße) teilt mit, dass er die Annettestraße
vermessen habe. Bei einer geteerten Fahrbahnbreite von 4 m sei seiner Meinung
nach kein Begegnungsverkehr von Lkw möglich. Des Weiteren erkundigt er sich, ob
die privaten Pflasterungen vor den Grundstücken wegzunehmen seien bzw. wer die
Kosten bei einer möglichen Beschädigung übernehmen würde. Auch durch den Ausbau
der Johannisstraße sei es schon zu Beschädigungen gekommen.
Herr Mollenhauer erwidert, dass seiner Meinung nach die Annettestraße
durch Lkw befahrbar sei. Es handele sich bei der Annettestraße um eine
provisorische Baustraße. Wie in anderen Gebieten auch, z. B. der
Massonneaustraße, seien Schäden absehbar, diese würden dann im Rahmen des
endgültigen Ausbaus der Straße behoben. Größere Schäden, die aktuell einen
Handlungsbedarf auslösen würden, würden zeitnah durch den Bauhof notdürftig
beseitigt.
Herr Reimer erkundigt sich weiter, wer die Reinigung der Straße während
der Bauphase übernehmen und finanzieren würde.
Herr Mollenhauer sieht dieses als nicht so dramatisch an, jeder habe
schließlich auch mal selber gebaut und müsste daher auch Verständnis für
aktuelle Bauherren und gegebenenfalls damit einhergehenden Beeinträchtigungen
aufbringen.
Frau Reimer fragt nach, ob eine weitere, über Wüllen II hinausgehende
Bebauung, über die L 581 erschlossen würde.
Herr Mollenhauer verneint dieses, die Tendenz geht zu einer Erneuerung
der Berkelbrücke mit Anschluss an die Osterwicker Straße.
Frau Besecke ergänzt, dass der heutige Wirtschaftsweg nicht ausreichend
wäre für eine dauerhafte Erschließung und dass zeitnah Planungen für eine
Brücke und Linksabbiegerspur etc. angestoßen werden sollen.
Herr Wieling weist nochmals darauf hin, dass aus seiner Sicht die
Erschließung über eine bestehende Bebauung etwas anderes wäre als in einem
Neubaugebiet. Die Bedürfnisse der (Alt-) Anlieger seien mehr zu
berücksichtigen, insbesondere, wie die Sicherheit der Anwohner (Schulweg,
ältere Mitbewohner etc.) gewährleistet werden könnte. Auch die Zufahrt zur
Coesfelder Straße sei nicht ausreichend und ein Gefahrenpotential. Daher
spricht er sich nochmals ausdrücklich für ein Provisorium über die
landwirtschaftlichen Flächen zur L 581 aus.
Herr Mollenhauer ist der Auffassung, dass die Situation (Zufahrt Coesfelder
Straße, Anwohnerschutz) lösbar sei, hierzu aber noch Detailuntersuchungen
erfolgen müssten.
Herr Schlottbohm stimmt Herrn Wieling zu, dass die Altanwohner
betroffener seien. Des Weiteren fordert er eine Zusage, dass eventuelle
Beschädigungen an den vorhandenen Straßen übernommen werden und eine zeitnahe
Instandsetzung durch den städtischen Bauhof erfolgt.
Herr Dieckmann (Anwohner Hermann-Löns-Straße) erklärt, dass er
prinzipiell damit einverstanden ist, dass ein neues Baugebiet entwickelt wird.
Seiner Meinung nach finden die Anliegerinteressen (hohes Gefahrenpotential
insbesondere für Kinder durch Baustellenverkehr etc.) aber keine ausreichende
Berücksichtigung. Des Weiteren hätte er sich eine Darstellung der Kosten
gewünscht, die durch einen Brückenneubau über die Berkel, eine Abbiegespur auf
der Osterwicker Straße und weitere Maßnahmen für eine rückwärtige Erschließung
entstehen würden, da erst dann eine ausreichende Diskussionsgrundlage vorhanden
wäre. Er würde die Verwaltung gerne damit beauftragen, diese Kosten zu
eruieren. Er bemängelt, dass die Erschließungsvariante über die Osterwicker
Straße seitens der Verwaltung überhaupt nicht mehr vorgestellt wurde.
