Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2017 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von insgesamt 57.917,24 € (davon 57.165,80 € bei der Schmutzwassergebühr und 751,44 € bei der Niederschlagswassergebühr) wird in die Kalkulationen für die Wirtschaftsjahre 2019/2020 eingestellt.
Sachverhalt:
Gem. § 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen.
Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
Der anliegenden
Nachkalkulation ist zu entnehmen, dass sowohl hinsichtlich des Anteils für
Schmutzwasser als auch hinsichtlich des Anteils für Niederschlagswasser
Überdeckungen zu
verzeichnen sind.
Sie betragen 57.165,80 € bei der
Schmutzwassergebühr
und 751,44 € bei der
Niederschlagswassergebühr,
somit insgesamt 57.917,24 €.
Kostenunterdeckungen
müssen, Kostenüberdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen
werden.
Es wird der
Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum
handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch die Gewinn- und Verlustrechnung
2017 die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der
Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten,
die Erstattung von Hausanschlusskosten sowie die Kleineinleiterabgabe und die
Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Weiterhin bleiben
auch Abgänge von Restbuchwerden aus Anlagenabgängen, periodenfremde
Aufwendungen und Erträge sowie Einzelwertberichtigungen zu Forderungen in der
Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nachkalkulation 2017