Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2018
hier: Vergabe der Plätze im Ferienprogramm nach Losverfahren
Vorlage
FBS/0071/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Antrag wird abgelehnt und die Vergabe der Plätze sollte wie bisher nach den sich kontinuierlich ändernden und dementsprechend anzupassenden Gegebenheiten erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem oben genannten Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird beantragt, die Plätze im Familienferienprogramm nach einem Losverfahren zu vergeben. Begründet wird dieser Antrag hauptsächlich damit, dass es einen großen Konkurrenzkampf um die Plätze gibt und das bisher angewandte Vergabeverfahren wenig transparent ist.

 

Um sich der Thematik Vergabe von Plätzen für Angebote des Familienferienprogramms annähern zu können, muss einleitend folgender Sachverhalt dargestellt werden.

Als es in den 90-er Jahren die ersten Ferienprogramme gab, wurden im Verhältnis zu heute nur einige wenige Angebote gemacht. In der Regel war hierfür auch keine Anmeldung erforderlich. Im Laufe der Jahre wurde das Angebot kontinuierlich gesteigert und viele weitere private Anbieter konnten ihr Ferienangebot im städtischen Familienferienprogramm bewerben lassen. Inzwischen hat das Gesamtangebot einen Rahmen erreicht, der eine Vielzahl von Bedarfen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen abdecken kann. Dieses wiederum wäre nicht möglich, ohne die vielen privaten Anbieter aus Vereinen und Verbänden, politischen Parteien und Unternehmen. Als Service für diese freien Anbieter hat die Stadt nach Wunsch das Anmeldeprozedere incl. Einzug der Teilnehmerentgelte übernommen. Neben den Angeboten, wofür eine Anmeldung nicht erforderlich ist, gab es in diesem Jahr mehr als 750 Teilnehmerplätze, wofür eine Anmeldung notwendig und oftmals auch eine Teilnehmergebühr zu entrichten war.

 

Im Laufe der letzten Jahre entwickelte sich in der Tat an den ersten Anmeldetagen eine Warteschlange. Schon seit Jahren haben sich dann die involvierten Mitarbeiter des Jugendzentrums und des Foyers beinahe jährlich damit beschäftigt, wie den Schlangen gegengesteuert werden kann. Kann überhaupt gesteuert werden? Oder darf man eine Wartezeit einfach auch mal in Kauf nehmen?

 

Folgende Lösungsansätze wurden diskutiert, teilweise auch erprobt und weiter entwickelt:

·           Anmeldung nur digital

       Hierfür wäre die Beschaffung einer Software erforderlich gewesen. Die Anschaffungskosten lagen damals im 4-stelligen Bereich zuzüglich jährlicher Pflegekosten. Angesichts des zu verwaltenden Ferienprogrammbudgets von damals 6.000,00 € erschien diese Lösung überzogen teuer und wurde deshalb verworfen.

 

·           Nur Anmeldung ohne Bezahlung

       Dieses Verfahren hätte die Wartezeiten für den Bürger verkürzt. Für die Verwaltung hätte es aber bedeutet, bei kostenpflichtigen Angeboten nachträglich das Geld einzufordern. Erfahrungsgemäß (auch von anderen Kommunen) stellte sich heraus, dass viele Anmeldungen dann nur als Platzhalter erfolgten und es immer wieder zu kurzfristigen Absagen kam oder Ersatzteilnehmer angeschrieben werden mussten.

 

·           Anmeldung wieder mit Bezahlung

       Hier kam es dann wieder zu längeren Wartezeiten, weil das Ausstellen einer Quittung viel Zeit in Anspruch nimmt. Die Quittung war deshalb erforderlich, da sie am Aktionstag als Teilnahmeberechtigung galt.

       Der Vorteil für den Bürger lag aber darin, dass er sich einen Gang sparen konnte, weil die Anmeldung und die Bezahlung schon verlässlich zur Teilnahme berechtigte. Der Teilnehmer weiß also sofort Bescheid, ob der nachgefragte Platz verfügbar ist oder nicht. Für diesen Vorteil muss er allerdings am ersten Anmeldetag etwas Zeit opfern. Für die Verwaltung war von Vorteil, nicht hinter den Teilnahmegebühren her laufen zu müssen.

 

·           Persönliche Anmeldung und telefonische Anmeldung

       Weil ein Teil der Anmeldungen nun auch telefonisch möglich war, wurde die Wartezeit derjenigen verkürzt, die sich persönlich anmelden wollten. Der Nachteil war, dass im ersten Jahr die zentrale Telefonleitung der Verwaltung auch für andere Anrufer blockiert war, die ein anderes Anliegen hatten. Im darauffolgenden Jahr wurde eine Extra-Nummer geschaltet. Aber auch hier zeigte sich eine gewisse Ungerechtigkeit: Der ein oder andere findige Anrufer für das Ferienprogramm ging an der Warteschlange vorbei, da er sich ja nicht mehr anmelden musste, sondern nur noch bezahlen wollte.