Herr Mollenhauer wiederholt erneut, dass es aufgrund der politischen
Beschlüsse für die aktuell geplanten zwei Bautiefen über die Osterwicker Straße
keine Erschließung geben wird. Nach dem Neubau einer Brücke und einer neuen
Anbindung werde man auch von dort aus das Gebiet entwickeln.
Herr Dieckmann ergänzt, dass er es als sehr bürgerunfreundlich ansieht,
dass man vor „vollendete“ Tatsachen gestellt wird und erkundigt sich, ob es
noch eine Chance auf andere Ergebnisse gibt.
Frau Besecke gibt den Hinweis, dass es für eine andere Erschließung auch
an der Flächenverfügbarkeit mangelt. Außerdem handelt es sich bei der Berkelaue
um ein FFH-Gebiet sowie Naturschutzgebiet, so dass eine neue Brücke nicht so
einfach realisierbar wäre. Die Stadt Billerbeck hat erst jetzt ein Angebot für
den Erwerb der Privatflächen für das Baugebiet bekommen, so dass erst jetzt mit
den konkreten Planungen begonnen werden konnte.
Herr Wieling greift den Begriff „Flächenverfügbarkeit“ auf und verweist
auf frühere Baugebiete, wo es scheinbar kein Problem war, Brücken über die Bahn
und Kreisverkehre etc. anzulegen. Es ärgert ihn, dass nicht direkt ein größeres
Baugebiet mit einer rückwärtigen Erschließung geplant wird, da der Bedarf doch
offensichtlich da ist. Er wünscht sich
mehr Alternativen. Außerdem würden auch die zukünftigen Bewohner eine
verkehrliche Belastung für die Altanwohner darstellen.
Herr Mollenhauer entgegnet, dass entsprechend der politischen Vorgaben
dieser Bereich entwickelt worden sei und daher auch nur für diesen Bereich eine
entsprechende Vorlage für die politischen Gremien erarbeitet wurde. Es wurden
aber in den politischen Beratungen durchaus beide Varianten gesehen. Des
Weiteren bittet er um Verständnis für die Bauinteressenten.
Ein weiterer Anwohner versichert sich nochmal, ob es keine Erschließung
zur L 581 geben würde und verweist auf den landwirtschaftlichen Verkehr, der
bereits über einen vorhandenen Feldweg geführt wird, der doch nutzbar sei.
Herr Mollenhauer verneint nochmals eine Erschließung zur L 581 für diese
beiden Bautiefen.
Herr Brall stellt sich als sachkundiger Bürger im Stadtentwicklungs- und
Bauausschuss vor und teilt mit, dass die verschiedenen Erschließungsvarianten
im Ausschuss diskutiert wurden. Dabei habe auch er die Kosten der
Erschließungsvarianten vermisst, auch die Flächenverfügbarkeit sieht er als
unproblematisch an. Er sagt zu, sich im Ausschuss für weitere Alternativen
einzusetzen.
Herr Mollenhauer weist erneut darauf hin, dass der Ausschuss diskutieren
muss. Die Kosten seien jedoch zunächst zweitrangig, es sei unabdingbar, dass
die neue Brücke zukünftig kommen muss. Aktuell stellt sich jedoch die Frage, ob
wie heute vorgestellt eine Erschließung erfolgen soll, ansonsten wäre das Buch
jetzt für die geplanten zwei Bautiefen zu. Wenn die gesamte Erschließung über
die Osterwicker Straße erfolgen würde, wäre man mindestens zwei bis drei Jahre
weiter.
Herr Oster meldet sich als Grundstücksinteressent zu Wort und bittet um
Verständnis für seine Situation und die anderer Bauwilliger. Das Interesse
besteht darin, zeitnah ein Grundstück zu erwerben und zu bebauen. Aus seiner
Sicht sei eine Erschließung über die Annettestraße logisch und sinnvoll.
Frau Rehse ergänzt, dass es doch bei der Entwicklung eines Baugebietes
immer wieder zur gleichen Situation kommen würde, die mit einer Belastung der
Altanlieger verbunden ist. Auch wenn eine rückwärtige Erschließung erfolgt und
zunächst eine Bebauung aus Richtung der Osterwicker Straße ansteht, werden
diese Anlieger bei der Entwicklung weiterer Grundstücke belastet. Sie sieht
daher keinen Unterschied in der Belastung.
Herr Mendorf (Anlieger Karl-Wagenfeld-Straße) erkundigt sich, wer die
Kosten der Erschließung über die Brücke übernehmen würde.
Herr Mollenhauer erläutert, dass versucht würde, dieses über den
Kaufpreis der Baugrundstücke abzuwickeln, wenn das nicht darstellbar wäre,
gehen die Kosten zu Lasten der Stadt.
Frau Ahlers merkt an, dass daher die Erschließung über die Annettestraße
angedacht sei, um keine Kosten zu erzeugen. Außerdem sei sie aber der Ansicht,
dass der Baustellenverkehr sich sicherlich auch verfahren würde und somit auch
der Wüllen in Mitleidenschaft gezogen würde.
Herr Mollenhauer sieht dieses als unproblematisch an, in vorherigen
Baugebieten habe sich gezeigt, dass der Baustellenverkehr sehr gut über eine
entsprechende Beschilderung geführt werden könnte. Außerdem sei z. B. auch der
Wüllen über mehrere Jahre bebaut worden, auch nachdem die Straße endhergstellt
war. Auch hier sind keine großen Beschädigungen entstanden, die Straßen sind
dafür ausgelegt, auch Baustellenverkehr aufnehmen und aushalten zu können.
Herr Thomas Ahlers meldet sich zu Wort und fasst zusammen, dass man sich
im Kreis drehe und es nicht möglich sei, hier heute eine Einigung zu erzielen,
die für alle vertretbar ist. Er merkt an, dass es doch sicherlich eine
rechtliche Grundlage gibt, wer die Entscheidung zu treffen habe.
Herr Mollenhauer verweist darauf, dass alle Wortmeldungen im Protokoll
berücksichtigt werden. Dieses wird dann den politischen Gremien im Rahmen der
weiteren Beratungen vorgelegt.
Herr Lemke erkundigt sich, ob alle Grundstücke bis zur Osterwicker Straße
im städtischen Eigentum stehen. Dieses wird verneint.
Herr Mollenhauer stimmt Herrn Ahlers zu, dass eine Abstimmung hier heute
nicht erfolgen könnte. Er bittet daher die Anwesenden, eventuell weitere neue
Aspekte vorzubringen und schlägt vor, ansonsten mit dem Bebauungsplan und
seinen möglichen Festsetzungen fortzufahren.
Aus dem Plenum wird nochmals vorgetragen, dass man gegen den Beschluss
und aktuellen Auftrag sei.
Frau Besecke gibt erneut zu bedenken, dass ein neues Baugebiet immer mit
Belastungen verbunden sei.
Herr Tauber fasst nochmal zusammen, dass er durchaus Verständnis für die
Bauinteressenten habe. Er verweist jedoch auf eine Einladung zu einer
Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung, wonach die „untere“ Annettestraße
keine ausreichende Breite für eine Erschließung habe. Ein Begegnungsverkehr sei
daher unmöglich.
Herr Mollenhauer spricht sich mit dem Hinweis auf das Protokoll und die
anstehenden politischen Beratungen für einen Schnitt an dieser Stelle aus und
übergibt das Wort an Frau Besecke.
Frau Besecke erklärt, dass aktuell noch kein Bebauungsplanentwurf
vorliegt, sondern lediglich Erschließungsvarianten. Man könnte anhand der Pläne
daher noch nicht auf die endgültigen Grundstücksgrößen, -lagen und –zuschnitte
etc. schließen. Es wird jedoch versucht, dass ein Altanlieger maximal zwei neue
Grundstücksnachbarn bekommt. Frau Besecke stellt anhand der
Powerpointpräsentation die allgemeinen Festsetzungen und unterschiedlichen
Haustypen vor, die man sich in diesem Gebiet vorstellen könnte. Anschließend
bittet sie um Rückmeldung sowohl der Altanlieger als auch der Bauherren, welche
Präferenzen vorliegen, wo z. B. welche Bauformen realisiert werden sollten.
Herr Lemke erkundigt sich, ob man nicht zwischen der Altbebauung und dem
Neubaugebiet einen Fuß-/Radweg bis zur Berkelaue anlegen könnte, dann wären die
angrenzenden Bauformen egal, man hätte keine neuen Nachbarn.
Herr Mollenhauer ist skeptisch, ob eine öffentliche Fläche mit weniger
Beeinträchtigungen verbunden ist. Außerdem wäre dieses eine
Flächenverschwendung, es existieren ausreichend Wegeverbindungen zur Berkelaue.
Herr Lemke erkundigt sich, ob die Geländehöhen beachtet wurden.
Dieses wird von Herrn Mollenhauer bejaht, ein nicht ganz ebenes
Baugrundstück eröffne zudem schöne Gestaltungsmöglichkeiten.
Frau Uppenkamp verweist auf die Berkelquellen und die Kraniche und
erkundigt sich nach der Berücksichtigung.
Frau Besecke erklärt, dass dieses berücksichtigt wurde und das Baugebiet
daher im Gegensatz zur bestehenden Bebauung im Wüllen einen größeren Abstand
zur Berkelaue habe.
Da seitens der Altanlieger auf den schlechten Baugrund und erhöhte
Gründungskosten verwiesen wird, erklärt Frau Besecke, dass ein Bodengutachten
beauftragt würde. Sicherlich sei der Baugrund nicht optimal. Herr Mollenhauer
ergänzt, dass diese Problematik in vielen Baugebieten in Billerbeck bestehe und
empfiehlt daher jedem Bauherren, ein Bodengutachten erstellen zu lassen.
Frau Ahlers greift das Thema Platzverschwendung auf und erklärt, dass
eine neue Wegeverbindung zur Berkelaue sowohl für die Altanlieger als auch die
Bauinteressenten attraktiv wäre und die Lebensqualität erhöhen würde.
Herr Mollenhauer stellt die Frage in den Raum, ob auch Holzhäuser,
Blockhäuser oder Fachwerkhäuser gewünscht seien. Es gibt keine Rückmeldungen
dazu.
Herr Just erkundigt sich, wieviel Prozent des zweiten Geschosses bei
einer 1 ½ Geschossigkeit ausgebaut werden dürfte und ob ein Friesenhaus möglich
wäre. Frau Besecke verweist auf die Landesbauordnung und teilt mit, dass im
Bebauungsplan die Gaubenlänge beschränkt wird. Da es sich bei weiteren
Nachfragen um Detailfragen handelt, bittet Frau Besecke um ein persönliches
Gespräch im Nachgang.
Herr Mollenhauer unterstreicht, dass der Bebauungsplan die Rahmenbedingungen
für ein homogenes Bild vorgeben soll.
Ein Anlieger des Wüllen äußert sich besorgt darüber, dass im Wüllen alle
Gebäude aufgrund der strengen Vorgaben des Bebauungsplanes nur eingeschossig
sind, und er jetzt befürchtet, dass die neuen Häuser alle höher sind.
