Betreff
Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2017 für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/0233/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2017 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von insgesamt 57.917,24 € (davon 57.165,80 € bei der Schmutzwassergebühr und 751,44 € bei der Niederschlagswassergebühr) wird in die Kalkulationen für die Wirtschaftsjahre 2019/2020 eingestellt.


Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Der anliegenden Nachkalkulation ist zu entnehmen, dass sowohl hinsichtlich des Anteils für Schmutzwasser als auch hinsichtlich des Anteils für Niederschlagswasser

Überdeckungen zu verzeichnen sind.

 

Sie betragen              57.165,80 € bei der Schmutzwassergebühr

und                                   751,44 € bei der Niederschlagswassergebühr,

 

somit insgesamt 57.917,24 €.

 

Kostenunterdeckungen müssen, Kostenüberdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen werden.

 

Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch die Gewinn- und Verlustrechnung 2017 die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten, die Erstattung von Hausanschlusskosten sowie die Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Weiterhin bleiben auch Abgänge von Restbuchwerden aus Anlagenabgängen, periodenfremde Aufwendungen und Erträge sowie Einzelwertberichtigungen zu Forderungen in der Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin

 

 


Anlagen:

 

 

Nachkalkulation 2017