Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/032/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2006 - 2010) wird beschlossen und der Bezirksregierung gem. § 53 Landeswassergesetz (LWG) vorgelegt.


Sachverhalt:

 

Der Betriebsausschuss hat sich mit der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes in seiner Sitzung am 8. Juni 2006 eingehend befasst. Der Tagesordnungspunkt wurde zur weiteren Diskussion in den Fraktionen zurückgestellt und soll zum nächst möglichen Termin, somit zu dieser Betriebsausschusssitzung, beraten und beschlossen werden.

 

Zwischenzeitlich haben sich neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Beratung zum Abwasserbeseitigungskonzept ergeben.

 

Zum einen liegt inzwischen ein abgestimmter Entwurf zur Neufassung des § 45 Landesbauordnung (BauO NRW) vor. Zukünftig soll der § 45 BauO NRW mit gleicher Formulierung und denselben Fristen als § 61 a im Landeswassergesetz (LWG) verankert werden.

 

Im Weiteren liegt das Förderprogramm des Landes Nordrhein Westfalen im Bereich Abwasserbeseitigung inzwischen im Detail vor und es wird erwartet, dass dieses schon in Kürze in Kraft tritt. Hierbei sind folgende Aspekte zur Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aus Sicht der Betriebsleitung wichtig:

 

1.         Nur mit einem abgestimmten Abwasserbeseitigungskonzept sind demnächst Förderungen zu erreichen, d. h. das Abwasserbeseitigungskonzept ist möglichst kurzfristig der Bezirksregierung vorzulegen und es ist eine Abstimmung herbeizuführen. Ansonsten besteht für den Abwasserbetrieb Billerbeck keine Fördermöglichkeit durch das Land Nordrhein Westfalen.

2.         Das Konzept der ganzheitlichen Sanierung, d. h. der Sanierung der öffentlichen Kanäle mit den Grundstücksanschlussleitungen und den privaten Leitungen findet seinen Niederschlag im Förderprogramm. Demnach sind Fördermöglichkeiten im Bereich Fremdwassersanierung und damit auch Fördermöglichkeiten im Bereich der Sanierung der privaten Kanalisation nur dann möglich, wenn auch Fremdwasserkonzepte durch die Gemeinde aufgestellt und abgestimmt sind. Mit der Vorlage dieses Abwasserbeseitigungskonzeptes wird ebenfalls ein Fremdwasserkonzept der Bezirksregierung zur Abstimmung vorgelegt.

3.         Das Förderprogramm insgesamt als auch die vielfältigen Aktionen des Landes Nordrhein Westfalen zum Bereich Fremdwasser und zum Bereich Grundstücksentwässerung lassen eindeutig erkennen, dass jetzt der Zeitpunkt entstanden ist, sich eingehend mit dieser Thematik zu befassen. Das Land Nordrhein Westfalen wird sich ähnlich verhalten, wie bei der Förderung von Kleinkläranlagen. Nach einer gewissen Zeit werden Fördermöglichkeiten in diesen Bereichen nicht mehr eingeräumt und nur diejenigen, die sich mit dieser Thematik frühzeitig auseinandergesetzt haben, bekommen finanzielle Zuwendungen.

 

Es wird demnach vorgeschlagen, dem Abwasserbeseitigungskonzept in der zur Sitzung des Betriebsausschusses am 8. Juni 2006 vorliegenden Fassung zuzustimmen.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                          Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Betriebsausschusses vom 8. Juni 2006, TOP 4.0 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2006-2010)