Betreff
Bauantrag zur Erweiterung einer eingehausten Verladeanlage mit Fahrzeugwaage
Vorlage
FBPB/1299/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Zu dem geplanten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. 

 


Sachverhalt:

 

Für das Mischfutterwerk an der Industriestraße nordwestlich des Bahnhofs liegt ein immissionsschutzrechtlicher Antrag zur Erweiterung um eine eingehauste Verladeanlage mit Fahrzeugwaage vor.

Es ist geplant, neben dem bestehenden Produktionsgebäude in Richtung Bahnlinie eine Verladeanlage mit Fahrzeugwaage zu errichten, um wetterunabhängig Fertigwaren verladen zu können und durch die integrierte Fahrzeugwaage die dafür erforderlichen Fahrbewegungen auf dem Gelände zu reduzieren.

Die Anlage soll Fertigwarenzellen erhalten und über einen neuen Klappkasten mittels zwei geschlossener Trogkettenförderer an die bestehende Anlage angeschlossen werden. Die Verladegarnituren werden über Filter abgesaugt.

 

Die neue Verladung ersetzt vorhandene Verladepunkte, die bislang nicht eingehaust sind. Das vorliegende Schallgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei maximal vier Beladungen in der lautesten Nachtstunde und 80 Beladungen in der Tagzeit die Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen Wohnhäusern eingehalten werden.

 

Das Gebäude soll Richtung Norden die Baugrenze überschreiten. Des Weiteren muss für die Beschickung der Verladezellen ein schmaler Bereich der Verladeanlage für die Einhausung des Elevators um 1,00 m erhöht werden.

 

Zur Begründung ist ausgeführt, dass die neue Verladeanlage direkt an das Bestandsgebäude gebaut werden soll, um mit möglichst wirtschaftlichen Förderwegen die Nutzung der Verladeanlage zu gewährleisten. Um die für die Erweiterung erforderlichen zwei Fahrspuren realisieren zu können, ergibt sich ein höherer Platzbedarf.

Um den für die Beschickung erforderlichen Elevator und Trogkettenförderer wettergeschützt einhausen zu können, muss die Anlage in einem Streifen um 1,00 m erhöht werden. Ansonsten wird die Einhausung in gleicher Höhe (22,00 m) angebaut.

 

Es ist vorgesehen, die Fassade mit Trapezblech in gleicher Farbe wie die Bestandsgebäude zu gestalten. Dies ist auch im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags von 2002 vereinbart worden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den beantragten Befreiungen zuzustimmen. Bisher als Bahngelände festgesetzte Flächen wurden zwischenzeitlich an die anliegenden Gewerbebetriebe veräußert. Die Abstände zur Bahnlinie sind daher immer noch ausreichend. Die Baugrenzen sind entlang der Bahnlinie nicht überall identisch festgesetzt. Es gibt bereits Bauteile, die in ähnlicher Tiefe errichtet wurden. Grundzüge der Planung sind daher nicht beeinträchtigt.

 

 

i. A.                                                     i. A.    

 

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

Ausschnitt Lageplan:

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Übersicht

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