a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
Vorjahren in Höhe von 13.000 € entnommen und als Ertrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2019 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen wird auf 18,00 €
festgesetzt.
e) Die 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im Zuge der
für 2019 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung
wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung
für das Jahr 2019). Es wurden Gesamtkosten von 770.800 € kalkuliert. Gegenüber
dem Ansatz von 2018 steigen die Kosten um 26.600 €. Die Kostensteigerungen
resultieren überwiegend aus der Erhöhung der Grundgebühr und der
Entsorgungskosten, die an den Kreis Coesfeld zu zahlen sind. Auch der Ansatz
der tatsächlichen Personalkosten für die Papierkorbentleerung sowie Lohntariferhöhungen
führen zu Mehrkosten im Abfallhaushalt. Ausgabenmindernd wirkt sich die
kreisweite Neuausschreibung für die
Sammlung und den Transport des Hausmülls aus.
Gegenüber
den Mehrausgaben stehen allerdings auch zusätzliche Mehreinnahmen aus dem
Dualen System von kalkulierten 16.400 € für die Mitnutzung der Papiergefäße für
Papierverpackungen. Diese Erstattungen wurden bislang über die Sammelkosten
direkt verrechnet. Ab 2019 soll die Erstattung nach dem neuem Verpackungsgesetz
zwischen den Systembetreibern und den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern
direkt abgerechnet werden.
Unter
Berücksichtigung der Mehrkosten und Mehrerträgen, verbleibt ein über die Restmüllgefäße
zu verteilender Aufwand von 612.600 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation
2019). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese
Aufwendungen 603.700 €. Diese Mehrkosten werden jedoch durch eine gestiegene Anzahl
an aufgestellte Restmüllgefäße (neue Mehrfamilienhäuser und Neubaugebiete)
aufgeteilt, sodass die Gebühr für die Abfallbeseitigung gegenüber dem Jahr 2018
gleich bleibt.
Hiermit
einbezogen wurde auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
i.H.v. 13.000 € aus dem Jahr 2015. Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen
dann noch rd. 62.500 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zur
Verfügung. Hier enthalten ist auch der Überschuss aus der Nachkalkulation der
Gebührenbedarfsberechnung 2017 in Höhe von 47.681,61 €.
Während die
Abfallgebühr aus 2018 auch für 2019 gehalten werden kann, muss jedoch die
Gebühr für die Aufstellung und der
Umtausch von Abfallgefäßen erhöht werden. Dieser Preis hat sich im Zuge der
Neuausschreibung ab dem Jahr 2019 um 3,00 € erhöht. Da diese Kosten
verursachergerecht weitergegeben werden müssen, ist die Umtauschgebühr von
15,00 € auf 18,00 € anzupassen.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion Lammers Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1)
Abschluss
2017, Produkt 11020 Abfallwirtschaft
2)
Gebührenbedarfsberechnung
2019
3) 12. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung, Entwurf