hier: Auslobung eines Heimatpreises für die Stadt Billerbeck
Der Rat der Stadt
Billerbeck beschließt die Teilnahme am „Heimat-Preis“ des vom Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten Förderprogrammes
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“.
Für den Heimatpreis des
Jahres 2019 legt der Rat der Stadt Billerbeck folgende Preiskriterien fest:
- Verdienste um die Heimat
- Pflege und Förderung von Bräuchen
- Erhalt von Kultur und Tradition
- Engagement zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der
Stadt Billerbeck
Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt sein.
Sachverhalt:
Unter dem Namen „Heimat.
Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ hat die
Landesregierung NRW Mitte August ein neues Förderprogramm aufgelegt, in welchem
bis zum Jahr 2022 die Summe von 150 Millionen € zur Verfügung steht. Ziel des
Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu
begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich
sichtbar werden zu lassen.
Ein Element dieses
Förderprogramms ist der „Heimat-Preis“. Die Landesregierung fördert durch die
Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“
durch Gemeinden und Gemeindeverbänden.
In der Sitzung des Ausschusses
vom Generation und Kulturausschusses am 20.11.2018 wurde die Fördermöglichkeit
um den Heimatpreis vorgestellt. Grundsätzlich konnten sich die
Ausschussmitglieder die Auslobung eines solchen Heimatpreises für die Stadt
Billerbeck vorstellen. Es wurde vereinbart, dass sich ein Arbeitskreis bildet,
der die Preiskriterien sowie die weiteren Modalitäten klärt.
Dieser Arbeitskreis hat
am 29.11.2018 getagt und die Ergebnisse sind in dieser Vorlage mit eingeflossen
Soweit eine
Beschlussfassung des Rates der Stadt Billerbeck hinsichtlich der Teilnahme am
„Heimat-Preis“ des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung NRW aufgelegten Förderprogrammes „Heimat. Zukunft.
Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ sowie über die
Preiskriterien ergeht, kann die erste Preisverleihung im Jahr 2019 erfolgen.
Verleihungsgrundlagen des „Heimat-Preises“ der Stadt Billerbeck
1. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des „Heimat-Preises“ sind alle
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Billerbeck sowie Vereine und
Institutionen mit Sitz in der Stadt Billerbeck. Die Ausübung des
Vorschlagsrechtes erfolgt mittels Formblatt.
2. Die Verleihung des „Heimat-Preises“ im Jahr 2019 erfolgt ausschließlich
an Vereine und sonstige Institutionen, deren Wirken auf das Gebiet der Stadt
Billerbeck eingestuft werden kann. Der Verein bzw. die Institution soll überwiegend
mit Ehrenamtlern tätig werden.
3. Die Fördersumme des Landes Nordrhein-Westfalen für den Heimatpreis
beträgt 5.000 Euro.
4. Der Preisträger stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf
Landesebene.
Auswahlverfahren
1. Die Ausübung des Vorschlagsrechtes ist bis zum 30.04.2019 möglich.
2. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlägen bringt die
Verwaltung eine Vorlage in den Ausschuss
für Generationen und Kultur ein, in welcher die eingereichten Vorschläge
dargelegt werden. Hier soll auch die Entscheidung abschließend getroffen
werden.
3. Es wird eine Aufteilung des Preisgeldes wie folgt vorgeschlagen:
1. Preis 2.500,00 €
2. Preis 1.500,00 €
3. Preis 1.000,00 €
Form der Verleihung
Der „Heimat-Preis“ wird
im Rahmen einer Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck an den Preisträger
verliehen. Die Preisverleihung ist für die Ratssitzung am 10.10.2019 vorgesehen.
Teilnahme und Preiskriterien (Gremienbeschluss)
Gemäß den Fördervoraussetzungen
des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es eines Ratsbeschlusses, dass die Stadt
Billerbeck den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. Der Gremienbeschluss hat zudem
die Preiskriterien festzulegen. Für diese gibt es keine Mindestanzahl, so dass
die Festlegung von z.B. vier Kriterien möglich ist.
Die Gemeinden und
Gemeindeverbände würdigen im Rahmen der Teilnahme an dem Förderelement
„Heimat-Preis“ das lokale Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im
Bereich Heimat. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist
dieser angemessen zu berücksichtigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
wird für das Jahr 2019 auf die Festlegung eines Schwerpunktes verzichten.
Aus Sicht des
Arbeitskreises und der Verwaltung sind folgende Preiskriterien sinnvoll, um dem
Zweck des „Heimat-Preises“ Rechnung zu tragen:
·
Verdienste um die Heimat
·
Erhaltung, Pflege und
Förderung von Bräuchen
·
Engagement für die Kultur
und Tradition
·
Engagement zur Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt Billerbeck
Es muss mindestens ein
Preiskriterium erfüllt werden.
Antragsverfahren auf Gewährung einer Zuwendung:
Nach erfolgtem Ratsbeschluss
kann die Verwaltung einen Antrag an die zuständige Bezirksregierung richten.
Sollte dem Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme „Heimat-Preis“ durch das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
nicht entsprochen werden, wird kein „Heimat-Preis“ verliehen.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin