Betreff
Neufassung der Satzungen:
- Abwasserbeseitigungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
- Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
- Satzung zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp
- Satzung zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich der Bernhardstraße
- Satzung zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA
- Satzung zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 2. BA
Vorlage
AB/0201/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die anliegenden Satzungen:

- Abwasserbeseitigungssatzung

- Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse

- Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)

- Satzung zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp

- Satzung zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich der Bernhardstraße

- Satzung zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA

- Satzung zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 2. BA

werden beschlossen.


Sachverhalt:

 

Am 16.07.2016 ist das umfassend geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV.NRW.2016, S. 559 ff.). Mit der kompletten Neufassung des Landeswassergesetzes, des NRW-Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz, des Wasserentnahmegeldgesetzes, der Kommunalabwasserverordnung, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der Änderung der Selbstüberwachungsverordnung kommunal, der Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser und der Änderung des NRW-Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz des Bundes erfolgte sozusagen eine „Generalüberholung“ des gesamtes Wasserrechtes bezogen auf NRW.

 

Demzufolge haben sich die kommunalen Satzungen den geänderten Formulierungen des Landesgesetzgebers anzupassen. Hierbei ist jedoch festzustellen, dass sich insbesondere zu den Regelungen der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht größtenteils nur Ordnungsziffern und Bezüge (zu den einzelnen Nummerierungen der Paragrafen) geändert haben und die bisherigen Formulierungen der Paragrafen ähnlich oder gleich geblieben sind.

 

Damit seitens der Ausschuss-und Ratsmitglieder eine lückenlose Änderungsverfolgung möglich ist, steht eine Word-Änderungsverfolgung auf der Basis der bisherigen Satzungsregelung über das Rats-Informationssystem zur Verfügung. Die Reinfassung ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Alle Änderungen der vorliegenden Satzungstexte beruhen ausschließlich auf Anpassungen zu den geänderten Paragrafen des Landeswassergesetzes oder sind Klarstellungen und Formulierungen aufgrund erfolgter Rechtssprechung. Hinsichtlich des Kontextes und des gewollten Regelungsinhaltes wurden seitens der Betriebsleitung keine Änderungen zu den bisher bestehenden Satzungen vorgenommen.

 

Hinischtlich der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse erfolgte jedoch eine Anpassung an die ebenfalls in dieser Sitzung vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung.

 

Die Betriebsleitung steht für Rückfragen zur Verfügung.

 

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Anlagen:

 

Satzungen