hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. In
der Planzeichnung wird die zulässige Dachneigung auf 30° bis 45° korrigiert.
2. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zu
den Alstätten II“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes
“Zu den Alstätten II“ mit den örtlichen
Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der
Begründung.
4. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“
beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
·
§89 Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411)
in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Baugesetzbuch) vom 25. Oktober 2018 bis zum 9. November 2018 (einschließlich)
durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld erhebt in ihrer Stellungnahme keine
Bedenken, weist jedoch drauf hin, dass die Aussagen der Begründung hinsichtlich
der zulässigen Dachneigung (30° bis 45°) im Widerspruch zu der zeichnerischen
Darstellung (30° bis 50°) stehen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen eine redaktionelle Korrektur dieses
Fehlers in der Planzeichnung vorzunehmen, da die Dachneigung, wie bei der
bereits bestehenden Hinterlandbebauung, mit 30° bis 45° vorgesehen ist.
Verwaltungsseitig wird unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander
vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Rainer Hein Marion
Dirks
Sachbearbeiterin stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Entwurf der
Planzeichnung
Entwurf der Begründung