Betreff
Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. Bauabschnitt (Schmiedestraße, Münsterstraße, Kurze Str, Bahnhofstraße)
Vorlage
AB/0227/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die anliegende Satzung wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Betriebsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.04.2016 bzw. der Rat am 12.05.2016 mit der Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im 2. Bauabschnitt befasst. Schon vorher wurde für den 1. Bauabschnitt eine gleichlautende Satzung beschlossen.

Die Satzungen sind in Kraft und die entsprechenden Zustands- u. Funktionsprüfungen wurden mit Ausnahme eines Falles vorgelegt.

 

Auch hat der Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 14.12.2017 die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK )beschlossen, dieses wurde inzwischen der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Gegenstand im vorgelegten ABK ist auch das Fremdwassersanierungskonzept, dieses sieht die weitere Durchführung der Fremdwasser- Innenstadtsanierung vor.

 

 

Nunmehr sind die notwendigen Schritte zur Durchführung des 3. Bauabschnittes vorzusehen und die dafür notwendige Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen liegt dieser Verwaltungsvorlage bei. Dem liegt folgender Zeitplan zugrunde:

 

         Vergabe der öffentlichen Kanalbaumaßnahme: Mai 2018

         Beginn der öffentl. Baumaßnahme:  Mai 2018

         Beschluss der Prüfsatzung: 22.02.2018

         Späteste Abgabe der Vollmachtserklärung: 29. Juni 2018

         Fertigstellung der öffentl. Baumaßnahme: ca. Dezember 2018 (wetterabhängig)

         Submission der Sammelausschreibung: 27. August 2018

         Späteste Vorlage aller Förderanträge: 21. September 2018

         Förderantrag wird gestellt: 28. September 2018

         Sanierungsarbeiten auf den Grundstücken: ab Oktober 2018

         Fertigstellung der Arbeiten auf den Grundstücken: Juni 2019

         Vorlage der Zustands- u. Funktionskontrolle: bis 30. Juni 2019

         Abrechnung der Förderung: in Abhängigkeit der Vorlage der Rechnungen, spätestens 31. Juli 2019 (Förderbedingung!)

 

Dieser Zeitplan wurde in der Bürgerversammlung zum 3. Bauabschnitt am 05.02.2018 vorgetragen und wurde allen Rats- und Ausschussmitgliedern per email zugesandt.

 

Die vorliegende Satzung sieht die Durchführung der Zustands- und Funktionskontrolle spätestens bis zum 30.06.2019 vor, die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung ist spätestens bis zum 31.07.2019 vorzusehen. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die kontinuierliche Abarbeitung der einzelnen Bauabschnitte möglich ist.

 

Der 4. Bauabschnitt soll im Zusammenhang zur Förderung aus Städtebaumitteln für die Gestaltung der Straßen Lilienbeck und Mühlenstraße vorrausichtlich in 2020 durchgeführt werden.

 

.

 

 

                                                                                    i.V.

Rainer Hein                                                              Hubertus Messing

Betriebsleiter                                                             Fachbereichsleiter

 


Bezug:      Sitzung des Betriebsausschusses am 12.04.2016, TOP 1 ö.S.

                   Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 12.05.2016, TOP 3 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---


 


Anlagen:

 

 

Satzung