Sachverhalt:
Der
Betriebsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.04.2016 bzw. der Rat am
12.05.2016 mit der Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im 2. Bauabschnitt befasst.
Schon vorher wurde für den 1. Bauabschnitt eine gleichlautende Satzung
beschlossen.
Die Satzungen sind
in Kraft und die entsprechenden Zustands- u. Funktionsprüfungen wurden mit
Ausnahme eines Falles vorgelegt.
Auch hat der Rat
der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 14.12.2017 die 6. Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK )beschlossen, dieses wurde inzwischen der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Gegenstand im vorgelegten ABK ist
auch das Fremdwassersanierungskonzept, dieses sieht die weitere Durchführung
der Fremdwasser- Innenstadtsanierung vor.
Nunmehr sind die
notwendigen Schritte zur Durchführung des 3. Bauabschnittes vorzusehen und die
dafür notwendige Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen liegt dieser Verwaltungsvorlage
bei. Dem liegt folgender Zeitplan zugrunde:
•
Vergabe
der öffentlichen Kanalbaumaßnahme: Mai 2018
•
Beginn
der öffentl. Baumaßnahme: Mai 2018
•
Beschluss
der Prüfsatzung: 22.02.2018
•
Späteste
Abgabe der Vollmachtserklärung: 29. Juni 2018
•
Fertigstellung
der öffentl. Baumaßnahme: ca. Dezember 2018 (wetterabhängig)
•
Submission
der Sammelausschreibung: 27. August 2018
•
Späteste
Vorlage aller Förderanträge: 21. September 2018
•
Förderantrag
wird gestellt: 28. September 2018
•
Sanierungsarbeiten
auf den Grundstücken: ab Oktober 2018
•
Fertigstellung
der Arbeiten auf den Grundstücken: Juni 2019
•
Vorlage
der Zustands- u. Funktionskontrolle: bis 30. Juni 2019
•
Abrechnung
der Förderung: in Abhängigkeit der Vorlage der Rechnungen, spätestens 31.
Juli 2019 (Förderbedingung!)
Dieser Zeitplan wurde in der Bürgerversammlung zum 3. Bauabschnitt am
05.02.2018 vorgetragen und wurde allen Rats- und Ausschussmitgliedern per email
zugesandt.
Die vorliegende Satzung sieht die Durchführung der Zustands- und
Funktionskontrolle spätestens bis zum 30.06.2019 vor, die Vorlage der
entsprechenden Bescheinigung ist spätestens bis zum 31.07.2019 vorzusehen.
Hiermit soll gewährleistet werden, dass die kontinuierliche Abarbeitung der
einzelnen Bauabschnitte möglich ist.
Der 4. Bauabschnitt soll im Zusammenhang zur Förderung aus
Städtebaumitteln für die Gestaltung der Straßen Lilienbeck und Mühlenstraße
vorrausichtlich in 2020 durchgeführt werden.
.
i.V.
Rainer Hein Hubertus
Messing
Betriebsleiter Fachbereichsleiter
Bezug: Sitzung des Betriebsausschusses am 12.04.2016, TOP 1 ö.S.
Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 12.05.2016, TOP 3 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ---
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: ---
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro: ---
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: ---
Anlagen:
Satzung