hier: Planung eines Fuß- und Radweges
Sachverhalt:
Wie beauftragt, wird verwaltungsseitig an der Erarbeitung von Erschließungskonzepten für die Entwicklung des Gebietes nordwestlich des Baugebietes „Wüllen II“ gearbeitet. Parallel zur Planung einer neuen Brücke, zu der zurzeit Untersuchungen zum Artenschutz und zur FFH-Verträglichkeit stattfinden, ist zu überlegen, wie eine Erschließung in Etappen aussehen könnte. In dem Zusammenhang ist zu überlegen, ob die zusätzliche Anbindung zu diesen Flächen über einen Fußweg vom „Wüllen II“ aus sinnvoll ist. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Anlegung einer Kinderspielfläche auf den zukünftigen Wohnbauflächen zu erwägen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung ist daher eine zusätzliche fußläufige Anbindung in den Plan aufgenommen worden. Sofern sich die Grundstücksgeschäfte positiv entwickeln, sollte die Fläche für diese Verbindung gesichert werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, eine Bebauungsplanänderung vorzubereiten, um im vereinfachten Verfahren die Fläche entsprechend auszuweisen. Eine Verzögerung der Bauerschließung ist nicht zu befürchten, da dieser Weg nicht der Erschließung für Baufahrzeuge dient. Durch den jetzigen Beschluss sind die Bauherren für den Bereich „Wüllen II“ informiert und können dies in ihrer Grundstücksauswahl berücksichtigen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 250,- €
Anlagen:
Auszug aus dem Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“: