Betreff
Festsetzung der Umlagekosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW; 1. Änderungssatzung
Vorlage
FBF/0447/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die 1. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Nach Beschluss der Neufassung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) vom 14.12.2017 wurde die Befliegung und Auswertung der Daten bezüglich der Unterscheidung zwischen versiegelten und übrigen Flächen in 2018 in Auftrag gegeben. Die ausgewerteten Daten liegen aktuell gerade vor, an der EDV-Umsetzung arbeitet momentan noch der Softwareanbieter. Sobald die Umsetzung erfolgt ist, werden die Grundstückseigentümer über die ermittelten Flächengrößen informiert.

 

Anhand der ausgewerteten Grundstücksflächen wurden nun die Umlagekosten für das Jahr 2019 neu berechnet. Durch den Unterschied, dass für das Jahr 2018 kalkulierte Versiegelungsflächen zugrunde gelegt werden konnten und für 2019 jetzt exakt ermittelte Versiegelungsdaten vorliegen, sowie die Kosten der Flächenauswertung in 2019 nicht mehr anfallen, gibt es bei den Umlagekosten folgende Änderungen:

 

 

2018

2019

 

Unterhaltungsverband

Flächenart

Flächenart

versiegelt

übrige

versiegelt

übrige

 

Gebührensatz in € je m²

 

Gebührensatz in € je m²

Mittlere Berkel

0,02622

0,00015

0,03132

0,00009

Münstersche Aa

0,03008

0,00018

0,03558

0,00010

Obere Berkel

0,01642

0,00015

0,00886

0,00008

Obere Stever

0,03175

0,00019

0,02126

0,00015

Steinfurter Aa Coesfeld

0,01818

0,00011

0,00978

0,00003

Steinfurter Aa Steinfurt

0,03339

0,00021

0,01665

0,00015

 

Eine Spitzabrechnung der Umlagekosten für das Jahr 2018 erfolgt mit der Gebührenkalkulation 2020. Überdeckungen oder Unterdeckungen werden in der nächsten Gebührenkalkulation wieder mit eingestellt.

 

i.A.                                          i.A.                                         

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Marion Dirks

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin                                   Bürgermeisterin


Anlagen:

1)    Kalkulation WaBoV Gebühren 2019

2)    Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW