hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt
aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung
aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung
des Bebauungsplanes
“Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ als
Satzung. Diese besteht aus der Änderung der textlichen Festsetzung sowie der
Begründung.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Der Anregung der IHK folgend wurde der Entwurf der Bebauungsplanänderung bzgl. der Einschränkung der Einzelhandelsnutzung ergänzt und zu diesem geänderten Teil eine erneute verkürzte Offenlage in der Zeit vom 1. März 2019 bis zum 14. März 2019 (einschließlich) durchgeführt.
Weder von privater noch von öffentlicher Seite sind Stellungnahmen eingegangen.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung als Satzung zu
beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
· Darstellung des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung
· Textliche Änderung
· Begründung