Betreff
46. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Conze Colsman"
hier: Ergebnisse der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FBPB/1401/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren :

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen der Bodenschutzbehörde werden berücksichtigt.

2.    Die Hinweise des LWL -Archäologie für Westfalen- werden zur Kenntnis genommen und sind in der Planzeichnung aufgenommen.

3.    Die Hinweise der Thyssengas GmbH werden zur Kenntnis genommen. Den Anregung wird teilweise gefolgt.

4.    Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

 

Abschließende Beschlüsse:

5.    Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

6.    Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

7.    Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

8.    Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes  „Sondergebiet Conze Colsman” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 46. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.

9.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman” unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.

10. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung bzw.

·         § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 23. Oktober 2018 bis zum 23. November 2018 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von öffentlicher und privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hat ihren Hinweis zum Tiefflugkorridor wiederholt.  

 

Die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind als Grundlage der Abwägung ebenfalls noch einmal beigefügt (Anlage II).

Die Aufstellungen mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Reiner Hein                                     Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Stellvertr. Fachbereichsleiter         Bürgermeisterin

 

 

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 09.10.2018, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 11.10.2018, TOP 14 ö.S.      


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

·           Stellungnahmen gem. §§ 3 (1 ) / 4 (1) BauGB

·           46. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung

·           46. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung mit Umweltbericht

·           Auswirkungs- und Verträglichkeitsprüfung

·           1. Änderung Bebauungsplan „Sondergebiet Conze Colsman“ - Entwurf Planzeichnung

·           1. Änderung Bebauungsplan „Sondergebiet Conze Colsman“ - Entwurf Begründung mit Umweltbericht und Immissionsschutz-Gutachten