Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Gemäß GO NRW, §§ 78 ff, werden die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das
Haushaltsjahr 2019 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen unter
Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen
Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste
zusammengefasst sind, beschlossen.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 11.10.2018 erfolgte die Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes 2019 in den Rat. Dieser wurde durch Beschluss des
Rates zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke
der Vorberatung sind 2 Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 06.11.2018 und 22.11.2018.
Die
Ergebnisse aus der ersten HFA-Beratung am 06.11.2018 wurden u. a. in die
Änderungslisten eingearbeitet.
Weiterhin
wurden die Aufwendungen der Kreis- und Jugendamtsumlage an die neuen
Hebesatzpunkte unter Berücksichtigung der Modellrechnung nach unten angepasst.
Mittlerweile
liegt auch eine Ergänzungsvorlage der Landesregierung zum Landeshaushalt vor.
Hierbei soll die Integrationspauschale von 432,8 Mio. €, die der Bund den
Ländern gewährt, für das Jahr 2019 wiederum nur zum Teil, 100 Mio. €, an die
Kommunen weitergeleitet werden. Der Ansatz wird in Höhe von 99.300 € im Produkt
05037 neu verplant.
Die übrigen
332,8 Mio. € sollen zur Umsetzung der FlüAG-Novelle veranschlagt werden und
nicht wie vom Bund angedacht zur Erstattung der Integrationskosten.
Neben den
Ergebnissen der Herbst- Steuerschätzung liegen seit dem 6. November auch die
regionalisierten Werte für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer 2019 für NRW vor. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll um 1
Mrd. € (Entwurf) steigen, bisher wurde dieser Betrag nicht im
Orientierungsdatenerlass der Landesregierung berücksichtigt. Eine Anpassung
wurde in der Änderungsliste vorgenommen.
Eine weitere
Anpassung ergibt sich aus der Beendigung der Beteiligung der Länder an der
Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“. Mit dem vorzeitigem Wegfall der
Länderbeteiligung ist nun auch die von den Gemeinden zu leistende
Mitfinanzierung über die erhöhte Gewerbesteuerumlage schon zum Ende des Jahres
zu beenden.
Bei den
genannten wesentlichen Änderungen handelt es sich um Gesetzesvorhaben bzw.
Steuerschätzungen. Auch wenn das Jahresergebnis im Plan sich verbessert, die
Orientierungsdaten eine Steigerung der Erträge prognostizieren und diese auch
berücksichtigt wurden, sollte beachtet werden, dass die Wirtschaftsweisen die
Konjunkturprognose letzte Woche abgesenkt haben. Als Gründe für den Abschwung
wird neben den weltweiten Risiken aufgrund der Handelskonflikte auch der
Fachkräftemangel angeführt. Aufgrund der Abundanz der Stadt Billerbeck auch in
den nächsten Jahren würde ein Ertragseinbruch erst mit starker zeitlicher
Verzögerung zu einem Ausgleich durch Schlüsselzuwendungen und geringerer zu
zahlender Kreis- und Jugendamtsumlage führen.
i. A. i.
V.
Marion Lammers Hubertus
Messing
Kämmerin Verhinderungsvertreter
Bezug: Sitzung des Rates am 11.10.2018, TOP 2 ö. S.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TOP 1 ö. S.
Anlagen:
1)
Änderungsvorschläge für den HFA am 22.11.2018 - Ergebnisplanung
2)
Änderungsvorschläge für den HFA am 22.11.2018 - Finanzplanung
3) Änderungsvorschläge für den HFA am 22.11.2018 - Investitionen