hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Den Anregungen des Kreises Coesfeld und von
Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen gefolgt und die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
2. Der Anregung der Handwerkskammer
Münster wird nicht gefolgt.
3. Die Anregung von Thyssengas GmbH wird
berücksichtigt und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
4. Für das Plangebiet wird beschlossen, die
3. Änderung des Bebauungsplanes
„Sandweg“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst
das gesamte Plangebiet des
Bebauungsplanes „Sandweg“
und wird umgrenzt:
-
im Norden durch den Verlauf der Straße „Zur Sandkuhle“ und des
Molkereiweges,
-
im Westen und Süden durch die Holthauser Straße sowie
-
im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 110 und 111, Flur 18,
Gemarkung Billerbeck-Stadt.
5. Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.
6. Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
7. Die Beschlüsse sind
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung fand die frühzeitige Beteiligung der
betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die eingegangenen
Stellungnahmen sind in der Anlage aufgeführt. Die Abwägungsvorschläge für
Stellungnahmen mit fachlichen Inhalten finden sich in den Beschlussvorschlägen
wieder.
Zudem wurde am 5. November
2015 nach 14-tägigem Aushang die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung
durchgeführt. Es haben sich 12 Personen in die Anwesenheitsliste eingetragen.
Es wurde eine Niederschrift gefertigt, welche nachfolgend abgedruckt ist:
Beginn der Niederschrift
Frau Besecke eröffnet die Versammlung und
begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Sie erläutert die Bedeutung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als Bestandteil des Planverfahrens und
die weitere Vorgehensweise.
Im Anschluss daran erläutert sie die 3.
Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ ausführlich und gibt dann den Anwesenden
die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Herr Pieper fragt nach, was er sich unter
einem Landhandel vorzustellen habe. Er möchte wissen, ob dort beispielsweise
Getreide oder Silofolie zu bekommen sei oder ob es ein Landhandel für
„Jedermann“ sei.
Frau Besecke erklärt, dass dieser Landhandel
ein Einzelhandel unter 800 m² sei, wo Produkte für „Jedermann“ erhältlich
seien, vorstellbar ähnlich wie Fa. Landfuxx in Coesfeld.
Frau Miltrup interessiert, ob die Ampelanlage
nur bei Realisierung des Projektes „Tier- und Gartenfachmarkt“ verwirklicht
werde.
Frau Besecke führt aus, dass für die
Ampelanlage Straßen NRW zuständig sei und nicht die Stadt Billerbeck. Bei
Realisierung dieses Projektes habe sich Straßen NRW aber ganz klar dahingehend
geäußert, dass hier eine Ampel entstehen müsse, damit die Erschließung
gesichert sei.
Herr Maas stellt die Frage, ob es möglich
sei, dass über den Geschäftsräumen noch Wohnungen entstehen könnten.
Frau Besecke erläutert, dass dies eigentlich
städtebaulich wünschenswert wäre. Im Gewerbegebiet sei dies jedoch unzulässig.
Zu berücksichtigen seien auch die Lärmimmissionen, die beispielsweise durch
Anlieferung von Waren und parkenden Autos entstehen.
Herr Pieper fragt nach, warum statt der Ampel
kein Kreisverkehr gebaut würde.
Frau Besecke erläutert, dass dieses von der
Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen
Brilon Bondzio Weiser, Bochum untersucht und ausgewertet wurde und im
Ergebnis eine Ampel empfohlen wurde.
Herr Ziel möchte wissen, ob diese Ampel eine
„Bedarfsampel“ sei.
Frau Besecke führt aus, dass das noch nicht
entschieden sei, da die Ampelplanungen gerade noch am Anfang stehen.
Herr Pieper möchte wissen, wie hoch der
Höhenversatz für die Anwohner rückwärts des Gebäudes sei.
Herr Ziel merkt an, dass es hoch genug sei.
Er sieht das Projekt „Tier- und Gartenfachmarkt“ als Vorteil, da es auch als
Lärmschutz für die rückwärtigen Anwohner diene.
Frau Besecke erläutert, dass hier bis zu
einer Höhe von 8,00 m gebaut werden könne. Der „Tier- und Gartenfachmarkt“ sei
in einer Höhe von 5,00 m geplant.
Herr Bruns bemängelt, dass die
Geschwindigkeiten, die auf dem Sandweg gefahren werden, hoch seien und sieht
eine Gefahr in der geplanten Zufahrt zu dem „Tier- und Gartenfachmarkt“ über
den Sandweg.
Frau Besecke merkt an, dass sich die Anwohner
an die neue Situation gewöhnen müssten und man ja erst mal davon ausgehen
müsse, dass sich alle Verkehrsteilnehmer korrekt verhalten. Sie merkt an, dass
auch der Wartebereich und die Zufahrt zur Waschanlage noch genau betrachtet
werden müssten.
Frau Miltrup stellt die Frage, ob die Zufahrt
auch über die Holthauser Straße möglich wäre.
Frau Besecke erläutert, dass durch den
Bebauungsplan ein Zu- und Abfahrtsverbot festgelegt werde. Straßen NRW fordere
dies. Unter der Holthauser Straße liege zudem eine Ferngasleitung, was auch
problematisch wäre. Die Zufahrt über den Sandweg sei die bessere Alternative.
Herr Ziel möchte über den Zeitplan Bescheid
wissen.
Frau Besecke erklärt, dass mit Hochdruck an
dem Projekt gearbeitet werde und wenn alles gut läuft, nächstes Jahr schon
begonnen werden könne.
Herr Nattler spricht nochmal die Zufahrt an.
Er würde eine Zufahrt über die Holthauser Straße favorisieren.
Frau Besecke bemerkt, dass die Innenkurve der
Holthauser Straße sehr gefährlich für eine Zufahrt zu dem Projekt sei. Straßen NRW würde dieses
auch nicht zulassen. Die Ampelanlage sei für Straßen NRW unabdingbar. Das
erste, was geprüft werde, sei immer die Erschließung. Hier habe Straßen NRW
klar als Bedingung eine Zufahrt über den Sandweg und die Ampelanlage gefordert.
Nachdem kein weiterer Erörterungsbedarf
bestand, beendet Frau Besecke die Versammlung um 19.35 Uhr.
Ende der Niederschrift
Verständnisfragen wurden unmittelbar beantwortet. Zur eigentlichen Bebauungsplanänderung sind keine für die Abwägung relevanten Belange vorgetragen worden. Die weitergehende Planung der Ampelanlage liegt noch nicht vor, insofern können einige der gestellten Fragen noch nicht beantwortet werden. Die Detailplanung der Ampelanlage wird erarbeitet, dann finden mit den betroffenen Anliegern und anderen Beteiligten, wie Versorger etc. Abstimmungen statt. Hierzu wird im weiteren Verfahren berichtet.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom 08.09.2015, TOP 8 ö. S. und des Rates vom 29.09.2015, TOP 13.
ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Stellungnahmen
gem. § 4 (1) BauGB
Begründung mit
Anlagen (nur im Ratsinfosystem)
Bebauungsplanentwurf
(nur im Ratsinfosystem)