hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
- Für das Plangebiet, welches einen Teil
des Bebauungsplangebietes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ umfasst,
wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holthauser
Straße/Münsterstraße/Esch“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südöstlich
des Stadtgebietes von Billerbeck und liegt zwischen der Münsterstraße und
der Holthauser Straße. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 304 bis 306.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Änderung wird im beschleunigten
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung
mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
- Auf eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2
Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
- Der Entwurf der 4. Änderung und
Ergänzung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ und
der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
- Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in
Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie in o. g. Sitzung beschlossen, wurde das Konzept zur Bebauung des Grundstückes weiterentwickelt. Sowohl die Baukörper als auch Teile des Nutzungskonzeptes haben sich verändert. Die Gebäude sollen Satteldächer erhalten, deren Giebel zu den Straßen gerichtet sind, so dass die gestaffelte Gliederung der Gebäude erhalten bleibt. Im Bereich der Holthauser Straße soll zudem eine Mischnutzung entstehen. Neben Wohnen sind ein Büro und eine Arztpraxis geplant. Für diese Nutzung soll ein separater Parkplatz von der Holthauser Straße aus erschlossen werden. Die übrigen Stellplätze sollen, wie bereits vorgestellt, von der Münsterstraße aus angefahren werden.
Verwaltungsseitig wurde ein Bebauungsplanentwurf gefertigt, der in der Sitzung vorgestellt wird. Zudem wurde durch den Bauherren ein Immissionsschutzgutachten in Auftrag gegeben, welches Aussagen zu den notwendigen Ausführungen der Baukörper an der Holthauser Straße tätigt. Es ist Bestandteil der Begründung. Es wird vorgeschlagen, mit der Planung eine Offenlage durchzuführen.
Für die
Bebauungsplanänderung mit der Zielsetzung für die Wiedernutzbarmachung von
Flächen (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann das beschleunigte Verfahren
nach § 13a BauGB gewählt werden. Im Zusammenhang mit der Änderung der
Art der baulichen Nutzung von allgemeinem Wohngebiet zu Mischgebiet wird es
erforderlich sein, den Flächennutzungsplan in dem Bereich entsprechend § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und
Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern Fragen durch die
offengelegten Unterlagen nicht ausreichend beantwortet werden, besteht für die
Bürgerinnen und Bürger bei jeder Offenlage die Möglichkeit, Rücksprache mit der
Verwaltung zu halten. Parallel wird die Beteiligung der berührten Behörden und
Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 10.02.2015, TOP 1 ö. S. und des Rates vom 24.02.2015, TOP 4 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Ansichten (aktueller Planungsstand)
Bebauungsplanentwurf (nur Ratsinfosystem)
Entwurf der Begründung (nur Ratsinfosystem)
Immissionsschutz-Gutachten (nur Ratsinfosystem)