Die Prioritätenliste über die Erneuerung von Wirtschaftswegen wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten mit den Anliegern der zu erneuernden Wege Anliegerversammlungen durchzuführen und bei einvernehmlichen Finanzierungslösungen die Ausschreibung der Wegeerneuerungen durchzuführen.
Sachverhalt:
In den o. a. Sitzungen wurden die Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise bei der Erneuerung der Wirtschaftswege getroffen.
Danach stehen nun jährlich 200.000,- Euro für die Wegeerneuerung zur Verfügung, wovon 20.000 Euro (bzw. 10 % der Wegebaukosten) von den Anliegern aufgebracht werden müssen. Sofern die Mitfinanzierung durch die Anlieger nicht gesichert ist, wird der Weg nicht ausgebaut.
Entsprechend der Beschlusslage soll die Reihenfolge der Wegeerneuerungen durch den Bezirksausschuss festgelegt werden.
Zur Entscheidungsfindung findet daher zunächst eine Wegebereisung statt, an der auch Teilnehmer des Arbeitskreises Wirtschaftswege teilnehmen können. In der anschließenden Sitzung soll dann die Prioritätenliste beschlossen werden.
In der Reihenfolge der Prioritätenliste würden dann anschließend Anliegerver-sammlungen durchgeführt und der Wegeausbau würde vorbereitet.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Bezirksausschuss vom 24. Nov. 2015, TOP 2 ö. S., Haupt- und Finanz-ausschuss vom 8. Dez. 2015, TOP 2 ö. S., Rat vom 17. Dez. 2015, TOP 12 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:
Für die Erneuerung der Wirtschaftswege stehen 200.000,- Euro/jährlich zur Verfügung.
Anlagen:
Prioritätenliste
Übersichtsplan