hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur Offenlage
- Den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde und der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld wird gefolgt.
- Den Anregungen des Landesbetriebes Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gefolgt.
- Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld, der Deutschen Telekom GmbH, des Regionalforstamtes Münsterland, der Bundeswehr, der LWL-Archäologie für Westfalen und der Deutschen Bahn AG werden zur Kenntnis genommen.
- Für das Plangebiet wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtgebietes Billerbeck und beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 7, Flurstücke 48, 49, 65 (tlw.), 73 - 75 (alle tlw.) sowie in der Flur 8, die Flurstücke 73 (tlw.), 177 (tlw.) und 178.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
- Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Für das Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.
Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Von öffentlicher
Seite sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese
Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
Aufgrund der Stellungnahme
vom Landesbetrieb Straßen NRW wurde wie beschrieben eine Vereinbarung
geschlossen, in der sich die Stadt verpflichtet bei möglicherweise auftretenden
verkehrstechnischen Schwierigkeiten durch den Hotelbetrieb, diesen durch
geeignete Maßnahmen zu begegnen. Die Lasten durch diesen Vertrag werden auf den
Betreiber des Hotelbetriebes im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages
übertragen.
Bezüglich zu
erhaltener Baumstandorte (Anregung von Herrn Schlieker in der o.g. Ratssitzung)
wird auf die Planzeichnung verwiesen, in der ältere Bäume im Randbereich des
neuen Parkplatzes als zu erhalten festgesetzt sind.
Auch auf der
geplanten neuen Parkplatzfläche gibt es einzelne ältere Bäume, in
unterschiedlich gutem Zustand. Erst im Rahmen der Detailplanung des Parkplatzes
kann eine Prüfung zur Erhaltung erfolgen. Es ist jedoch zunächst davon
ausgegangen worden, dass eine Beseitigung erfolgt und ein kompletter Ausgleich
erfolgen muss.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 19.11.2015, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 17.12.2015, TOP 18 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
- Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB
- Entwurf der Planzeichnung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes "Freizeit- und
Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ (nur im
Ratsinfosystem)
- Entwurf der Begründung Bebauungsplan
"Freizeit- und Erholungsschwerpunkt
Weissenburg" (nur im Ratsinfosystem)