Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Johanniskirchplatz/Coesfelder Straße/Baumgarten"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1400/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johanniskirchplatz/Coesfelder Straße/Baumgarten“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

2.    Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

3.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johanniskirchplatz/Coesfelder Straße/Baumgarten“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

·         § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

Entsprechend der Beschlüsse in der v. g. Sitzung wurde die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 23. Oktober 2018 bis zum 23. November 2018 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Von privater und öffentlicher Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

In Bezug auf die Anpassung des Flächennutzungsplanes (Änderung vom Mischgebiet zum allgemeinen Wohngebiet) hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und Ziele der Raumordnung nicht entgegenstehen.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Rainer Hein                                      Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             stellv. Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 09.10.2018, TOP 3 ö.S., und des Rates vom 11.10.2018, TOP 15 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Entwurf der Planzeichnung

Entwurf der Begründung