Frau Besecke erläutert, dass eben dieses nicht erfolgen soll. Es werden
ähnliche Parameter vorgegeben, die Neubebauung werde aber etwas höher
ausfallen. Im Bebauungsplan Wüllen II sollen die Bestimmungen etwas „lockerer“
sein als in den sehr strengen Planungsgrundlagen der Altbebauung. Dieses sei
aber auch dem über die Jahre erfolgten Wandel geschuldet, heute sind z. B.
andere energetische Auflagen zu erfüllen.
Auch Frau Ahlers teilt die Bedenken über die Höhen.
Frau Besecke versichert daher, dass die
alten Firsthöhen beachtet wurden. Anschließend bittet sie nochmals um
Rückmeldung, ob die Altanlieger eher eine ein- oder zweigeschossige Bebauung
ihrer neuen Nachbarn präferieren.
Frau Ahlers findet es schwierig, ohne eine Kenntnis über die genauen Grundstückszuschnitte
eine Beurteilung vorzunehmen. Sie ist besorgt, dass eine Aufnahme ins Protokoll
erfolgt und sie damit ihre Zustimmung gegeben hätte.
Herr Mollenhauer schlägt vor, sich die letzten Neubaugebiete Sandbrink
und Gantweger Bach anzusehen. Diese sind vergleichbar. Seit dem Baugebiet
Oberlau II ist die Nachfrage nach zweigeschossigen Gebäuden stark gestiegen, da
diese aus energetischer Sicht optimaler sind. Der Bebauungsplan werde
Baugrenzen vorsehen, wonach die Gärten im Süden zu den Altanliegern liegen
würden, was auch energetisch sinnvoll sei. Durch die Baugrenzen sind klare
Vorgaben für die Nachbarn gegeben, außerdem führe dieses zu einer geringeren
Belastung für die Altanlieger.
Frau Ahlers erkundigt sich, ob zu einem späteren Zeitpunkt noch eine
Einflussnahme möglich sei.
Herr Mollenhauer bejaht dieses und bezieht sich auf das Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes. Im Rahmen der Offenlage sei dieses möglich.
Außerdem könne immer das Gespräch mit Frau Besecke gesucht werden.
Herr Lemke merkt an, dass ein trennender Fuß-/Radweg sicherlich dazu
beitragen würde, dass die Bauweise für die Altanlieger relativ wäre.
Seitens der Bauinteressenten wird der Weg eher negativ gesehen, dieser
sei eine beliebte „Hundegassistrecke“, auch die Pflege wäre sicherlich
problematisch.
Herr Schlottbohm erkundigt sich, ob ein Bauzwang vorgegeben werde.
Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass diesbezüglich noch keine
politischen Beschlüsse gefasst wurden. In der Regel würde eine Bauverpflichtung
innerhalb von drei Jahren vorgegeben, dieses sei abhängig vom Verkauf. Die
Grundstücke werden zur Eigennutzung vermarktet, ein Verstoß wird mit einer
Vertragsstrafe belegt. Als möglicher Kaufpreis sind 130,00 €/m² im Gespräch,
außerdem wird es voraussichtlich eine Kinderermäßigung als Nachlass auf den
Kaufpreis geben. Dieses wird vermutlich auch für die Kinder gelten, die
innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsbeurkundung geboren werden.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, erläutert Herr Mollenhauer die
weitere Vorgehensweise und die anstehenden politischen Beratungen. Aus der
örtlichen Presse sowie über die Homepage der Stadt Billerbeck im
Ratsinformationssystem wird sich der weitere Verfahrensverlauf verfolgen
lassen. Außerdem stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung für Gespräche und
Nachfragen gerne zur Verfügung.
Anschließend bedankt sich Herr Mollenhauer für das Interesse und die
Anregungen und beendet um 20.55 Uhr die Veranstaltung.
