Betreff
Kläranlage Billerbeck, hier: Erlaubnis gem. § 8 (1) WHG zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in der Berkel
Vorlage
AB/0239/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Erarbeitung eines Konzeptes zur weitergehenden Abwasserreinigung der Kläranlage Billerbeck wird in 2019 beauftragt und durchgeführt.


Sachverhalt:

 

Gem. anliegendem Entwurf einer Erlaubnis, die dem Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck im Rahmen der behördlichen Anhörung zugeleitet wurde, plant die Bezirksregierung Münster, die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Billerbeck zunächst nur bis zum 30.04.2021 zu erlauben.

 

Entgegen der bisherigen Festsetzung von Überwachungswerten werden nunmehr erstmalig auch Betriebsmittelwerte per Bescheid festgesetzt.

Die in der Anlage 1 aufgeführten Überwachungswerte entsprechen den bisherigen Werten und sind durch die Kläranlage Billerbeck ohne weiteres sicher zu stellen. Darüber hinaus sind die Betriebsmittelwerte für Pges von 0,5 mg/l und NH4-N von 1,5 mg/l durch die Kläranlage einzuhalten. Insofern wird bis zur Erlaubnisbefristung zum 30.04.2021 die Einhaltung der Auflagen sicher möglich sein.

 

Erstmalig ist bei der Erlaubniserteilung auch die Aufstellung eines Konzeptes als Nebenbestimmung in der Erlaubnis aufgeführt. Bis spätestens zum 30.10.2020 ist ein Konzept zur weitergehenden Frachtreduzierung für die Parameter Pges und NH4-N zu erarbeiten und vorzulegen. Hierbei soll als Planungsgröße für das Konzept ein Betriebsmittelwert von Pges < 0,2 mg/l und für NH4-N < 0,4 mg/l angesetzt werden. Dieses Konzept dient als Entscheidungsgrundlage für eine sich an den 30.04.2021 anschließende neu zu fassende Einleitungserlaubnis.

 

Hinsichtlich der Planungsgrößen für Pges < 0,2 mg/l und NH4-N < 0,4 mg/l werden z.Zt. und wurden mit der Bezirksregierung im Rahmen der Anhörung verschiedene Fragestellungen behandelt. Hierbei ist z.Zt. insbesondere die Herleitung der Anforderung aus der Gewässerbewirtschaftung aus Sicht des Abwasserbetriebes fraglich. In den Mischrechnungen wurden jeweils die vorliegenden Vorbelastungen des Gewässers angesetzt und insofern sind die Anforderungen an die Einleitung der Kläranlage deutlich höher als würde nur ein unbelastetes Gewässer angesetzt werden. Insofern wird durch das Bewirtschaftungsermessen der Bezirksregierung eine Vorbelastung des Gewässers vor der Einleitung durch die Kläranlage einerseits hingenommen und andererseits die Einleitung der Kläranlage der Stadt Billerbeck genutzt, um diese Vorbelastung mit auszugleichen. Aus Sicht des Abwasserbetriebes sollte als Vorbelastung lediglich eine durchschnittliche Vorbelastung angesetzt werden. Dies würde die Anforderungen für die Einleitung der Kläranlage reduzieren.

 

Davon unabhängig sind diese Fragestellungen jedoch auch im Rahmen des Konzeptes eingehender zu untersuchen und gegeneinander abzuwägen. Auch ist unstrittig, dass mit der Einleitung durch die Kläranlage eine Verschlechterung der Phosphor- und Ammoniumstickstoffkonzentrationen in der Berkel verbunden ist. So zumindest zeigt es das Intensivmessprogramm, das seitens der Bezirksregierung in der Berkel vorgenommen wurde.

 

Im Rahmen des Konzeptes ist zu ermitteln, mit welchen technischen Maßnahmen und welchen Kosten die geforderten Betriebsmittelwerte zukünftig erreichbar sein können und ob damit ein gutes ökologisches Potential im Abstrom der Kläranlage erreichbar ist. Im Weiteren soll jedoch auch untersucht werden, ob sich durch strukturelle Maßnahmen in der Berkel eine Möglichkeit bietet, die nachteiligen Veränderungen der Einleitung aus der Kläranlage auszugleichen.

 

Seitens der Betriebsleitung wird der Ansatz der Bezirksregierung insofern positiv gesehen, dass Alternativen zur technischen Nachrüstung der Kläranlage als Möglichkeit zur Verbesserung der Gewässerqualität vergleichend aufgeführt werden können und auch gleichrangig bewertet werden dürfen. Dies bietet durchaus die Chance, dass im Ergebnis eine strukturelle Verbesserung der Berkel wirtschaftlicher, aber auch genauso effizient zur Verbesserung der Gewässergüte beiträgt. Das kann nur durch die Aufstellung eines Konzeptes aufgezeigt werden.

 

Insofern wird seitens der Betriebsleitung empfohlen, dem Entwurf einer wasserrechtlichen Erlaubnis zuzustimmen und im weiteren Schritt durch die Aufstellung eines Konzeptes aufzuzeigen, inwiefern eine weitergehende Abwasserreinigung möglich ist.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Anlagen:

 

Entwurf des Erlaubnisbescheides