Betreff
Einrichtung eines Verfügungsfonds für das Stadtentwicklungsgebiet Innenstadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/1086/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Es wird beschlossen, den Verfügungsfonds auf Grundlage der Ziffer 14 der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den vorgelegten Richtlinien einzurichten.


Sachverhalt:

 

In der o.g. Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck wurde beschlossen, im Rahmen der Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Billerbecker Innenstadt als weiteres Förderinstrument einen Verfügungsfonds einzurichten. Die Einrichtung eines Verfügungsfonds wurde bei der Bezirksregierung Münster beantragt und mit Förderbescheid vom 17.11.2014 bewilligt. Das Volumen des Verfügungsfonds beträgt für die Jahre 2015 – 2019 insgesamt 50.000 €. Der Verfügungsfonds setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus privaten und öffentlichen Mitteln, wobei letztere zu 60% durch Bundes- und Landesmittel gefördert werden und ein Eigenanteil in Höhe von 40% der öffentlichen Mittel, demnach 20% des Gesamtvolumens, bei der Stadt Billerbeck verbleibt.

 

Der Verfügungsfonds ist ein vergleichsweise unbürokratisches Instrument, zusätzliches privates Engagement für die Billerbecker Innenstadt zu fördern. Mit den Mitteln aus dem Verfügungsfonds können investive, investitionsvorbereitende und nichtinvestive Maßnahmen gefördert werden, die sich an den übergeordneten Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes orientieren; lediglich die Fördermittel aus dem Stadterneuerungsprogramm des Landes – 30% der Gesamtmittel – müssen zwingend für investive oder investitionsvorbereitende Maßnahmen verwendet werden. Ausführliche Beispiele für die einzelnen Maßnahmearten finden sich in dem als Anlage beigefügten Richtlinienentwurf. In Billerbeck könnten beispielsweise aus Mitteln des Verfügungsfonds komplementäre Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Innenstadt realisiert werden.

 

Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht insbesondere auch darin, dass hier private und öffentliche Mittel zur gemeinsamen Realisierung von Maßnahmen zusammengeführt werden. Durch die pauschale Bewilligung von Fördermitteln für den Verfügungsfonds als Ganzes ist es zudem nicht erforderlich, für jede Einzelmaßnahme eine gesonderte Antragstellung bei dem Fördermittelgeber vorzunehmen. Über die Durchführung und Bezuschussung einer Maßnahme beschließt alleine eine Lenkungsgruppe, die sich ausschließlich aus lokalen Akteuren zusammensetzt. Die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe wird ebenfalls über die zu beschließenden Richtlinien vorgegeben.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Einrichtung des Verfügungsfonds mit den vorgelegten Richtlinien zu beschließen.

 

i.A.                                                      i.A.

 

 

Axel Kuhlmann                                   Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin                               

 


Bezug:     Rat der Stadt am 25.02.2014, TOP 2 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                  10.000,00 €

     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                               15050.52910000            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Billerbeck mit Anlagen