Sachverhalt:
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
das Neubaugebiet im Bereich der Osterwicker Straße sind bereits abgeschlossen.
Mit der Bekanntmachung vom 14. Juli 2017 ist der Bebauungsplan „Wohnen am
Freibad“ rechtskräftig geworden. Die frühzeitige Vergabe des Straßennamens wie
auch die Zuordnung der Hausnummern, vor Vergabe der Grundstücke, hat sich
bereits bei anderen Baugebieten als sinnvoll gezeigt.
Bezüglich einer möglichen Namensgebung wurde
Kontakt mit dem Heimatverein aufgenommen. Bei bisherigen Straßennamenvergaben
wurde häufig auf Flurbezeichnungen zurückgegriffen. Nach Auskunft des
Heimatvereins lautet die alte
Flurnamensbezeichnung im Bereich des Neubaugebietes „Baummaijers Kamp“. Ein
Stück weiter westlich befindet sich die Bezeichnung „an´t Leeproosenhuus“. Aus
diesen Flurnamensbezeichnungen konnte kein geeigneter Straßenname gebildet
werden.
Aufgrund der Lage des Neubaugebietes wurde verwaltungsseitig
der Vorschlag
„Am
Freibad“
ausgearbeitet. Das Neubaugebiet liegt rückwärtig zum Freibad der Stadt
Billerbeck. Das Freibad ist nicht nur bei den Billerbeckern, sondern auch bei
vielen auswärtigen Bürgerinnen und Bürgern bekannt, daher ist die Bezeichnung
„Am Freibad“ ein einprägsamer Straßenname und unverwechselbar. Es ist
offensichtlich, dass sich die Straße „Am Freibad“ auch in der Nähe des
Freibades der Stadt Billerbeck befindet, daher ist das Neubaugebiet auch gut zu
finden.
Die
geplanten Hausnummern, die auch gleichzeitig die Vergabenummern sein sollen,
sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, dass die neue
Erschließungsstraße den Namen „Am Freibad“ erhält.
Im
Auftrag Im
Auftrag
Sandra
Niemann Hubertus
Messing
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter
Anlagen:
Lageplan Neubaugebiet „Wohnen am Freibad“