Sachverhalt:
Nach Beschluss der Neufassung der Satzung der Stadt Billerbeck zur
Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 Landeswassergesetz NRW
(LWG NRW) vom 14.12.2017 wurde die Befliegung und Auswertung der Daten
bezüglich der Unterscheidung zwischen versiegelten und übrigen Flächen in 2018
in Auftrag gegeben. Die ausgewerteten Daten liegen aktuell gerade vor, an der
EDV-Umsetzung arbeitet momentan noch der Softwareanbieter. Sobald die Umsetzung
erfolgt ist, werden die Grundstückseigentümer über die ermittelten
Flächengrößen informiert.
Anhand der
ausgewerteten Grundstücksflächen wurden nun die Umlagekosten für das Jahr 2019
neu berechnet. Durch den Unterschied, dass für das Jahr 2018 kalkulierte
Versiegelungsflächen zugrunde gelegt werden konnten und für 2019 jetzt exakt
ermittelte Versiegelungsdaten vorliegen, sowie die Kosten der Flächenauswertung
in 2019 nicht mehr anfallen, gibt es bei den Umlagekosten folgende Änderungen:
|
2018 |
2019 |
||
Unterhaltungsverband |
Flächenart |
Flächenart |
||
versiegelt |
übrige |
versiegelt |
übrige |
|
Gebührensatz in € je m² |
Gebührensatz in € je m² |
|||
Mittlere Berkel |
0,02622 |
0,00015 |
0,03132 |
0,00009 |
Münstersche Aa |
0,03008 |
0,00018 |
0,03558 |
0,00010 |
Obere Berkel |
0,01642 |
0,00015 |
0,00886 |
0,00008 |
Obere Stever |
0,03175 |
0,00019 |
0,02126 |
0,00015 |
Steinfurter Aa
Coesfeld |
0,01818 |
0,00011 |
0,00978 |
0,00003 |
Steinfurter Aa
Steinfurt |
0,03339 |
0,00021 |
0,01665 |
0,00015 |
Eine Spitzabrechnung der Umlagekosten für das Jahr 2018 erfolgt mit der
Gebührenkalkulation 2020. Überdeckungen oder Unterdeckungen werden in der
nächsten Gebührenkalkulation wieder mit eingestellt.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1)
Kalkulation
WaBoV Gebühren 2019
2)
Entwurf
der 1. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. §
64 LWG NRW