a)
Die in der Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung 2007 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis
genommen.
b)
Die Straßenreinigungsgebühren werden auf 1,33 €
festgesetzt.
c) Die 8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kosten und Einnahmen für die Gebührenbedarfsberechnung 2007 wurden neu kalkuliert. Die Unternehmervergütung an die Firma Remondis ist im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erhöht worden. Zusätzlich ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % mit in die Gebührenbedarfsberechnung eingeflossen. Bei der Gebührenermittlung wurde ein Überschuss aus dem Jahr 2005 von 1.370,00 €, der nach § 6 Abs. 2 KAG innerhalb von drei Jahren auszugleichen ist, berücksichtigt.
Aufgrund der erhöhten Kosten für die Straßenreinigung sowie der Erhöhung der Mehrwertsteuer kann eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren nicht vermieden werden. Die Straßenreinigungsgebühren werden somit auf 1,33 € (bisher: 1,27€) festgesetzt.
Eine Änderung des § 6 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung ist erforderlich.
Um Beschlussfassung entsprechend der Verwaltungsvorlage wird gebeten.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2007
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck vom 24. Dezember 1993 - 8. Änderung -