Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg"
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur Offenlage
Vorlage
FBPB/1147/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde und der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld wird gefolgt.
  2. Den Anregungen des Landesbetriebes Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gefolgt.
  3. Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld, der Deutschen Telekom GmbH, des Regionalforstamtes Münsterland, der Bundeswehr, der LWL-Archäologie für Westfalen und der Deutschen Bahn AG werden zur Kenntnis genommen.
  4. Für das Plangebiet wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtgebietes Billerbeck und beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 7, Flurstücke 48, 49, 65 (tlw.), 73 - 75 (alle tlw.) sowie in der Flur 8, die Flurstücke 73 (tlw.), 177 (tlw.) und 178.
  5. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.
  6. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
  7. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

Sachverhalt:

 

Für das Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Von öffentlicher Seite sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Aufgrund der Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßen NRW wurde wie beschrieben eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt verpflichtet  bei möglicherweise auftretenden verkehrstechnischen Schwierigkeiten durch den Hotelbetrieb, diesen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Die Lasten durch diesen Vertrag werden auf den Betreiber des Hotelbetriebes im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übertragen.

 

Bezüglich zu erhaltener Baumstandorte (Anregung von Herrn Schlieker in der o.g. Ratssitzung) wird auf die Planzeichnung verwiesen, in der ältere Bäume im Randbereich des neuen Parkplatzes als zu erhalten festgesetzt sind.

Auch auf der geplanten neuen Parkplatzfläche gibt es einzelne ältere Bäume, in unterschiedlich gutem Zustand. Erst im Rahmen der Detailplanung des Parkplatzes kann eine Prüfung zur Erhaltung erfolgen. Es ist jedoch zunächst davon ausgegangen worden, dass eine Beseitigung erfolgt und ein kompletter Ausgleich erfolgen muss.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 19.11.2015, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 17.12.2015, TOP 18 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

-  Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB

-  Entwurf der Planzeichnung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Freizeit- und

   Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ (nur im Ratsinfosystem)

-  Entwurf der Begründung Bebauungsplan "Freizeit- und Erholungsschwerpunkt

   Weissenburg" (nur im Ratsinfosystem)