Ende
der Niederschrift
Durch die betroffenen Anlieger wurde das Thema „Erschließung“ im
Wesentlichen thematisiert. Es sollen daher noch einmal die Problemstellungen
der einzelnen Möglichkeiten erläutert werden. Die Beschlusslage der Ratssitzung
vom 13.08.1998 sieht eine komplette Erschließung für zwei Bauzeilen über das
Baugebiet „Wüllen“ vor. Die übrigen Flächen sollten von der Landstraße nach
Osthellen (L 581, westlich des Kreisverkehrs) erschlossen werden. Die Flächen
für das Erschließungskonzept Südwest standen bisher jedoch nicht zur Verfügung.
Die Flächen zwischen der Straße nach Osthellen und der „Annettestraße“ stehen
auch heute nicht zur Verfügung.
Aufgrund der schwierigen Eigentumsverhältnisse wurde die bisherige
Siedlungsentwicklung an Stellen weiter entwickelt, wo ein Erwerb der Flächen
möglich war. Erst im letzten Jahr hat sich die Möglichkeit ergeben, ein erstes
Teilstück („Wüllen II“) erwerben zu können. Zusätzlich könnte sich die Option
ergeben, diesen Bereich weiterzuentwickeln. Im Zusammenhang mit der
Erschließung weiterer Flächen könnte mit der Planung einer neuen Brücke über
die Berkel begonnen werden. Eine solche Planung ist mit hohen Kosten verbunden,
die nicht investiert wurden, solange nicht absehbar war, dass die hinter der
Brücke liegenden Grundstücke absehbar erworben werden können.
Mit den Fachbehörden wurden die notwendigen Maßnahmen bereits erörtert.
Die Berkel ist FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet, insofern sind neben
gutachterlichen Aussagen zum Schutzzweck und zu schützenden Arten auch
Anforderungen an die profilfreie Ausführung einer solchen Brücke gegeben.
Zusätzlich fordert Straßen NRW eine Linksabbiegerspur. Dazu müßte die
„Annettestraße“ vom bestehenden Wohnhaus weg im rechten Winkel auf die
Landstraße geführt werden. Im Übrigen wird diese neue Erschließung auch Anwohner
belasten und dies an der „Osterwicker Straße“, die bereits heute eine
vielbefahrene Straße ist. Es ist davon auszugehen, dass die dortigen Anlieger
in einer Öffentlichkeitsbeteiligung auch wenig Begeisterung zeigen werden.
Das damalige Erschließungskonzept Südwest sah eine Erschließung von der
Straße nach Osthellen vor, da hier keine Berkelquerung erforderlich wäre.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist diese Variante nicht in absehbarer Zeit
umsetzbar. Auch ist zu erwarten, dass der Bedarf für ein so großes Baugebiet
mit weit über 300 Grundstücken in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben sein wird.
Bei einer Erneuerung der Brücke würde natürlich mit einer neuen Bebauung direkt
hinter der Brücke begonnen, da ja nicht erst eine lange neue Straße bis hinter
das heutige Baugebiet „Wüllen“ geführt wird, um dann dort erst zu bauen. Diese
Planung wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Neben der Planung der neuen
Brücke muss eine Überarbeitung des Erschließungskonzeptes erfolgen. Der zu
entwickelnde Bereich müsste dazu in neue Erschließungsabschnitte mit einer
neuen Haupterschließung unterteilt werden.
Zudem wurde angeregt, zumindest für die Erschließung während der Bauzeit
parallel zum Berkelwanderweg von der Straße nach Osthellen eine Baustraße
anzulegen. Diese Fläche steht jedoch nicht im Eigentum der Stadt und wird in
absehbarer Zeit auch nicht von der Stadt erworben werden können.
