Betreff
Errichtung eines Kindergartens am Ludgerusstift
hier: Beratung über das gemeindliche Einvernehmen
Vorlage
FBPB/1269/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Für das Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Sachverhalt:

 

Durch Herrn Markus Lampe (Architekt BDA) vom Büro WoltersPartner ist ein Entwurf für den neuen Kindergarten am Ludgerusstift erarbeitet worden. Dieser wurde

am 28.06.2017 im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Der Entwurf ist positiv bewertet worden. Es  wurden einige Anregungen zu Details formuliert. Herr Lampe wird die Planung im Ausschuss vorstellen und dabei auch auf die Anregungen eingehen.

 

Der Bauherr möchte nunmehr einen Bauantrag stellen. Eine Beratung soll daher frühzeitig stattfinden.

 

Planungsrechtlich ist auszuführen, dass sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt, also ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes zulässig ist. Der Entwurf des Bebauungsplanes enthält jedoch auch keine Festsetzungen, welche dem Bauvorhaben entgegenstehen.

 

Verwaltungsseitig wird die Planung begrüßt. Der Standort ist sehr geeignet für den Kindergarten und wertet den Bereich auf. Die Kindertagesstätte ist bereits auf dem Gelände ansässig und erfüllt schon heute die Intention des Entwicklungskonzeptes „Ludgerusviertel“ mit Leben, welches eine Öffnung des Gebietes für neue Nutzungen vorsieht und sich als Ort der Begegnung auch für Jung und Alt verstehen möchte.

Das Gebäude fügt sich in die Struktur der Umgebung ein. Die Kapelle dominiert weiterhin die Platzsituation. Die geplanten Bauhöhen ermöglichen nur  zwei nutzbare Ebenen. Der Mehrzweckraum soll Richtung Parkplatz auskragen und macht die Funktion des Gebäudes transparent. Dem Kindergarten sind 7 Stellplätze zugeordnet (gemäß Landesbauordnung könnten maximal drei gefordert werden).

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zu dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Sofern sich in den Genehmigungsunterlagen erheblich Abweichungen vom Entwurf ergeben, wird die Planung zur erneuten Beratung vorgelegt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Top 1 dieser öffentlichen Sitzung und Top 1 dieser nicht öffentlichen

                   Sitzung

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan

Grundrisse

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