- Der Rat der Stadt Billerbeck begrüßt die
Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31.
August 2015.
Er nimmt den als Anlage
1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse
Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zur Kenntnis. Der Vertragstext kann im
Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen oder Ergänzungen erfahren.
- Der Rat der Stadt Billerbeck weist die von ihm
in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland
entsandten Vertreterinnen und Vertreter an,
- die Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der
Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015 auf der Basis der
Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 in Form der Aufnahme der Sparkasse
Gronau durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 S. 1, 2.
Alt. SpkG zu beschließen.
- dem im Entwurf als Anlage 1
beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse
Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei
Beschlussfassungen entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag
getroffenen Regelungen zu stimmen.
- den Neufassungen der im Entwurf als Anlagen
2 und 3 beigefügten Satzungen des Sparkassenzweckverbandes
Westmünsterland und der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen.
- die Mitglieder des Verwaltungsrates der
Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode bei der nach
Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl wiederzuwählen und dem
Wahlvorschlag der Stadt Gronau sowie des Kreises Coesfeld zur befristeten
Aufstockung des Verwaltungsrates zu folgen.
Sachverhalt:
Auf Wunsch des Trägers der Sparkasse Gronau wurden
in den vergangenen Monaten Gespräche geführt zur Vereinigung der Sparkasse
Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland.
Nach den Regelungen des Sparkassengesetzes[1] können benachbarte
Sparkassen und Sparkassen innerhalb eines Kreisgebietes durch Beschluss der
Vertretung ihrer Träger nach Anhörung der Verwaltungsräte und des für die
beteiligten Sparkassen jeweils zuständigen Sparkassen- und Giroverbandes vereinigt
werden. Die Vereinigung kann durch Neugründung oder durch Aufnahme von einer
bestehenden oder neu zu errichtenden Sparkasse erfolgen.
Die Sparkassen Gronau und Westmünsterland sind
sowohl benachbart als auch jeweils innerhalb des Kreisgebietes Borken ansässig.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland
empfiehlt mit Beschlussfassung vom 2. Juni 2015 der Verbandsversammlung
des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland als Vertretung des
Sparkassenträgers, die Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum
31. August 2015 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 zu
vereinigen.
Der Empfehlung des Sparkassenverwaltungsrats
zugrunde liegen Fusions-Eckpunkte, die von Kommissionen des Verwaltungsrats der
Sparkasse Westmünsterland und des Verwaltungsrats der Sparkasse Gronau
erarbeitet wurden. Diese Eckpunkte wurden auch von der Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbands Westmünsterland als Basis für weitere Vertragsgespräche
gebilligt.
Grundlage für die Sparkassenvereinigung im Wege der
Aufnahme der Sparkasse Gronau durch die Sparkasse Westmünsterland[2] soll der als Anlage 1
beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag sein. Die von Verwaltungsrat und
Sparkassenzweckverbandsversammlung gebilligten Eckpunkte sind in das
Fusionsvertragswerk aufgenommen.
Die in dem Vertragsentwurf enthaltenen Regelungen
zu einem Rotationsverfahren, nach dem der Vorsitz des Sparkassenverwaltungsrats
und der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sowie das Amt des
Verbandsvorstehers des Sparkassenzweckverbandes zwischen Verbandsmitgliedern
nach Wahlperioden wechseln, sowie weitere Regelungen zur Gremienbesetzung sind
aus dem aus Anlass der Vereinigung der Kreissparkasse Borken und der Sparkasse
Coesfeld zur Sparkasse Westmünsterland am 20. Dezember 2002 geschlossenen
Vertrag sowie in dessen Fortschreibung aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse
der Stadt Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland vom 1. August 2011
übernommen.
Darin heißt es:
„Der Sparkassenzweckverband
soll die Grundlage für eine sinnvolle Fortentwicklung des Sparkassenwesens
bilden. Die Vertragsparteien stimmen demgemäß darin überein, dass anderen
Gebietskörperschaften oder anderen Sparkassenzweckverbänden, die dem Verband
beitreten wollen, die Aufnahme ermöglicht wird.
Die Vertragspartner sind
darüber einig, dass in diesem Fall bei der Besetzung von Gremien und Funktionen
die bisherigen und die neuen Verbandsmitglieder entsprechend ihren Anteilen im
Sinne von § 3 dieses Vertrages angemessen berücksichtigt werden. Der
Sparkassenzweckverband wird ermächtigt, für die Vertragsparteien entsprechende
Verhandlungen zu führen und Verträge zu schließen.“
Die Beschlussfassung der Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland als Vertretung des Sparkassenträgers
zur Vereinigung der beiden Sparkassen und über die Aufnahme der Stadt Gronau in
den Sparkassenzweckverband Westmünsterland zur Übernahme der
Sparkassen-Trägerschaft ist vorgesehen für Freitag, den 26. Juni 2015.
Die Mitglieder der
Zweckverbandsversammlung sind nach der Gemeindeordnung weisungsgebunden[3] und haben den entsendenden
Stadtrat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu
unterrichten[4].
1.
Kurz-Vergleich der
Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland
Das Geschäftsgebiet der
Sparkasse Gronau liegt innerhalb des Kreises Borken und grenzt unmittelbar an
das Geschäftsgebietes der Sparkasse Westmünsterland an.
Ein Daten-Kurzüberblick zum
31. Dezember 2014 veranschaulicht die Größenverhältnisse:
|
Sparkasse Westmünsterland |
Sparkasse Gronau |
Bilanzsumme |
6.495
Mio. Euro |
451
Mio. Euro |
Kundengeschäftsvolumen - Kredite an Kunden - Einlagen von Kunden - Kunden-Depotbestände |
11.086
Mio. Euro 5.034
Mio. Euro 4.700
Mio. Euro 1.352
Mio. Euro |
660
Mio. Euro 305
Mio. Euro 292
Mio. Euro 63
Mio. Euro |
Anzahl
Standorte |
95 |
9 |
Anzahl
Mitarbeiter/innen |
1.458 |
122 |
2.
Vorteile einer Vereinigung
der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland für die Sparkasse
Westmünsterland und ihre Träger
Eine Vereinigung der
Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland bietet auch der Sparkasse
Westmünsterland als deutlich größerem Partner Vorteile.
Im Kundengeschäft würde die
Kundenbasis in einem erweiterten Geschäftsgebiet innerhalb des Kreises Borken
wachsen. Dadurch entstünde insbesondere weiteres Absatzpotential für
Spezialberatungsleistungen (z.B. Auslandsgeschäft, Corporate Finance, Private
Banking, Betriebliche Altersversorgung, Gewerbeversicherungen, Freiberufler,
Landwirtschaft).
Im Personalwesen besteht
aufgrund des Wachstums der Sparkasse Westmünsterland Bedarf an qualifizierten
Mitarbeitern/innen. Die Mitarbeiter/innen der Sparkasse Gronau würden nahtlos
integriert werden können. Für alle Mitarbeiter/innen würden die
Personalentwicklungsmöglichkeiten erweitert.
In der betrieblichen
Organisation würde ein höheres Kundenvolumen eine weitere Effizienzsteigerung
ermöglichen durch zusätzliche Auslastungen von Marktfolge-, Zentral- und
Stabsabteilungen.
Bei
Marketing-/Werbemaßnahmen würden Abstimmungsbedarf und/oder Streuverluste
reduziert. Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich des
Sparkassenregionalprinzips würden entfallen.
Aus der Vereinigung mit der
Sparkasse Gronau erwartet die Sparkasse Westmünsterland mittelfristig einen
adäquaten Ergebnisbeitrag für das Gesamtinstitut. Aufgrund der Fusionserfahrung
in der Sparkasse Westmünsterland besteht eine hohe Gewähr für das Erreichen der
Fusionsziele und des Fusionserfolgs.
3.
Sorgfaltsprüfung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
Auf der Basis der
testierten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 hat die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eine Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) in
beiden Sparkassen durchgeführt. Insbesondere untersucht wurden die Ertrags- und
die Vermögenslage der Sparkassen. Feststellungen, insbesondere zu potenziellen
Risiken im jeweiligen Kredit-, im Wertpapier- und im Immobilienportfolio, die
ein Zusammenwachsen der Sparkassen gefährden könnten, wurden nicht getroffen.
4.
Verhältnis der
Verbandsmitglieder innerhalb des Sparkassenzweckverbands
Westmünsterland
Der Sparkassenzweckverband als Körperschaft
öffentlichen Rechts kennt keine Kapitalanteile. Eine Quotenregelung wird jedoch
benötigt, um in der Satzung des Sparkassenzweckverbands festzulegen, wie
Gewinnausschüttungen der Sparkasse an den Zweckverband auf die Mitglieder des
Sparkassenzweckverbands zu verteilen sind, wie bei einer theoretischen
Auflösung der Sparkasse der Liquidationserlös auf die Mitglieder des
Sparkassenzweckverbands zu verteilen ist und wie etwaige
Haftungsverpflichtungen des Zweckverbands im Innenverhältnis der
Verbandsmitglieder geregelt werden. Sie ist ferner Orientierungsmaßstab für die
Gremienbesetzung.
Die Bemessung der Verhältnisse erfolgte unter
Berücksichtigung von Kundengeschäftsvolumen-, Ertragskraft-, Vermögenslage- und
Marktpotenzial-Kennzahlen, wie sie weitgehend zuletzt auch bei dem
Zusammenschluss der Sparkasse der Stadt Stadtlohn mit der Sparkasse
Westmünsterland im Jahr 2011 verwandt wurden. Danach empfiehlt der
Sparkassenverwaltungsrat für das Verhältnis der Verbandsmitglieder innerhalb
des Sparkassenzweckverbands die folgenden Quoten:
|
bisherige Quote |
neue Quote |
Kreis Borken |
38,90 % |
36,73 % |
Kreis Coesfeld |
30,26 % |
28,57 % |
Stadt Dülmen |
10,57 % |
9,98 % |
Stadt Coesfeld |
7,18 % |
6,78 % |
Stadt Vreden |
6,21 % |
5,86 % |
Stadt Isselburg |
3,39 % |
3,20 % |
Stadt Stadtlohn |
3,00 % |
2,83 % |
Stadt Billerbeck |
0,49 % |
0,46 % |
(Zwischen-) Summe |
100,00 % |
94,41 % |
Stadt Gronau |
|
5,59 % |
Summe |
|
100,00 % |
Angepasste Satzungen des Sparkassenzweckverbandes
Westmünsterland sowie der Sparkasse Westmünsterland sind als Anlagen 2 und 3
beigefügt.
5.
Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbands Westmünsterland
Die Anzahl der Sitze der
bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland bleibt
unverändert. Die Stadt Gronau entsendet sechs Vertreter (mit Stellvertreter)
mit hälftigem Stimmenanteil in die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbands Westmünsterland. Für eine praxisgerechte Umsetzung
dieser Vereinbarung erhält jedes Mitglied der Zweckverbandsversammlung –
exklusive der Vertreter der Stadt Gronau – zwei Stimmen, die Vertreter der
Stadt Gronau erhalten jeweils eine Stimme in der Verbandsversammlung. Soweit
die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Stadt Gronau nicht Mitglied der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland ist, nimmt
sie/er an den Sitzungen der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.
6.
Verwaltungsrat der
Sparkasse Westmünsterland
Die Anzahl der Sitze im
Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland soll mit einer
sparkassengesetzlichen Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums NRW befristet
für die laufende und die nächste Wahlperiode um drei aufgestockt werden auf 21.
Die drei zusätzlichen Sitze
sollen entfallen auf ein sachkundiges Mitglied aus Gronau, ein sachkundiges
Mitglied aus dem Kreis Coesfeld und eine Dienstkraft aus Gronau.
Die für die laufende
Wahlperiode gewählten Mitglieder sollen bei der bei Sparkassenfusionen stets
erforderlichen Neuwahl von der Verbandsversammlung für die verbleibende
Wahlperiode erneut gewählt werden. Die Bürgermeisterin der Stadt Gronau wird
beratendes Mitglied des Verwaltungsrats neben der Bürgermeisterin der Stadt
Dülmen und den Bürgermeistern der Städte Coesfeld, Vreden, Stadtlohn und
Isselburg.
I.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags (Anlage 1)
Synopse der Satzungen des Sparkassenzweckverbandes (Anlage 2)
Synopse der Satzung für die Sparkasse Westmünsterland (Anlage 3)