Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses vom 10.11.2016 wurde darauf hingewiesen,
dass sich das Nachfrageverhalten nach Kindergartenplätzen steigern wird, wobei
seinerzeit noch keine konkreten Zahlen genannt werden konnten, da die
Anmeldewoche noch ausstand. Inzwischen sind die Anmeldezahlen abgeglichen
worden und in die Kindergartenbedarfsplanung des Kreises eingeflossen. Der
Jugendhilfeausschuss des Kreises wird den Kindergartenbedarfsplan am 9.03.2017
beschließen. In der Sitzung unseres Ausschusses erfolgt mündlicher Bericht, ob
dieses entsprechend der Entwurfsfassung so auch geschehen ist.
Der Trend aus dem letzten Jahr zur leichten Steigerung der Kinderzahlen
insgesamt ist auch für das kommende
Kindergartenjahr zugrunde zu legen. Demzufolge werden auch die notwendigen
Platzzahlen in der Summe steigen müssen. Die Entwicklung der Kinderzahlen kann
nachstehendem Diagramm entnommen werden, wobei im ersten Teil des Diagrammes
die Anzahl der Kinder abgebildet ist (für 17/18: 297 Kinder von 3 - 6 Jahren;
98 zweijährige Kinder; 99 einjährige Kinder) und im zweiten Teil die Anzahl der
Platzzahlen (Plätze 17/18: 306 Plätze für 3 – 6 Jährige; 130 U-3 Plätze).
(Zur besseren Lesbarkeit des Diagrammes wird auf
die farbliche Version der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem verwiesen)
Wie bereits in der letzten Sitzung des Generationen- und
Kulturausschusses erläutert wurde, war es bei der Planung für das kommende
Kindergartenjahr Aufgabe, die rechtlich zulässigen Überbelegungen sukzessive
abzubauen, da die Belastungen für die Erzieher und Erzieherinnen auf Dauer
nicht mehr zu verantworten sind. Dazu
musste aber auch aufgepasst werden, dass weiterhin alle nachfragenden Kinder
einen Kindergartenplatz erhalten. Nach anfänglich unterschiedlichen
Auffassungen über die Höhe der Rückführungen konnte zusammen mit den Trägern
der Kindertageseinrichtungen, dem Jugendamt und der Stadt Billerbeck eine gute
erste Zwischenlösung vereinbart werden. Perspektivisch wird aber weiter daran
gearbeitet, weitere Rückführungen der Überbelegungen zu planen, da diese
eigentlich nur zum Abfangen von vorübergehenden Anmeldespitzen gedacht waren
und nicht als Dauerlösung.
Auf der Grundlage des tatsächlichen Anmeldeverhaltens in Billerbeck
ergibt sich somit für das Kindergartenjahr 2017 / 2018 folgende Platz- und
Gruppenplanung.
Planung Kindergartenbedarfsplan 2017/2018 |
|||||||||||||||||||
|
Plätze Plan 16/17 |
Gruppen Plan 16/17 |
Typ I |
Typ II |
Typ III |
Plätze
gesamt 17/18 |
Gruppen gesamt 17/18 |
||||||||||||
25 |
35 |
45 |
Gruppen- anzahl |
25 |
35 |
45 |
Gruppen- anzahl |
25 |
35 |
45 |
Gruppen- anzahl |
||||||||
|
|
|
U3 |
Ü3 |
U3 |
Ü3 |
U3 |
Ü3 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
kath. Kita St. Gerburgis |
86 |
4,78 |
1 |
0 |
5 |
1 |
3 |
31 |
2,05 |
0 |
10 |
5 |
1,5 |
2 |
19 |
4 |
1,04 |
81 |
4,59 |
kath. Kita St. Johann |
86 |
4,78 |
0 |
0 |
5 |
0 |
7 |
32 |
2,2 |
0 |
8 |
4 |
1,2 |
0 |
25 |
0 |
1 |
81 |
4,4 |
kath. Kita St. Ludgerus |
71 |
3,28 |
1 |
3 |
11 |
5 |
0 |
24 |
2,2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
4 |
19 |
2 |
1,02 |
69 |
3,22 |
DRK Kita Oberlau |
64 |
3,76 |
0 |
0 |
4 |
0 |
2 |
16 |
1,1 |
1 |
7 |
4 |
1,2 |
0 |
21 |
4 |
1,04 |
59 |
3,34 |
DRK Kita Johann-Heermann |
64 |
3,69 |
0 |
0 |
3 |
0 |
3 |
16 |
1,1 |
1 |
4 |
7 |
1,2 |
0 |
20 |
7 |
1,15 |
61 |
3,45 |
neue Kita |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
3 |
2 |
0,5 |
0 |
6 |
6 |
0,54 |
17 |
1,04 |
Kita Kunterbunt |
43 |
3,09 |
0 |
0 |
6 |
0 |
0 |
15 |
1,05 |
0 |
11 |
4 |
1,5 |
1 |
9 |
3 |
0,55 |
49 |
3,1 |
Kita Kindergruppe Billerbeck |
19 |
1,3 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
8 |
0,8 |
0 |
0 |
11 |
0,55 |
19 |
1,35 |
Billerbeck gesamt |
433 |
24,68 |
2 |
3 |
34 |
6 |
15 |
134 |
9,7 |
2 |
43 |
34 |
7,9 |
7 |
119 |
37 |
6,89 |
436 |
24,49 |
davon Ü3 |
296 |
|
306 |
|
|||||||||||||||
davon U3 |
137 |
|
130 |
|
Aus der vorstehenden Tabelle kann weiterhin entnommen werden, wieviel
Kinder in welchen Gruppentypen aufzunehmen sind und danach noch differenziert
nach den unterschiedlichen Buchungsstunden (25, 35 oder 45 Std. pro Woche) und
bei der Typ 1 Gruppe zusätzlich unterschieden nach U3- und Ü3 Betreuung.
Im Ergebnis ist aus der Tabelle zu erkennen, dass bei den bestehenden
katholischen und DRK Kitas der Einstieg in den Abbau der Überbelegung gelingen
kann
(siehe Vergleich Plätze 16/17 zu reduzierten Plätzen 17/18 bzw. Gruppen
16/17 zu reduzierten Gruppen 17/18).
Auf die „neue Kita“ wird zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen.
Bezüglich der Erklärung der einzelnen Gruppentypen wird auf anliegende
Aufstellung verwiesen.
Das tatsächliche bisherige Anmeldeverhalten für das laufende
Kindergartenjahr 2016 / 2017 war dadurch geprägt, dass die gesamte U3 Quote
stark angestiegen war (siehe GuK v. 15.03.2016). Für das kommende Jahr ist
nunmehr hier kein erheblicher Anstieg ersichtlich und die Quote bleibt
annähernd konstant. Im Laufe der letzten Jahre war aber zu erkennen, dass die
immer früher stattfindende Aufnahme in eine Kita normal ist und nachgefragt
wird. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung ist gegeben.
Allerdings ist die Nachfrage der einjährigen Kinder innerhalb dieser U3
Quote von 31,63 % auf 44,44 % gestiegen, womit Billerbeck beim
Nachfrageverhalten damit im Jugendamtsbezirk zusammen mit Nottuln und Havixbeck
eine führende Rolle innehat. Der Kreisdurchschnitt bei den einjährigen Kindern
liegt bei 41,45 %. Diese sprunghafte Steigerung bedingt in der Summe eigentlich
einen erhöhten Platzbedarf, da gerade diese Kinder nur in Gruppentyp II betreut
werden können, in der die Gesamtgruppenstärke
aber nur max. 10 Kinder betragen darf. Wenn diese Tendenz auch in den nächsten Jahren anhält, liegt ein
weiteres Indiz dafür vor, dass der Gruppenbedarf weiterhin steigen wird.
Insgesamt liegen aktuell in Billerbeck aber Anmeldungen für das
Kindergartenjahr 2017 / 2018 wie folgt vor:
Hieraus ist zu erkennen, dass eigentlich alle Kinder, für die bisher ein
Kindergartenplatz nachgefragt worden ist, aktuell auch ohne eine neue
Kita-Gruppe betreut werden können. Es ist aber relativ unwahrscheinlich, dass
eine derartige Planung damit auskömmlich wäre. Für weitere unterjährige
Anmeldungen wird deshalb noch eine zusätzliche altersgemischte Gruppe benötigt,
was dann letztlich jetzt erst noch zu einer Ausweisung der Reserve von 4 U3
Plätzen bzw. 11 Ü3 Plätzen führt. Die DRK Kindertageseinrichtungen im Kreis
Coesfeld GmbH hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die Trägerschaft
übernehmen zu wollen. Räumlichkeiten, Beginn und konkrete Notwendigkeit stehen
zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest. Wegen des feststehenden
Zeitpunktes zur Beantragung von Fördergeldern (15.03.2017) ist eine Aufnahme in
den Kindergartenbedarfsplan zum jetzigen Zeitpunkt aber schon notwendig, damit
eine unterjährige Förderfähigkeit gegeben ist.
Zusammenfassend ist aktuell festzustellen, dass heute allen
nachfragenden Kindern ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Allerdings ist für die folgenden Kindergartenjahre dringender Ausbaubedarf für
Kindergartengruppen gegeben, wie bereits in den letzten Sitzungen mitgeteilt
worden ist.
i. A. i. V.
Martin Struffert Gerd Mollenhauer
Fachbereichsleiter Allgemeiner Vertreter