Betreff
Hundesteuersatzung der Stadt Billerbeck vom 21.10.2011; 1. Änderungssatzung
Vorlage
FBF/0453/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die 1. Änderungssatzung über die Hundesteuersatzung der Stadt Billerbeck wird in der der Sitzungsvorlage zum Haupt- und Finanzausschuss zum 22.11.2018 beigefügten Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Anpassung der Hundesteuersatzung erfolgt an die neuste Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

Aus diesem Anlass wurden zwei weitere Steuerbefreiungstatbestände in den Entwurf der Änderungssatzung mit aufgenommen. Zum einen soll

 

a)    die Einführung der Reduzierung der Hundesteuer für 1 Jahr nach Ablegen der Hundebegleitprüfung möglich sein, um einen sinnvollen Anreiz für Hundebesitzer zu schaffen mit ihrem Hund diese Ausbildung vorzunehmen. Die Begleithundeprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden, der mindestens 15 Monate alt ist und eindeutig identifizierbar (Tätowierung oder Chip). Ziel dieser Prüfung ist es einen sozialverträglichen, wesensstarken Hund zu haben, der den Alltagssituationen gewachsen ist. Um Nachweis- und Kontrollproblemen bei der Vielzahl von Vereinen, Ärzten etc. gegen zu steuern, wird vorgeschlagen den Nachweis nur von dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) oder einer Organisation mit vergleichbaren Prüfkriterien anzuerkennen.

 

b)    zum anderen soll die Haltung von Hunden, die aus einem von der Stadt Billerbeck bezuschussten Tierheim übernommen werden für 1 Jahr von der Hundesteuer befreit werden.

 

Auswirkungen auf die Höhe der Hundesteuererträge sind nicht kalkulierbar. Die  Formulierungen für die Befreiung wurden rechtlich abgeklärt durch den Städte- und Gemeindebund.

 

Die einzelnen Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben, wegfallende Passagen durch Streichung gekennzeichnet.

 

i.A.                                                                  i.V.                                         

 

 

 

Marion Lammers                                          Hubertus Messing

Fachbereichsleiterin                                               Verhinderungsvertreter

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

1.    Hundesteuersatzung der Stadt Billerbeck v. 21.10.2011, Entwurf mit markierten Änderungen

2.    Entwurf 1. Änderungssatzung Hundesteuer