Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2019 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/0449/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 13.000 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2019 berücksichtigt.

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen.

d)    Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen wird auf 18,00 € festgesetzt.

e)    Die 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Im Zuge der für 2019 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019). Es wurden Gesamtkosten von 770.800 € kalkuliert. Gegenüber dem Ansatz von 2018 steigen die Kosten um 26.600 €. Die Kostensteigerungen resultieren überwiegend aus der Erhöhung der Grundgebühr und der Entsorgungskosten, die an den Kreis Coesfeld zu zahlen sind. Auch der Ansatz der tatsächlichen Personalkosten für die Papierkorbentleerung sowie Lohntariferhöhungen führen zu Mehrkosten im Abfallhaushalt. Ausgabenmindernd wirkt sich die kreisweite  Neuausschreibung für die Sammlung und den Transport des Hausmülls aus.

 

Gegenüber den Mehrausgaben stehen allerdings auch zusätzliche Mehreinnahmen aus dem Dualen System von kalkulierten 16.400 € für die Mitnutzung der Papiergefäße für Papierverpackungen. Diese Erstattungen wurden bislang über die Sammelkosten direkt verrechnet. Ab 2019 soll die Erstattung nach dem neuem Verpackungsgesetz zwischen den Systembetreibern und den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern direkt abgerechnet werden.

 

Unter Berücksichtigung der Mehrkosten und Mehrerträgen, verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 612.600 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2019). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen 603.700 €. Diese Mehrkosten werden jedoch durch eine gestiegene Anzahl an aufgestellte Restmüllgefäße (neue Mehrfamilienhäuser und Neubaugebiete) aufgeteilt, sodass die Gebühr für die Abfallbeseitigung gegenüber dem Jahr 2018 gleich bleibt.

Hiermit einbezogen wurde auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich i.H.v. 13.000 € aus dem Jahr 2015. Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen dann noch rd. 62.500 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zur Verfügung. Hier enthalten ist auch der Überschuss aus der Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2017 in Höhe von 47.681,61 €.

 

Während die Abfallgebühr aus 2018 auch für 2019 gehalten werden kann, muss jedoch die Gebühr für die Aufstellung und  der Umtausch von Abfallgefäßen erhöht werden. Dieser Preis hat sich im Zuge der Neuausschreibung ab dem Jahr 2019 um 3,00 € erhöht. Da diese Kosten verursachergerecht weitergegeben werden müssen, ist die Umtauschgebühr von 15,00 € auf 18,00 € anzupassen.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 

 

i.A.                                          i.A.                                         

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Marion Dirks

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin                                   Bürgermeisterin

 


Anlagen:

1)    Abschluss 2017, Produkt 11020 Abfallwirtschaft

2)    Gebührenbedarfsberechnung 2019

3)    12. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung, Entwurf