Betreff
34. Änderung des Flächennutzungsplanes -Baugebiet Gantweger Bach- sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines neuen Baugebietes
Vorlage
FBPB/141/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Für den dargestellten Planbereich in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 6, ist das Planverfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und ein Plankonzept zu entwickeln.


Sachverhalt:

 

Die Grundstücke im Baugebiet Sandbrink sind weitestgehend vergeben. Aufgrund der Vormerkungsliste ist davon auszugehen, dass auch das letzte Grundstück zeitnah veräußert wird. Zwar wurde von Seiten der Verwaltung vermutet, dass die Neubautätigkeit stark zurückgehen würde, dies hat sich jedoch in diesem Baugebiet noch nicht gezeigt. Es ist außerdem weiterhin eine kontinuierliche Nachfrage nach Baugrundstücken zu verzeichnen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen über die Ausweisung eines neuen Baugebietes zu entscheiden. Nördlich des Kreisverkehres Osterwicker Straße/Massonneaustraße stehen Flächen zur Verfügung, welche nunmehr überplant werden können. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, so dass dieser geändert werden müsste, um hier Wohnbaufläche auszuweisen. Die Regionalplanung (Gebietsentwicklungsplan- Teilabschnitt Westmünsterland-) sieht hier bereits Wohnsiedlungsbereich vor.

 

Die Gesamterschließung ist über die Osterwicker Straße vorgesehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass Einschränkungen aufgrund von Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe eintreten. Jedoch wird zu untersuchen sein, ob Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Verkehrsbelastungen auf der L 581 einzuplanen sind. In dem Zusammenhang wird auch betrachtet, welche Auswirkungen eine Verlagerung der Verkehrsströme durch eine Umgehungsstraße haben könnte.

Im Vorfeld werden zudem umfangreiche Bodenuntersuchungen erforderlich sein. Außerdem sollte ein Gespräch mit dem Eigentümer des im Plangebiet befindlichen Wohnhauses stattfinden, um gegebenenfalls Planungsabsichten berücksichtigen zu können.

 

Des Weiteren stehen optional nordöstlich der heute noch landwirtschaftlich genutzten Erweiterungsfläche für den Friedhof Flächen zur Verfügung. Verwaltungsseitig ist angedacht diese in die Planung mit einzubeziehen, um hier einige größere Grundstücke auszuweisen. Es ist zunehmend festzustellen, dass es Interessenten für Grundstücke in einer Größe von  ca. 1000 qm gibt. Die großzügigen Gärten könnten dann einen Übergang zur freien Landschaft bilden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den Planentwurf für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erstellen und ein Plankonzept zu entwickeln. Die Abgrenzung des Planbereiches ist zunächst vorläufig zu sehen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                     3000,- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    61000.65001

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan