Sachverhalt:
Am 29. September 2015 hat der Wahlausschuss das endgültige Ergebnis der Stich-wahl zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters festgestellt. Mit dem Tage der Bekanntmachung (Amtsblatt vom 01. Oktober 2015) konnte innerhalb von 1 Monat ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl beim Wahlleiter der Stadt Billerbeck eingelegt werden.
Innerhalb der Frist ist kein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl beim Wahlleiter eingegangen.
Aufgrund der Tatsache, dass kein Einspruch eingegangen ist und keine Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a - c vorliegen, werden aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die Gültigkeit der Wahl gesehen.
Alfons Krause Hubertus Messing
Wahlsachbearbeiter i. V. für den Wahlleiter