Betreff
Ertüchtigung der Kläranlage hier: Neubau des Sozialgebäudes
Vorlage
AB/035/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Sachverhalt:

 

Nach Begehung auf der Kläranlage der Stadt Billerbeck durch den Betriebsausschuss am 08.06.2006 und anschließender Beratung, wurde der Betriebsleiter beauftragt, Alternativen für die Aufstockung vorzustellen und insbesondere den Anbau für den Dusch- und Umkleidebereich vor dem Betriebsgebäude im Bereich der jetzigen PKW-Stellplätze zu prüfen und die Kosten zu ermitteln. Weiter sollen für das Carport freibleibend Angebote von Billerbecker Unternehmen eingeholt werden und es soll geprüft werden, ob die Empore durch Eigenleistung durchzuführen ist bzw. es sollen geringere Kosten für die Empore geplant und ermittelt werden.

 

Aufgrund des vorhandenen Regenüberlaufbeckens auf der Kläranlage, steht nur ein begrenztes Raumangebot zur Angliederung eines Umkleide- und Duschtraktes zur Verfügung. Entsprechend des anliegenden Planes ist eine Grundfläche von rd. 25 m² nutzbar. Es ergibt sich für diesen Anbau gemäß vorliegender Kostenschätzung eine Investition von netto 49.665,00 € bzw. brutto 57.611,40 €. Die Kosten der Aufstockung wurden mit 169.340,00 € netto oder 196.434,40 € brutto geschätzt.

 

Es ergibt sich somit eine Differenz der Investition in der Höhe von 138.823,00 €. Dieses würde zunächst dafür sprechen, dass der Anbau als deutlich günstigere Alternative zu favorisieren ist. Es sollten jedoch folgende Rahmenbedingungen hierbei berücksichtigt werden:

 

Mit der Schaffung des Umkleide- und Waschraumes als Anbau ist wiederum keine Reservefläche für eine Damendusche bzw. eine Damenumkleide vorgesehen. Folglich ist die zukünftige Reservefläche, der jetzige Duschtrakt, freizuhalten. Dies führt wiederum dazu, dass die im Rahmen der Detailplanung vorzusehende Errichtung eines Leistungsteiles der Elektroverteilung in diesem Raum aufgegeben werden muss. Der Fachplaner geht davon aus, dass dann erhebliche Provisorien für die Errichtung der neuen Schaltanlage vorzusehen sind. Er schätzt das Einsparpotential bei der Nutzung des Duschraumes für den Neuaufbau der Niederspannungshauptverteilung auf rd. 40.000,00 €. Umgekehrt bedeutet dies, dass mit der Variante Anbau Mehrkosten im Bereich der Elektroarbeiten von 40.000,00 € anzusetzen sind.

 

Bei der Betrachtung sind hinsichtlich der Gebührenauswirkungen jedoch nicht die Investitionen, sondern die jeweiligen Abschreibungen und Verzinsungen zu berücksichtigen. Aufgrund der Abschreibungszeiträume für Elektroverteilungsanlagen von 15 Jahren im Gegensatz zu 40 Jahren für Hochbauten und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes für beide von 3,5 % (Baumaßnahme wird über Plafonddarlehen des Landes gestützt) ergibt sich eine jährliche Belastung durch die Mehrkosten der Aufstockung von 8.329,00 € im Gegensatz zu den Mehrkosten eines erhöhten Aufwandes der Elektroverteilung von 7.400,00 €.

 

Sollte nunmehr die Wahl des Betriebsausschusses dahingehend ausfallen, dass das Gebäude dennoch aufzustocken ist, ergäbe sich daraus eine zusätzliche jährliche Gebührenbelastung von rd. 1.000,00 €, dies entspricht 0,18 Cent/m³ und 0,017 Cent/m².

 

Nach Auffassung der Betriebsleitung steht dieser Gebührenvorteil in keinem Verhältnis zur Zukunftssicherung, die mit der Wahl des Aufstockens des Gebäudes verbunden ist.

 

Weiterhin erfolgt seitens der Betriebsleitung die Abfrage bei Billerbecker Unternehmen hinsichtlich der Errichtung eines Carports. Die Betriebsleitung wird hierzu in nicht öffentlicher Sitzung vortragen.

 

Ebenso wurde hinsichtlich der zu schaffenden Empore eine Überprüfung der Statik vorgenommen mit dem Ergebnis, dass auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Vorstatik nunmehr eine Kombination aus Stahlrahmen mit Holzbalkenlage gewählt wurde. Hierdurch ergab sich eine weitere Kostenminimierung von 34.170,00 € auf 29.633,00 € netto. Sollten die Leistungen durch eigenes Personal durchgeführt werden, ergäbe sich ein weiteres Einsparpotential in der Höhe von rd. 1.000,00 € bis 2.000,00 €. Hierbei wird unterstellt, dass die Empore durch das eigene Klärwerkspersonal gebaut wird, das nach nunmehr vorliegender Vorstatik als machbar angesehen wird.

 

Seitens der Betriebsleitung wird nach Abwägung der vorstehenden Argumentationen nach wie vor die Alternative -Aufstockung des Gebäudes- favorisiert. Hiermit wird zusätzlicher Flächenverbrauch auf der Kläranlage vermieden und der geschaffene Raum schafft die notwendige Zukunftssicherung für den Standort der Abwasserreinigung der Stadt Billerbeck bei gering höherer Gebührenbelastung von weniger als 1 Cent pro m³.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Bezug:      Betriebsausschusssitzung der Stadt Billerbeck vom 08.06.2006,

                   TOP 1.0 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Plan Betriebsgebäude

Einsparpotential NSHV