Alternativ könnte darüber nachgedacht werden, den Berkelwanderweg als
Baustraße zu ertüchtigen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass dies auch
erhebliche Nutzungskonflikte, insbesondere in den Einmündungs- und
Kreuzungsbereichen, mit sich bringt. Mit einer Länge von 220 m würde zudem eine
Ertüchtigung erhebliche Kosten verursachen, hinzu käme außerdem der spätere
Rückbau. Aufgrund der zu geringen Breite des Weges wäre Begegnungsverkehr nicht
möglich. Selbst wenn die „Annettestraße“ außerhalb des Siedlungsbereiches für
den Durchgangsverkehr gesperrt würde, müssten zusätzlich mehrere provisorische
Ausweichen angelegt werden. Aufgrund der Gesamtlänge von ca. 800 m über eine
einspurige Straße ist auch mit Ausweichen mit einigen Problemen im
Verkehrsablauf zu rechnen. Insgesamt muss von grob überschlagenen Kosten in
Höhe von mindestens 60.000,- € ausgegangen werden. Dieser finanzielle Aufwand
steht nicht im Verhältnis zu der Größe des Neubaugebietes.
Die von den Anliegern der „Annettestraße“ geäußerten Bedenken bezüglich
der zu erwartenden Belastungen sind nachvollziehbar. Die Erschließung über den
„Wüllen“ zu führen, würde allerdings auch Belastungen für Altanlieger bringen
und eine bereits ausgebaute Straße belasten. Auch auf anderen Straßen, wie der
„von-Galen-Straße“, wurde in der Vergangenheit den Altanliegern diese Belastung
zugemutet. Allen voran die „Massonneaustraße“, über die die „Ketteler Straße“,
der „Brockmannweg“ und das Baugebiet „Sandbrink“ erschlossen wurde und ist. Den
Bedenken bezüglich der Sicherstellung der Verkehrssicherheit muss jedoch
Aufmerksamkeit gewidmet werden. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen,
einen „Erschließungsplan“ für die „Annettestraße“ von der „Coesfelder Straße“
bis zur Einmündung in das neue Baugebiet zu entwickeln und mit den Anliegern
abzustimmen. Hier sollte die Fahrspur der LKW, die Begegnungsbereiche der LKW
und die Parkbereiche für die PKW festgelegt und z. B. mit Betonkübeln oder
Farbe markiert werden. Zudem sollte geprüft werden, ob ein durch Baken
abgesperrter Fußgängerbereich für mehr Verkehrssicherheit sorgen kann. Mit
einer Breite von ca. 9,00 Metern wäre auch Platz für entsprechende
Schutzabstände.
Zu der Anregung einer zusätzlichen Wegeverbindung als Abstand zwischen
Alt- und Neubebauung wird darauf verwiesen, dass aus dem Baugebiet ein Weg
Richtung Berkel geführt werden soll. Gerade für Kinder und Spaziergänger
ergeben sich dadurch reizvolle Verbindungen. Ein schnurgerader Fußweg als
Abstand zur Altbebauung hätte keine große Attraktivität und ergäbe für die
Anlieger einen erheblichen Pflegeaufwand.
Zur Gestaltung des Baugebietes wird vorgeschlagen, die Grundstücke so
aufzuteilen, dass an die Bestandsgrundstücke höchstens zwei neu angrenzende
Grundstücke geplant werden. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wird
die angesprochene Höhenentwicklung auch im Verhältnis zur Bestandsbebauung
besonders berücksichtigt. Zu weiteren Themen wurden keine Anregungen oder
Bedenken vorgetragen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit der Flächennutzungsplanung
bereits die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen. Nach Abschluss der Artenschutzprüfung kann der
Bebauungsplanentwurf weiter ausgearbeitet werden. Voraussichtlich nach den
Sommerferien könnte der Entwurf vorgestellt werden. Der abgestimmte
Erschließungsplan sollte dann spätestens zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
3 Abs. 2 BauGB vorliegen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 21.05.2015, TOP 15 und 16
Anlagen:
Anregung und
Beschwerde der Anlieger „Annettestraße“ gemäß § 24 GO NRW (nur im
Ratsinfosystem)