 

·           Persönliche Anmeldung + E-Mail-Anmeldung + telefonische Anmeldung am Folgetag

       Dieses Anmeldeverfahren wird seit 2 Jahren durchgeführt. Es ermöglicht eine Anmeldung, ohne das Erfordernis zum Beispiel Urlaub nehmen zu müssen und berücksichtigt zudem viele Vorteile für den Bürger aus den vorangegangenen und beschriebenen Anmeldeverfahren. Weiterhin werden die Wartezeiten verkürzt, nicht allerdings komplett abgeschafft. In diesem Jahr gab es nur am ersten Anmeldetag eine Warteschlange, die sich aber gegen 10.30 Uhr weitestgehend aufgelöst hat. Es wird eingeräumt, dass die Möglichkeit der Anmeldung mittels E-Mail evtl. zu einem gewissen Unmut führen kann, wenn der Absender meint, genau um 8.30 Uhr die Enter-Taste betätigt zu haben. Aber ist die Uhrzeit auf den privaten Rechnern auch die richtige? Der städtische Mail-Server ist an die Atomuhr gekoppelt und es ist somit davon auszugehen, dass hier die richtige Zeit berücksichtigt war. Aus Gründen der Transparenz hätte hierauf vielleicht hingewiesen werden können, dass auch hier im schlechtesten Falle schon eine Art Anmeldelotterie durchgeführt wird.

 

Im Laufe der letzten Jahre haben sich die zuständigen Mitarbeiter kontinuierlich über eine Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens Gedanken gemacht und es ist hier zu einer Art Entwicklungsprozess gekommen.

 

Für ein Losverfahren spricht, dass bei entsprechender Kommunikation hier für Transparenz gesorgt wird. Darüber hinaus wird eine Anmeldung auch nur einmal geführt, da eine Anmeldung einer Person von verschiedenen Anmeldern sofort ausgesondert werden könnte.

 

Dagegen kann nicht garantiert werden, dass Geschwisterkinder oder Freunde an einer Veranstaltung auch gemeinsam teilnehmen können. Ebenfalls ist der Aufwand für den Bürger, der sich bisher verlässlich anmelden konnte (Zahlung = Quittung = verlässliche Anmeldung), erhöht, da er sich zunächst einmal anmelden und dann in einem 2. Schritt nochmals für die Bezahlung sorgen muss. Der Aufwand für die Verwaltung ist zudem bei einem Losverfahren auch deutlich höher, da jeder, der in die Lostrommel kommt, angeschrieben werden muss. Denjenigen, die kein Losglück haben, muss abgesagt werden. Die glücklichen Teilnehmer müssen aufgefordert werden, die ggfl. ausstehende Teilnahmegebühr zu entrichten. Und dann kann es wiederum dazu kommen, dass die Gebühr doch nicht gezahlt wird und einem vorher Abgesagten über die Nachrückerliste die Anmeldung ermöglicht werden muss.

 

Insgesamt scheint die Festlegung auf ein Losverfahren bezogen auf die nächsten Jahre zu statisch zu sein. Da sich ein Anmeldeverhalten oftmals auch ändert, sollte eine Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren hier nicht erfolgen. Die Einführung eines Losverfahrens allein scheint hier nicht geeignet, ein evtl. bestehendes unwürdiges Hauen und Stechen um die besten Plätze zu unterbinden. Vorteile des einen Systems führen oftmals gleichzeitig zu neuen Nachteilen. Im Übrigen sind nur sehr vereinzelt und im Verhältnis zu den Anmeldeplätzen eher verschwindet geringe Unmutsäußerungen an den zuständigen Fachbereich herangetragen worden. Wenn es ein Problem gibt und evtl. für Ärger sorgen kann, liegt es eher daran, dass für einige Angebote nie genug Plätze vorgehalten werden können. Dieses wäre dann eher eine Frage des Geldes und weniger eine Frage des Anmeldeverfahrens.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Antrag in dieser Form abgelehnt werden. Die Einführung eines Losverfahrens sollte als Anregung für zukünftige Vergabeverfahren gewertet werden, und die Vergabe der Plätze sollte wie bisher nach den sich kontinuierlich ändernden und dementsprechend anzupassenden Gegebenheiten erfolgen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Martin Struffert                                                         Hubertus Messing

Fachbereichsleiter                                                   Verhinderungsvertreter

 

 

 

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 11.10.2018, TOP 20 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: