Betreff
Heimatförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: Auslobung eines Heimatpreises für die Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/0460/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt die Teilnahme am „Heimat-Preis“ des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“.

 

Für den Heimatpreis des Jahres 2019 legt der Rat der Stadt Billerbeck folgende Preiskriterien fest:

 

  • Verdienste um die Heimat
  • Pflege und Förderung von Bräuchen
  • Erhalt von Kultur und Tradition
  • Engagement zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt Billerbeck

 

Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt sein.


Sachverhalt:

 

Unter dem Namen „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ hat die Landesregierung NRW Mitte August ein neues Förderprogramm aufgelegt, in welchem bis zum Jahr 2022 die Summe von 150 Millionen € zur Verfügung steht. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen.

 

Ein Element dieses Förderprogramms ist der „Heimat-Preis“. Die Landesregierung fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ durch Gemeinden und Gemeindeverbänden.

 

In der Sitzung des Ausschusses vom Generation und Kulturausschusses am 20.11.2018 wurde die Fördermöglichkeit um den Heimatpreis vorgestellt. Grundsätzlich konnten sich die Ausschussmitglieder die Auslobung eines solchen Heimatpreises für die Stadt Billerbeck vorstellen. Es wurde vereinbart, dass sich ein Arbeitskreis bildet, der die Preiskriterien sowie die weiteren Modalitäten klärt.

Dieser Arbeitskreis hat am 29.11.2018 getagt und die Ergebnisse sind in dieser Vorlage mit eingeflossen

 

Soweit eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Billerbeck hinsichtlich der Teilnahme am „Heimat-Preis“ des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ sowie über die Preiskriterien ergeht, kann die erste Preisverleihung im Jahr 2019 erfolgen.

 

 

Verleihungsgrundlagen des „Heimat-Preises“ der  Stadt Billerbeck

 

1.      Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des „Heimat-Preises“ sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Billerbeck sowie Vereine und Institutionen mit Sitz in der Stadt Billerbeck. Die Ausübung des Vorschlagsrechtes erfolgt mittels Formblatt.

2.      Die Verleihung des „Heimat-Preises“ im Jahr 2019 erfolgt ausschließlich an Vereine und sonstige Institutionen, deren Wirken auf das Gebiet der Stadt Billerbeck eingestuft werden kann. Der Verein bzw. die Institution soll überwiegend mit Ehrenamtlern tätig werden.

3.      Die Fördersumme des Landes Nordrhein-Westfalen für den Heimatpreis beträgt 5.000 Euro.

4.      Der Preisträger stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.

 

Auswahlverfahren

 

1.      Die Ausübung des Vorschlagsrechtes ist bis zum 30.04.2019 möglich.

2.      Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlägen bringt die Verwaltung eine Vorlage in den Ausschuss  für Generationen und Kultur ein, in welcher die eingereichten Vorschläge dargelegt werden. Hier soll auch die Entscheidung abschließend getroffen werden.

3.      Es wird eine Aufteilung des Preisgeldes wie folgt vorgeschlagen:

 

1.   Preis    2.500,00 €

2.   Preis    1.500,00 €

3.   Preis    1.000,00 €

Form der Verleihung

 

Der „Heimat-Preis“ wird im Rahmen einer Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck an den Preisträger verliehen. Die Preisverleihung ist für die Ratssitzung am 10.10.2019 vorgesehen.

 

Teilnahme und Preiskriterien (Gremienbeschluss)

 

Gemäß den Fördervoraussetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es eines Ratsbeschlusses, dass die Stadt Billerbeck den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. Der Gremienbeschluss hat zudem die Preiskriterien festzulegen. Für diese gibt es keine Mindestanzahl, so dass die Festlegung von z.B. vier Kriterien möglich ist.

 

Die Gemeinden und Gemeindeverbände würdigen im Rahmen der Teilnahme an dem Förderelement „Heimat-Preis“ das lokale Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist dieser angemessen zu berücksichtigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird für das Jahr 2019 auf die Festlegung eines Schwerpunktes verzichten.

 

Aus Sicht des Arbeitskreises und der Verwaltung sind folgende Preiskriterien sinnvoll, um dem Zweck des „Heimat-Preises“ Rechnung zu tragen:

 

 

·           Verdienste um die Heimat

·           Erhaltung, Pflege und Förderung von Bräuchen

·           Engagement für die Kultur und Tradition

·           Engagement zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt Billerbeck

 

Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt werden.

 

Antragsverfahren auf Gewährung einer Zuwendung:

 

Nach erfolgtem Ratsbeschluss kann die Verwaltung einen Antrag an die zuständige Bezirksregierung richten.

 

Sollte dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme „Heimat-Preis“ durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht entsprochen werden, wird kein „Heimat-Preis“ verliehen.

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                       Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                      Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: