hier: Beschluss zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Mit dem Planentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Sachverhalt:
Die weitere
Siedlungsentwicklung soll sich, auch entsprechend des Regionalplanes südlich
der Berkel, westlich der Innenstadt fortsetzen. Mit dem Tagesordnungspunkt
Bebauungsplan „Berkelbrücke“ soll die Voraussetzung für eine Erschließung
dieser Flächen geschaffen werden. Eine Investition in die Brücke ist natürlich
nur sinnvoll, wenn auch tatsächlich eine Ausweisung der dann erschlossenen
Flächen zu Wohnbauland erfolgt. Parallel zur Planung der Brücke wird daher
vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Dieser wird
Grundlage für weitere Bebauungspläne zur schrittweisen Entwicklung der Flächen
sein. Die detaillierten Planungen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen im
Weiteren. Vom Zeitablauf ist zunächst der Bau der Brücke notwendig, um dann
neue Baugebiete zu erschließen.
Es sind
verschiedene Anregungen auch von Seiten der Fraktionen für die Gestaltung
dieses Gebietes vorgetragen worden. Eine Aufarbeitung dieser erfolgt im Rahmen
der Bebauungspläne.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, mit dem Planentwurf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren
durchzuführen. Auch die landesplanerische Stellungnahme zur
Flächennutzungsplanänderung (Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele
der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW) wird dann erbeten.
Aufgrund des
inhaltlichen Zusammenhanges mit dem Bau der Berkelbrücke sollte die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung für beide Verfahren gemeinsam erfolgen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 15.11.2016, TOP 1 nö. S. und des Rates vom 22.11.2016, TOP 3 nö. S.
Anlagen:
Entwurf der 44.
Änderung des Flächennutzungsplanes (nur Ratsinfosystem)