Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Osterwicker Straße"
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Vorlage
FBPB/1393/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ entsprechend der im Sachverhalt dargelegten Parameter vorzubereiten.


Sachverhalt:

 

Die Eigentümerin des Grundstückes Osterwicker Straße 18 - 20 möchte dort gerne ein Mehrparteienhaus errichten. Sie bittet um die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, um dort eine ähnliche Bebauung realisieren zu können, wie auf den Grundstücken Osterwicker Straße 10 und 12 errichtet wurde.

 

Der heutige Bebauungsplan sieht für das Grundstück zwar bereits eine Bebauungsmöglichkeit in gleicher Höhe und ähnlicher Ausdehnung vor, das Baufeld liegt jedoch an der Straße und nicht mit einem Versatz Richtung Berkel.

 

Link zum Bebauungsplan: https://www.kreis-coesfeld.de/ASWeb/BBPDokumente/bi/BI_029_Osterwicker_Strasse.pdf

 

Verwaltungsseitig wird die geplante Bebauung des Grundstückes begrüßt. Im Plangebiet sind aufgrund der Tiefe der Grundstücke, der Gebäudestrukturen  und der Erschließung über die Landstraße 581 (Osterwicker Straße) auch größere Baukörper städtebaulich verträglich.

Der Wunsch, die Stellplätze Richtung Straße zu orientieren, ist verständlich, da der Baukörper so von der stark befahrenen Straße abrückt und die Stellplätze nicht im Garten angeordnet werden müssen. Es wäre auch denkbar die Stellplätze seitlich anzuordnen, dies würde jedoch zu einer erheblichen Verkleinerung des Bauvolumens führen. Zudem stünden mehr Autos entlang der Nachbargrenze.

Allerdings wird es als erforderlich angesehen, die Parkflächen in gleicher Art mit einer Hecke einzugrünen, wie auf den o. g. Grundstücken bereits geschehen.

 

Die Grundstücksgrenze Richtung Berkel verläuft heute relativ dicht am Gebäudebestand entlang. Zwar nutzen und/oder pflegen die Anlieger bereits Flächen der Stadt, zur Realisierung der geplanten Bebauung werden jedoch noch Grundstücksgeschäfte erforderlich, die im Weiteren im zuständigen Ausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Seit Rechtskraft des gültigen Bebauungsplanes wurde das Überschwemmungsgebiet neu festgesetzt und liegt entsprechend der tatsächlichen Topographie jetzt südlich der Berkel. Zudem wurde der Landschaftsplan Baumberge Nord aufgestellt, der südlich des  Plangebietes Festsetzungen vorsieht; auch das FFH- Gebiet liegt südlich der Berkel. Die Untere Naturschutzbehörde sieht keine grundsätzlichen Bedenken, es wird jedoch erforderlich sein, die FFH-Verträglichkeit nachzuweisen.

 

Verwaltungsseitig wird es zudem als wichtig angesehen die Böschung und Böschungsoberkante zur Berkel zu schützen. Ein ausreichend breiter Uferrandstreifen sollte gesichert und Abgrabungen und Auffüllungen im Umfeld ausgeschlossen werden.

 

Die Nachbarn sind über die geplante Bebauung informiert. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Grundstücke und der erheblichen Grundstückstiefen soll im Rahmen der Erarbeitung eines Planentwurfes geklärt werden, ob auch für weitere Grundstücke Änderungsbedarf besteht. Möglicher Inhalt eines städtebaulichen Vertrages ist daher noch nicht abschließend klar. Notwendige Regelungen werden im weiteren Planverfahren getroffen.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Anlagen:

Aktueller Katasterauszug

Lageplan des Plankonzeptes