Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
Vorlage
FBPB/1081/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südöstlich des Stadtgebietes von Billerbeck und liegt zwischen der Münsterstraße und der Holthauser Straße. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 304 bis 306.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
  4. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
  5. Der Entwurf der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
  6. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sachverhalt:

 

Wie in o. g. Sitzung beschlossen, wurde das Konzept zur Bebauung des Grundstückes weiterentwickelt. Sowohl die Baukörper als auch Teile des Nutzungskonzeptes haben sich verändert. Die Gebäude sollen Satteldächer erhalten, deren Giebel zu den Straßen gerichtet sind, so dass die gestaffelte Gliederung der Gebäude erhalten bleibt. Im Bereich der Holthauser Straße soll zudem eine Mischnutzung entstehen. Neben Wohnen sind ein Büro und eine Arztpraxis geplant. Für diese Nutzung soll ein separater Parkplatz von der Holthauser Straße aus erschlossen werden. Die übrigen Stellplätze sollen, wie bereits vorgestellt, von der Münsterstraße aus angefahren werden.

 

Verwaltungsseitig wurde ein Bebauungsplanentwurf gefertigt, der in der Sitzung vorgestellt wird. Zudem wurde durch den Bauherren ein Immissionsschutzgutachten in Auftrag gegeben, welches Aussagen zu den notwendigen Ausführungen der Baukörper an der Holthauser Straße tätigt. Es ist Bestandteil der Begründung. Es wird vorgeschlagen, mit der Planung eine Offenlage durchzuführen.

 

Für die Bebauungsplanänderung mit der Zielsetzung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt werden. Im Zusammenhang mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung von allgemeinem Wohngebiet zu Mischgebiet wird es erforderlich sein, den Flächennutzungsplan in dem Bereich entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern Fragen durch die offengelegten Unterlagen nicht ausreichend beantwortet werden, besteht für die Bürgerinnen und Bürger bei jeder Offenlage die Möglichkeit, Rücksprache mit der Verwaltung zu halten. Parallel wird die Beteiligung der berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 10.02.2015, TOP 1 ö. S. und des Rates vom 24.02.2015, TOP 4 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Ansichten (aktueller Planungsstand)

Bebauungsplanentwurf (nur Ratsinfosystem)

Entwurf der Begründung (nur Ratsinfosystem)

Immissionsschutz-Gutachten (nur Ratsinfosystem)